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Fälle zur Unmöglichkeit, zum Verzug und zur culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht
Die folgenden Fälle zum neuen Schuldrecht wurden uns von Christian Rauda und Jochen Zenthöfer zur Verfügung gestellt.
Quelle: Rauda/Zenthöfer, 55 Fälle zum neuen Schuldrecht, Richter-Verlag 2002, 7,80 Euro, ISBN 3-935150-31-8


Die Lösungen der Fälle wurden im Gutachtenstil erstellt.


Fall zur Unmöglichkeit


Konzertveranstalter K hat es am 28. Juni endlich geschafft, den berühmten Dirigenten D aus Berlin in die Kleinstadt Bad Breisig zu locken. D soll dort am 1. Juli auftreten. K hat dafür Werbung in Höhe von 500 Euro gemacht und ein Top-Orchester für 20 000 Euro engagiert. Ganz Bad Breisig ist aus dem Häuschen, auch der örtliche Lokalsender will das Konzert live übertragen. D muss jedoch am 30. Juni absagen: Wie er erst jetzt erfahren habe, sei bereits am 26. Juni sein sechsjähriger Sohn, der sich im Urlaub in den USA befand, in eine Intensivstation eingeliefert worden und schwebe in Lebensgefahr. D fliegt nun in die USA statt nach Bad Breisig.
Kann K Schadensersatz von D verlangen?
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Fall zum Verzug


V ist Fahrradhändler, der dem 17jährigen K einen „Spezial-Drahtesel„ für 100 Euro verkauft. Da K sich die Summe von seinem Taschengeld zusammengespart hatte, hielt er es nicht für nötig, seine Eltern zu fragen, ob er das Rad kaufen darf. V kann erst am 7. Juni liefern, weil das Fahrrad noch mit einem neuen Sattel ausgestattet werden muss. K zahlt sofort und weist V darauf hin, dass er am 8. Juni zu einer zweiwöchigen Klassenfahrt nach Rügen aufbrechen werde und dort das Fahrrad unbedingt benötige. Als K das Fahrrad am Nachmittag des 7. Juni telefonisch anmahnt, meint V, er sei noch nicht dazu gekommen, dieses fertig zu machen. K solle in zehn Tagen vorbeischauen. Im übrigen solle sich K glücklich schätzen, dass er überhaupt das Fahrrad erhalten werde, schließlich könne er – V – jederzeit den Vertrag rückgängig machen, da K erst 17 Jahre alt sei. K muss sich nun ein gleichwertiges Rad für 120 Euro bei einem anderen Händler kaufen, um an der Klassenfahrt teilnehmen zu können.
Kann K von V Schadensersatz aus dem Vertrag verlangen?
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Fall zur culpa in contrahendo


K interessiert sich für die Kochbücher „Britische Köstlichkeiten„ und „Herzhaftes aus Jolo„ im Second-Hand-Laden des V. Diese liegen ganz oben auf einem Regal. Als V die zwei Bände herausgreift, fallen mehrere Dutzend Bücher auf den Kopf des K. Dieser erleidet eine Platzwunde.
Ansprüche des K? Deliktsrecht ist nicht zu prüfen.
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Weitere Fälle der Autoren finden sich auf http://www.das-neue-schuldrecht.de.

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