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Sachverhalt zum Fall "Lounge808"
Jurawelt-Übungsfall mit Lösung: Fallangabe


Der nachfolgende Fall ist ein Übungsfall zur Einführung in das öffentliche Recht. Inhaltlich werden die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges sowie einige für das öffentliche Recht beispielhafte Gründzüge des Gaststättenrechts behandelt. Die Lösung ist aus didaktischen Gründen sehr ausführlich, deutlich ausführlicher als eine Klausurlösung sein könnte.

"Lounge 808"

Paolo Cornetto ist Inhaber des Feinschmeckerrestaurants „Lounge 808“ in der kreisfreien Stadt München. Mit im Jahre 1997 ordnungsgemäß beantragter und erteilter Erlaubnis wird die Lounge von ihm betrieben.

In letzter Zeit gingen bei der Stadt München wiederholt Beschwerden von Restaurantbesuchern, das Feinschmeckerrestaurant sei vielmehr ein „Schlechtschmeckerrestaurant“, denn nach dem Essen hätten die Gäste regelmäßig unter starken Magenbeschwerden gelitten.

Bei einer entsprechenden Überprüfung stellte sich heraus, daß Herr Cornetto zum einen schon im Jahre 1988 wegen Zusatzes von unerlaubten Stoffen zu den Speisen seiner damaligen Gaststätte „La Crema“ gem. §§ 52 I Nr. 3, 11 I Nr. 1 a) LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) rechtskräftig verurteilt wurde, zum anderen ein jetzt überprüfter Froschschenkel mit einem geschmacksfördernden, aber verbotenen Zusatzstoff behandelt und im Feinschmeckerrestaurant angeboten wurde.

Aus diesem Grund widerruft Herr Caretta vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt der Stadt München die Erlaubnis für Herrn Cornetto mit am 07.03.2001 zugestelltem Bescheid; Herr Cornetto legt daraufhin form- und fristgerecht Widerspruch am 13.03.2001 mit der Begründung ein, er werde nie wieder verbotene Zusätze verwenden. Dieser wird mit am 11.04.2001 zugestelltem, begründetem und mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung versehenem Widerspruchsbescheid abgelehnt.

Bearbeitervermerk:
Beantworten Sie gutachterlich, wie Herr Cornetto gegen den Widerruf der Erlaubnis vorgehen kann. Gehen Sie hierbei von einem formell rechtmäßigen Erstbescheid sowie von einem rechtmäßigen Vorverfahren aus.

Zur Lösungsskizze.

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