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Fünf Fragen zum Thema LL.M.
23.01.2007
FÜNF FRAGEN ZUM THEMA LL.M.
Von Rechtsreferendar Dr. iur. Daniel Schnabl, LL.M. (University of Miami), Frankfurt a.M.

Der Arbeitsmarkt für hervorragend qualifizierte Juristen ist nach wie vor ein Bewerbermarkt. Überdurchschnittliche Examina allein genügen für eine hervorragende Qualifikation aber nicht mehr. Gefragt sind darüber hinausgehende Zusatzqualifikationen. Von Arbeitgebern gern gesehen wird neben der Promotion der Erwerb eines Master of Laws (LL.M.). Nachstehender Beitrag beantwortet die wesentlichen Fragen zum Thema LL.M., die sich jeder stellt und auch frühzeitig stellen sollte, der mit dem Gedanken spielt, einen LL.M.-Studiengang zu absolvieren.

Warum?
Die Frage, warum man einen LL.M. machen sollte, beantwortet sich schon andeutungsweise aus den einleitenden Worten zu diesem Beitrag. Der Master of Laws wird vor allem bei den großen international agierenden Kanzleien als besonders wertvolle Zusatzqualifikation angesehen. Der LL.M. hat dort fast die gleiche Wertigkeit wie die Promotion, obgleich die fachlichen Anforderungen für letztere wohl regelmäßig deutlich höher anzusiedeln sind.
Der LL.M. ist zwar insoweit bestimmt kein Ersatz für ein misslungenes Examen. Bei vergleichbaren Bewerbern wird eine internationale Kanzlei aber wohl stets den Kandidaten mit LL.M. vorziehen, da dessen sprachliche und fachliche Zusatzqualifikation ihm den Einstieg in die Arbeit im internationalen Umfeld deutlich erleichtern wird. Da überrascht es nicht, dass man bereits während des LL.M.-Jahres von allen namhaften Großkanzleien nach allen Regeln der Kunst umworben wird.
Neben der zusätzlichen fachlichen Qualifikation und der damit verbundenen Eröffnung beruflicher Perspektiven, bietet ein LL.M.-Studium natürlich auch eine ganz persönliche Bereicherung. So ist das Leben und Studieren in einem anderen Kulturkreis für viele LL.M.-Studenten eine besonders eindrucksvolle und für ihr weiteres Leben prägende Erfahrung.

Wer?
Wer sollte einen LL.M. machen? Anzuraten ist der LL.M. jedenfalls jedem, der sich für eine Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei interessiert. Doch auch im akademischen Bereich ist der LL.M. als Zusatzqualifikation mittlerweile gern gesehen.
Weniger interessant dürfte der LL.M. dagegen sein, wenn man eine Karriere im Staatsdienst plant oder sich als Einzelanwalt auf die Rechtsberatung des lokalen Mittelstandes konzentrieren möchte. Auf Grund des mit dem LL.M. verbundenen Gewinns an persönlichen Erfahrungen soll aber auch zukünftigen Richtern und lokal beratenden Anwälten nicht vom LL.M.-Studium abgeraten werden.

Wo?
LL.M. Programme werden mittlerweile auch in Deutschland angeboten, so dass sich die Frage stellt, ob man diese Zusatzqualifikation nicht auch bequemer und kostengünstiger in Deutschland erwerben kann. Für einen Arbeitgeber ist nicht in erster Linie der Titel „LL.M.„ interessant, sondern das, wofür er steht, nämlich hervorragende Englischkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, persönliche Reife, internationale Rechtskenntnisse, genug Flexibilität, Engagement und Selbstbewusstsein, um für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen und nicht zuletzt Organisationstalent, denn ein LL.M.-Jahr erfordert viel Planungsgeschick und persönlichen Einsatz. Für all dies steht ein in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland erworbener LL.M. jedenfalls nicht.
Die Devise muss daher lauten: Wenn schon, denn schon! Man sollte für den LL.M. auf jeden Fall in das englischsprachige Ausland gehen. Die USA, Großbritannien, Australien und Neuseeland stehen hier zur Auswahl, wobei in der Beliebtheitsskala der Arbeitsgeber nach wie vor die amerikanischen und britischen LL.M.’s ganz oben stehen dürften. Die Frage, für welche Law School man sich entscheidet ist dagegen eher sekundär, wobei bestimmte Law Schools, wie Harvard und Yale sicherlich einen gewissen Prestigebonus mit sich bringen.

Wie?
Mit der Frage des wie ist die der Finanzierung angesprochen. Die meisten Amerikanischen Law Schools liegen mit Ihren Studiengebühren für LL.M.-Programme jenseits der 30.000 $. Hinzukommen in vielen Städten Lebenshaltungskosten, die mit denen in vielen deutschen Städten nicht zu vergleichen sind, so dass man insgesamt mit einem Kostenaufwand für einen LL.M. in Höhe von ca. 50.000 $ rechnen muss, wobei die Kosten in manchen Städten noch deutlich höher ausfallen können. Vor diesem Hintergrund stellt die Finanzierung des LL.M.-Studiums für viele Interessierte die wohl größte Hürde dar.
Man kann insoweit nur empfehlen, sich frühzeitig für ein Stipendium zu bewerben, so zum Beispiel bei der Fulbright Kommission, deren Stipendien mit viel Prestige verbunden sind und deren Stipendiaten daher international ein hohes Ansehen genießen (vgl. www.fulbright.de). Das Auswahlverfahren ist hart und die Chancen eines der wenigen Stipendien zu bekommen sind sicherlich nicht sehr groß. Wer jedoch schon im Studium hervorragende Leistungen gebracht hat und neben dem Fachlichen, sich auch außerhalb des Studiums engagiert, der hat gute Karten und sollte sich in jedem Fall bewerben.
Zum Teil gewähren auch die Law Schools selbst eine gewisse Reduzierung der Studiengebühren bei geeigneten Kandidaten. Doch auch wenn man nicht das gesamte LL.M.-Jahr finanziert bekommen sollte, lohnt sich die Investition im Hinblick auf die beruflichen Perspektiven, die durch den LL.M. eröffnet werden. Hinzukommt, dass viele große Kanzleien den finanziellen Aufwand für den LL.M. durch einen Gehaltsaufschlag (zumindest teilweise) wieder ausgleichen.
Wenn sich gar keine Finanzierungsmöglichkeit bietet, kann man immer noch auf ein günstigeres Gastland ausweichen. So sind die Studiengebühren zum Beispiel in Neuseeland deutlich niedriger als in den USA.

Wann?
Es bleibt die Frage nach dem geeigneten Zeitpunkt für ein LL.M.-Jahr zu beantworten. Ein sehr gut geeigneter Zeitpunkt ist jedenfalls unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen. An dieser Stelle besteht ohnehin eine gewisse inhaltliche Zäsur zu der sich anschließenden Ausbildung im Referendariat. Zudem besteht bei vielen Kandidaten zu diesem Zeitpunkt nach der langen Examensvorbereitung auch der innerliche Drang wieder etwas (er-)leben zu wollen. Einziger Nachteil ist sicherlich, dass man durch die inhaltliche Pause vom deutschen Recht die materiellen Rechtskenntnisse nicht unmittelbar mit ins Referendariat nehmen kann.
Auch nach dem zweiten Staatsexamen kann man den LL.M. machen. Wer so plant sei jedoch vor der Gefahr gewarnt, dass man sich nach dem zweiten Staatsexamen eher für den unmittelbaren beruflichen Einstieg entscheidet, als dafür, ein Jahr ins Ausland zu gehen. Zudem sollte bei der Planung berücksichtigt werden, dass viele Stipendiengeber Kandidaten, die bereits das zweite Staatsexamen haben, als Bewerber von vornherein ausschließen.
Als dritte Variante kann der LL.M. auch nach einigen Jahren Berufserfahrung noch „nachgeholt„ werden. Dies dürfte zwar das Finanzierungsproblem relativieren und ist gleichzeitig mit gewissen steuerlichen Vorteilen verbunden. Man darf jedoch nicht unterschätzen, dass der Schritt, für ein Jahr ins Ausland zu gehen, mit zunehmendem Alter und damit verbunden zunehmenden beruflichen und persönlichen Verpflichtungen, nicht unbedingt leichter wird.

Fazit
Der im Ausland erworbene LL.M. ist eine wertvolle Zusatzqualifikation. Wer mit dem Gedanken spielt, den Grad eines Master of Laws zu erwerben, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen.


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