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Artikel 8885
Stefanie Samland
25.02.2004

Studienklassiker

Eine Rezension zu:

Christoph Degenhart

Staatsrecht I

Staatsorganisationsrecht

19. Auflage

Reihe: schwerpunkte

C.F. Müller, Heidelberg 2003, 306 Seiten, 21,- €
ISBN 3-8114-1817-3

http://www.cfmueller-verlag.de


Das Grundgesetz ist wohl eines der am wenigsten geänderten Rechtsmaterien. Gleichwohl gibt es auch im Staatsorganisationsrecht ständig Neuerungen, die eine jährliche Aktualisierung eines Lehrbuchs nötig machen. Degenhart hat in der Neuauflage zahlreiche neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzuarbeiten gehabt, und auch Europa nimmt mehr und mehr Einfluss auf das deutsche Verfassungsrecht.

Der Aufbau der Bücher in der schwerpunkte-Reihe des C.F. Müller-Verlags folgt dem gleichen Konzept. Grau hinterlegte Ausgangsfälle leiten in die Thematik eines Abschnitts ein, der Text enthält die Erläuterungen mit fett hervorgehobenen Stichwörtern, Literatur- und Urteilsfundstellen werden direkt in den Text integriert, am Ende des Abschnitts finden sich dann die Lösungen der Ausgangsfälle. Zudem bietet der Verfasser immer wieder spezielle Literaturübersichten, Zusammenfassungen und Schemata. Einleitungen zu den Kapiteln, Zitate aus BVerfG-Entscheidungen oder Definitionen sind im Kursivdruck abgebildet. Im Abschnitt über das Bundesverfassungsgericht geht Degenhart erneut auf die einzelnen Ausgangsfälle ein und reißt ihre prozessualen Probleme an. Vereinzelt finden sich auch Verweise auf Fälle aus dem Klausurenkurs des Autors.

Gleich zu Beginn ist in Rn 21 eine Neuerung enthalten, ein Abschnitt zum Entwurf einer Europäischen Verfassung. Degenhart geht insb. darauf ein, wie eine Verfassung von Deutschland umzusetzen wäre, aber natürlich fehlt auch die Fundstelle für den Entwurf nicht, der in der EuGRZ abgedruckt wurde. Auch ein Fall zur Europäischen Verfassung ist vorhanden. Der Abschnitt über die Gesetzgebungskompetenzen wurde neu gefasst, vordergründig die Ausführungen zu Art. 72 II GG, wo durch das Urteil des BVerfG zum Altenpflegegesetz aus 2002 höchstrichterliche Rechtsprechung existiert. Gerade in der aktuellen Diskussion über die Studienkonten und -gebühren ist der Fall zur Bundeskompetenz bzgl. eines Studiengebührenverbots interessant. Auch bei den Zuständigkeiten des Gemeinschaftsgesetzgebers wird wiederum auf den Verfassungsentwurf hingewiesen, außerdem weist Degenhart auf das EuGH-Urteil zur Tabakrichtlinie hin. Die in der Vorauflage als zu knapp behandelt gerügte Problematik um die uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat in der Debatte um das Zuwanderungsgesetz wird nun auf gut einer halben Seite für erledigt erklärt. Mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2002 wird die Stimmabgabe für unwirksam erklärt, jedoch geht der Autor auch noch auf die vertretenen Meinungen zur Vorgehensweise des Bundesratspräsidenten ein.

Besonders hervorzuheben sind noch die Ausführungen zu landesspezifischen Regelungen am Ende einiger Kapitel. So erfährt der Leser – anders, als in anderen Lehrbüchern, die sich auf das Bundesverfassungsrecht beschränken – z.B. wie Volksentscheide oder die Verfassungsgerichtsbarkeit in den Landesverfassungen geregelt sind. Hilfreich sind auch die Erläuterungen zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, die in Kürze dem Leser die möglichen Klagen nahe bringen. Näheres kann dann in dem kürzlich erschienenen Buch zum Verfassungsprozessrecht aus der gleichen Reihe nachgelesen werden.

Gesamteindruck:
In hervorragender Weise gelingt es dem Verfasser, die Essentialia des Staatsorganisationsrechts studentengerecht anhand von Beispielfällen und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufzubereiten. Jährlich auf dem aktuellen Stand ist dieses Buch mit erste Wahl unter den Lehrbüchern zum Staatsrecht.

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