
Die "Klausurenkurse" in der
schwerpunkte-Reihe sind inzwischen schon zu
fünft (
Strafrecht I, Handelsrecht, Sachenrecht, Sozialrecht und Staatsrecht), weitere Bände zum Verwaltungsrecht, BGB AT und Strafprozessrecht
sind in Vorbereitung. Meist haben die entsprechenden Autoren auch ein Lehrbuch zum gleichen Thema beim Verlag veröffentlicht, was eine gute Abstimmung zwischen beiden
Buchformen ermöglicht. Der "Klausurenkurs zum Staatsrecht" wird von
Degenhart betreut, der auch das Staatsorganisationsrechts-Lehrbuch in der
schwerpunkte-Reihe verfasst hat. Weniger als ein Jahr nach der
ersten Auflage erschien nun die zweite Auflage, in der vor allem neue
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet werden musste.
Das Buch gliedert sich in zwei Teile, einen mit Hinweisen zur Fallbearbeitung im Staatsrecht und einen mit den Klausurfällen selbst, 16 Stück an der Zahl. Im ersten Teil
geht
Degenhart vor allem auf die Aufbaufragen in staatsrechtlichen Klausuren ein, der Leser findet kommentierte Schemata mit näheren Erläuterungen, was unter den
einzelnen Punkten zu prüfen ist. Es wird unterschieden zwischen Grundrechtsprüfungen einerseits und den staatsorganisationsrechtlichen Aufgaben andererseits. Wo es passt,
wird schon in der abstrakten Darstellung der Fallbearbeitung auf konkrete Fälle hingewiesen, z.B. auf einzelne Prüfungspunkte im
Schächten-Fall. Außerdem weist der
Verfasser auf mögliche Schnittpunkte von verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen in einem Sachverhalt hin. Besonders hilfreich ist der vierte Abschnitt des
ersten Teils, betitelt mit "Prüfungsrelevante staatsrechtliche Fragestellungen im Überblick". Hier wird eine Übersicht geboten, in welchen Klausurfällen bestimmte Probleme
behandelt werden. Zudem gibt es Verweise zu den Repetitoriums-Abschnitten, die sich jeweils im Anschluss an die Klausuren finden, sowie zu den entsprechenden Einheiten in
den beiden Lehrbüchern der
schwerpunkte-Reihe zum Staatsrecht.
Der Klausurteil ist folgendermaßen aufgebaut: Jeder Fall enthält nach dem Titel eine Angabe zum Schwierigkeitsgrad sowie zur Bearbeitungszeit. Die Angaben variieren von
zweistündigen Zwischenprüfungsklausuren bis fünfstündigen Examensklausuren. Anschließend folgen Sachverhalt und Aufgabenstellung, danach erfolgt ein Seitenumbruch, so dass
der Sachverhalt bequem eigenständig kopiert werden kann. An den Sachverhalt schließen sich zunächst Vorüberlegungen an, in denen u.a. auf den Hintergrund des Falles
hingewiesen wird, z.B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der erste Fall zielt z.B. auf die Debatte um die Teilnahme von Guido Westerwelle als Kanzlerkandidat an
den im Vorfeld der Bundestagswahlen durchgeführten TV-Duellen ab, hierzu verweist der Autor auf den Beschluss des BVerfG vom 30. August 2002. Nach den Vorüberlegungen ist
eine kurze Gliederung – eine Art knappe Lösungsskizze – abgedruckt, bevor den Leser die Musterlösung in ausformuliertem Gutachtenstil erwartet. Schließlich wird
jeder Klausurfall mit einem Abschnitt "Repetitorium" abgerundet, in dem die einschlägigen Probleme – bei Fall 1 z.B. die Prüfung des Gleichheitssatzes – noch
einmal wiederholt werden. Auch Prüfungsschemata sind zuweilen abgebildet. An dieser Stelle unterscheidet sich der Staatsrechts-Klausurenkurs z.B. vom Strafrecht
I-Klausurenkurs, in dem am Ende der Fälle nur die Definitionen wiederholt werden. Hieran ist erkennbar, dass sich das vorliegende Buch eben nicht vordergründig an Anfänger,
sondern eher an fortgeschrittene Studenten wendet. Wo es sich anbietet, werden auch weitere Klausuren aus den Ausbildungszeitschriften zitiert, so dass der Leser, wenn er
sich ein Thema anhand eines Falles erarbeitet hat, auch weiteren ähnlichen Fällen stellen kann.
Die behandelten Themen sind bunt gemischt, Grundrechtsprüfungen und Prüfungen aus den Gesetzgebungskompetenzen gehen ineinander über. Es findet keine strikte Trennung
zwischen Grundrechts- und Staatsorganisationsrechts-Klausuren statt, was sehr praxisnah ist. Mehrere Fälle enthalten aktuell diskutierte Probleme wie Fall 10 (Laserdrome),
Fall 3 (Sicherungsverwahrung) oder auch der schon genannte Fall 1. Verweise auf Literatur und Rechtsprechung sind hier topaktuell. Auf der anderen Seite finden sich aber
ebenso Klassiker wie Fall 4 (Spielbankengesetz) oder Fall 13 (Caroline).
Gesamteindruck:
Konzept, Inhalt und Aktualität ebenso wie Umfang und Preis überzeugen völlig. Dieses Buch sollte zur Standardlektüre jedes Jurastudenten gehören und gründlich
durchgearbeitet werden!