Eine Rezension zu:
2001,Verlag C.H. Beck, München, 48,- DM
Systemanforderungen: PC mit mindestens oder vergleichbarem 586-Prozessor, 20 MB freier Festplattenspeicher, CD-ROM-Laufwerk, Windows 95/98 oder Win NT 4.0/2000
ISBN 3-406-48241-4
Die hervorragende Lernsoftware "JuS Lern-CD Zivilrecht I" wurde schon vor einiger Zeit bei jurawelt besprochen. Sie beinhaltet den examensrelevanten Stoff aus dem BGB AT,
Schuldrecht und Sachenrecht. Anfang 2001 erschien die ”Jus Lern-CD Zivilrecht III“, die sich dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem
Individualarbeitsrecht zuwendet. Die technische Umsetzung erfolgte natürlich einheitlich. Um doppelte Ausführungen zu vermeiden, kann daher wegen Beschreibung von
Benutzerführung und Aufbau der Bedieneroberfläche auf die Rezension der ersten CD unter
http://www.jurawelt.com/literatur/mmprogramme/1128 verwiesen werden.
Mit ihrer neuen CD schreiben Thomas Riehm und Prof. Dr. Stephan Lorenz ihre fruchtbare Zusammenarbeit fort. Allerdings haben sie sich diesmal zwei weitere Bearbeiter,
Carsten Herresthal und Wolfgang Servatius, in’s Boot geholt. Thomas Riehm hat das Handelsrecht bearbeitet. Wolfgang Servatius hat das Gesellschaftsrecht übernommen,
Carsten Herresthal das Individualarbeitsrecht. Man merkt der CD allerdings immer noch deutlich die Handschrift des Initiators Thomas Riehm an. Er hatte für seine eigenen
Examensvorbereitung ein Hypertext-Lernsystem entwickelt, das in der vorliegenden Form fortgeschrieben und ständig erweitert wird.
Der erste Abschnitt der CD stellt die Grundzüge des Handelsrechts dar. Thomas Riehm konzentriert sich bewußt auf examenswichtige Fragekomplexe. Das beginnt beim
Kaufmannsbegriff des § 1 HGB und setzt sich bei Fragen des Handelsregisters (§§ 8 ff. HGB) und Handelsfirma (§§ 17 ff. HGB) fort. Interessante Fragen wirft der Wechsel des
Unternehmensträgers auf. Ebenfalls gut in Klausuren einbauen lassen sich die Regelungen der §§ 48 ff. HGB bzw. 59 ff. HGB, die handelsrechtliche Vollmachten und
kaufmännische Hilfspersonen betreffen. Das Verständnis der allgemeinen Stellvertretungsregeln läßt sich in diesem Kontext gut prüfen! Die Rechnungslegung sowie die
Vorschriften über Handelsgeschäfte bilden den Abschluß der handelsrechtlichen Darstellung.
Das Gesellschaftsrecht ist das zweite Schwerpunktthema der CD. Auch die CD macht von der üblichen getrennten Darstellung von Personen- und Kapitalgesellschaft keine
Ausnahme. Mit dem ”Grundmuster“ der Personengesellschaft, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beginnen die Ausführungen. Diese Gesellschaftsform hat sich
Wolfgang Servatius wegen ihres Modellcharakters besonders gründlich vorgenommen. Errichtung, Innenverhältnis, Außenverhältnis, Gesellschafterwechsel und Beendigung der
Gesellschaft werden sehr ausführlich und mit zahlreichen praktischen Hinweisen besprochen. Bei der OHG und KG kann in vielen Fragen auf die GbR verwiesen werden. Die
Kapitalgesellschaften kommen vergleichsweise kurz weg. Der Autor vermittelt nur elementares Wissen über GmbH und Aktiengesellschaft. Nur auf die Errichtung der GmbH geht
er detaillierter ein. Er begründet diese Gewichtung damit, daß im ersten Staatsexamen nur nähere Kenntnisse aus dem Personengesellschaftsrecht verlangt werden. Deshalb
scheint sein Vorgehen auch gerechtfertigt.
Das Individualarbeitsrecht macht das letzte Drittel des Stoffes aus. Hier stellt das Arbeitsverhältnis das Kernthema dar. Entstehung, Inhalt und Parteien des
Arbeitsverhältnisses, ihre Pflichten, Haftungsfragen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden unter allen für das erste Staatsexamen relevanten Gesichtspunkten
erörtert. Sonderfragen, etwa die Beeinflussung des Arbeitsverhältnisses durch Gestaltungsfaktoren wie Europarecht, Tarifverträge, betriebliche Übung etc. werden ebenfalls
einprägsam dargestellt. Leider stellt der kurze Text zu Tarifverträgen den einzigen Ausflug in das kollektive Arbeitsrecht dar. Daneben finden sich noch Ausführungen zu
Problemen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB und zu Wiedereinstellungsansprüchen des Arbeitnehmers. Relativ kurz gefaßt ist die Darstellung des arbeitsgerichtlichen
Verfahrens. Wichtig ist hier vor allem die Frage nach dem Rechtsschutzziel. Im Anschluß wird das Verhältnis von punktueller Kündigungsschutzklage und allgemeiner
Festellungsklage besprochen. Die alte Rechtsprechung ließ einen sog. kombinierten Antrag zu, mit dem der Arbeitnehmer Kündigungsschutz- und allgemeine Feststellungsklage
verbinden konnte. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ist nunmehr zu differenzieren. Die Einzelheiten sind zwar diffizil, werden von Carsten Herresthal aber
verständlich erläutert.
Die CD enthält neben den eben besprochenen Stoffgebieten ein gut sortiertes Literaturverzeichnis, mit dem man Einzelfragen leicht anhand einschlägiger Literatur vertiefen
kann. Außerdem existiert eine umfangreiche Liste mit Definitionen von A wie Abgabe (einer Willenserklärung) bis Z wie zwingendes Recht.
Die ”JuS Lern-CD Zivilrecht III“ knüpft nahtlos an die erste CD dieser Reihe an. Jeder Examenskandidat, der einen Computer zu Hause stehen hat, sollte sich
dieses Hilfsmittel kaufen. Besser kann man die juristischen Strukturen kaum vermittelt bekommen. Da man selbst bestimmt, welchen Stoff man wie intensiv nachliest, wird das
Arbeiten mit der CD überaus effizient. Die 48,- DM sind in jedem Fall gut investiert.