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Artikel 1128
Thilo Schulz

Lernen mit den neuen Medien

Eine Rezension zu:

JuS Lern CD Zivilrecht I

BGB Allgemeiner Teil/Schuldrecht/Sachenrecht


2000,Verlag C.H. Beck, München, 48,-DM

Systemanforderungen: PC mit mindestens oder vergleichbarem 586-Prozessor, 20 MB freier Festplattenspeicher, CD-ROM-Laufwerk, Windows 95/98 oder Win NT 4.0/2000
ISBN 3-406-46674-5

http://www.beck.de


Nicht nur das tägliche Leben, sondern auch die juristische Ausbildung wird immer mehr vom Computereinsatz geprägt. Hier hat sich in den letzten Jahren im Bereich der Lernsoftware einiges getan. Inzwischen stehen verschiedene Lernkonzepte im Internet und auf CD-ROM zur Verfügung. Der Verlag C.H. Beck deckt mit der CD-ROM "JuS Lern-CD Zivilrecht I" die examensrelevanten Bereiche des allgemeinen Teils des BGB, des Schuldrecht sowie des Sachenrechts ab. Die CD baut dabei auf dem bekannten interaktiven Lernsystem von Thomas Riehm auf. Herausgegeben wird sie von Stephan Lorenz und Thomas Riehm.

Der Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB ist in die drei Bereiche "Grundbegriffe", "Rechtsgeschäftslehre" und "Ergänzende Bestimmungen" untergliedert. Der jeweils interessante Bereich kann entweder direkt über das Inhaltsverzeichnis der CD oder über das Strukturfenster aufgesucht werden, das sich in der Standardinstallation in der Mitte des Bildschirms befindet. Dieses Fenster verdient schon an dieser Stelle eine nähere Betrachtung. Denn hier werden die Strukturen des jeweiligen Buches des BGB anschaulich dargestellt. Jedes Element enthält weitere Unterebenen, auf der untersten Ebene finden sich die Texte zu den einzelnen Strukturpunkten. So lassen sich Tatbestandsmerkmale, etwa objektiver und subjektiver Tatbestand einer Willenserklärung schnell wiederholen, ohne einen Blick auf die erklärenden Texte werfen zu müssen. Wem diese Art der Darstellung zu kompliziert erscheint, bekommt die Tatbestandsmerkmale aber auch in dem Fenster für die Texte auf der rechten Seite in herkömmlicher Form aufgelistet.

Zurück zum Stoff aus dem Allgemeinen Teil. Bei den Grundbegriffen erhält der Nutzer eine Übersicht über das Konzept der Privatautonomie, Rechtsgeschäft und Abstraktionsprinzip. Die Ausführungen sind kürzer als im Lehrbuch, aber durchaus vollständig und für das Verständnis ausreichend. Wer sich für Details interessiert, kann sie anhand der angegebenen Fundstellen leicht vertieft behandeln.

Der Stoff zur Rechtsgeschäftslehre ist erheblich umfangreicher und enthält alle wichtigen Bereiche wie den Tatbestand der Willenserklärung, das Wirksamwerden von Willenserklärungen, Auslegung, Vertragsschluß, Wirksamkeitshindernisse, Stellvertretung, Anfechtung und AGB. Bei den erklärenden Texten kommt der Vorteil eines Hypertext-Lernsystem voll zum Tragen. Wer etwa den Text über die Abgabe von Willenserklärungen liest, sich aber nicht mehr an die Tatbestandsmerkmale einer Willenserklärung erinnern kann, gelangt über den entsprechenden Hyperlink zum passenden Text. Das Zurückblättern zum Ausgangspunkt ist natürlich problemlos möglich. Das überlegte Nachgehen von Hyperlinks kann so zu einem großen Erkenntnisgewinn verhelfen. Der Unterpunkt "Ergänzende Bestimmungen" enthält Erklärungen über Verfügungsverbote, Fristberechnung, Verjährung von Forderungen sowie Selbsthilfe und Selbstverteidigung.

Das allgemeine Schuldrecht deckt die Bereiche Inhalt und Beendigung des Schuldverhältnisses, Leistungsstörungen, Rechtsnachfolge, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern und Schadensrecht ab. Im besonderen Schuldrecht findet man Material zu den Verträgen zur dauernden Überlassung (Kauf, Tausch, Schenkung), Verträge zur vorübergehenden Überlassung (Miete, Pacht etc.), Verträge auf Dienst- und Werkleistungen, sowie sonstige Verträge wie Bürgschaft, Garantie, Vergleich und Schuldversprechen. GoA, Bereicherungsrecht sowie das Recht der unerlaubten Handlungen folgen. Sehr gut gelungen ist die Darstellung des Bereicherungsrechts. Besonders die schwierigen Fälle des Bereicherungsausgleichs im Mehrpersonenverhältnis seien hier erwähnt. Thomas Riehm zeigt die verschiedenen von Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsansätze auf und gibt Hinweise für typische Konstellationen. Durch das Strukturfenstern weiß der Leser gleichzeitig, an welcher Stelle der Klausur er diese Informationen benötigt.

Das Sachenrecht bildet den dritten großen Teil des Examensstoffes dieser CD-ROM. Unter "Allgemeine Regelungen" werden die sachenrechtlichen Grundprinzipien, Grundbegriffe wie Besitz und Eigentum, EBV und Anwartschaftsrechte behandelt. Das Mobiliarsachenrecht widmet sich dem Eigentum an beweglichen Sachen und dem Pfandrecht. Im Immobiliarsachenrecht werden die allgemeinen Regelungen, das Eigentum an Immobilien und beschränkte dingliche Rechte an Immobilien behandelt.

Neben dem Stoff aus den ersten drei Büchern des BGB gibt Thomas Riehm außerdem wertvolle Hilfe zur Umsetzung des Gelernten in der Klausur. Er bietet verschiedene Aufbauschemata an, die den Gang der Prüfung nachvollziehen. Zum einen findet der Nutzer hier ein Aufbauschema für vertragliche Erfüllungsansprüche. Zum anderen Aufbauschemata für Herausgabe-, Schadensersatz- und Regreßansprüche. Auch hier ist das Hypertextsystem wieder äußerst praktisch, da man bei den jeweiligen Prüfungspunkten immer zu den Texten springen kann, in denen die Materie behandelt wird.

Die zielgenaue Suche nach einem bestimmten Thema wird durch die umfangreiche Suchfunktion ermöglicht, bei der man zwischen der einfachen Variante und einer Expertensuche wählen kann. Die Expertensuche bietet die Verknüpfung verschiedener Begriffe mit "und" ,"oder" und "ohne".
Sehr nützlich sind auch die Funktionen "Markierung" und "Anmerkung". Dadurch läßt sich etwa der gerade behandelte Text markieren (etwa als "Lesezeichen") und eigene Verweise zu Übungsfällen, Lehrbüchern oder eigenen Aufzeichnungen können einfach "angeklebt" werden. Um die Verweise und Anmerkung anzusehen, gibt es ein eigenes Fenster unter dem Strukturfenster. Natürlich kann man auch alle Anmerkungen und Markierungen auflisten.

Fazit: Die JuS Lern-CD Zivilrecht I ist sicher eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeit im Lehrbuch oder mit Karteikarten. Der Stoffumfang ist auf das notwendige Maß beschränkt und verlangt dem Leser manchmal einige Vorkenntnisse ab. Zur ersten Erarbeitung des Stoffes ist die CD deshalb eher ungeeignet. Für Examenskandidaten die den PC nutzen, kann (und sollte) das Werk ein wichtiger Baustein der Examensvorbereitung im Zivilrecht werden.

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