Thomas Franosch
25.07.2004
Rundfunkrecht in Studium und Praxis
Eine Rezension zu:
Günter Herrmann / Matthias Lausen
Rundfunkrecht
Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien
2. Auflage
C.H. Beck, München 2004, 878 Seiten, 48,- €
ISBN 3-406-51976-8
http://www.beck.de
Nach zehn Jahren ist die zweite Auflage des Buches zum Rundfunkrecht von
Günter Herrmann erschienen. Dabei ist mit der neuen Auflage Matthias
Lausen als Bearbeiter hinzugekommen. Im Rahmen der Überarbeitung wurde
das Buch knappe 100 Seiten dicker und es wurde inhaltlich auf den
aktuellen Stand gebracht. Dabei wurde die eigentliche Konzeption des
Werks jedoch nicht angetastet. Es zieht zumindest im Hinblick auf die
Aktualität mit den kürzlich erschienen Werken von Hesse und
Gersdorf gleich. Wobei es die beiden anderen Vertreter jedoch im Hinblick
auf den Umfang um Längen schlägt.
Bei Herrmann handelt es sich um den früheren Justiziar des WDR und
ehemaligen Intendanten des SFB. Er hat einen Lehrauftrag der Universität
in München. Lausen ist Geschäftsführer des Instituts für Urheber- und
Medienrecht in München. Dass dadurch eine gewisse Nähe zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht, ist dem Werk stellenweise
anzumerken und kommt diesem zugute. Bereits in der Einleitung wird
sichtbar, dass Herrmann hohe inhaltliche Anforderungen an das Programm
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellt.
Die Neuauflage beschränkt sich jedoch nicht darauf, die Änderungen der
letzten zehn Jahre einzupflegen. Neben der Weiterentwicklung des
eigentlichen Rundfunkrechts wurden neue Abschnitte zum
Telekommunikations- sowie Teilnehmerrecht aufgenommen. Nicht vergessen
wurden auch die internationalen Aspekte, wobei zahlreiche Grünbücher und
EU-Richtlinien zu beachten waren. Dabei werden die europarechtlichen
Fragestellungen zum Teil sehr verkürzt dargestellt.
Den beiden Autoren gelingt es, anhand von Stichpunkte und Aufzählungen
an einigen Stellen die Darstellung zu komprimieren und gleichzeitig den
Lesefluss aufrecht zu erhalten. Das Buch ist angenehm zu lesen und
vermag von daher weiterführendes Interesse an der Materie wecken. Dabei
beschränkt sich die Ausführungen nicht auf das reine Rundfunkrecht,
sondern bezieht auch eine Vielzahl von Schnittpunkten mit ein.
Beispielsweise ist zu nennen das Arbeitsrecht (§ 12 II des Buches), das
Bürgerliche Recht (§ 25 des Buchs) oder das Strafrecht (§ 26 des
Buches). Im Rahmen dieser Kapitel gehen die Autoren etwa auf das Recht
an der eigenen Stimme – nicht nur für Moderatoren von erheblicher
Bedeutung – oder den Straftatbestand der Beleidigung ein. Gerade dieser
Praxisbezug zeichnet das Werk aus.
Gesamteindruck:
Das Kompendium wird für denjenigen, der beruflich im Rundfunk
beschäftigt ist, schnell eine nützliche Hilfe werden. Juristische
Vorkenntnisse bedarf es für die Lektüre des Buches in einem nur sehr
geringen Umfang. Für Studenten, die sich in die Grundlagen des
Rundfunkrechts einarbeiten wollen, ist das Werk jedoch eher nicht
geeignet. Es vermittelt weit mehr als die benötigten Kenntnisse – sofern
diese überhaupt prüfungsrelevant sind – und ist für den Einstieg mit
seinen knapp 900 Seiten keine zu empfehlende Lektüre. Hier sind die
beiden oben genannten Bücher sicherlich der bessere Einstieg. Den
Studenten dürfte darüber hinaus auch der Preis von knapp 50 €
abschrecken, unabhängig davon, dass dieser sicherlich gerechtfertigt
ist. Hilfreich kann es jedoch demjenigen Juristen sein, der sich tiefer
mit der Materie beschäftigen will und schnell Anhaltspunkte zu einzelnen Problemen sucht.
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