Thomas Franosch
25.07.2004
Rundfunkrecht in Studium und Praxis
Eine Rezension zu:
Günter Herrmann / Matthias Lausen
Rundfunkrecht
Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien
2. Auflage
C.H. Beck, München 2004, 878 Seiten, 48,- €
ISBN 3-406-51976-8
http://www.beck.de
Nach zehn Jahren ist die zweite Auflage des Buches zum Rundfunkrecht von Günter Herrmann erschienen. Dabei ist mit der neuen Auflage Matthias Lausen als Bearbeiter
hinzugekommen. Im Rahmen der Überarbeitung wurde das Buch knappe 100 Seiten dicker und es wurde inhaltlich auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei wurde die eigentliche
Konzeption des Werks jedoch nicht angetastet. Es zieht zumindest im Hinblick auf die Aktualität mit den kürzlich erschienen Werken von Hesse
und Gersdorf gleich. Wobei es die beiden anderen Vertreter jedoch im Hinblick auf den Umfang um Längen schlägt.
Bei Herrmann handelt es sich um den früheren Justiziar des WDR und ehemaligen Intendanten des SFB. Er hat einen Lehrauftrag der Universität in München. Lausen ist
Geschäftsführer des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München. Dass dadurch eine gewisse Nähe zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht, ist dem Werk stellenweise
anzumerken und kommt diesem zugute. Bereits in der Einleitung wird sichtbar, dass Herrmann hohe inhaltliche Anforderungen an das Programm der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten stellt.
Die Neuauflage beschränkt sich jedoch nicht darauf, die Änderungen der letzten zehn Jahre einzupflegen. Neben der Weiterentwicklung des eigentlichen Rundfunkrechts wurden
neue Abschnitte zum Telekommunikations- sowie Teilnehmerrecht aufgenommen. Nicht vergessen wurden auch die internationalen Aspekte, wobei zahlreiche Grünbücher und
EU-Richtlinien zu beachten waren. Dabei werden die europarechtlichen Fragestellungen zum Teil sehr verkürzt dargestellt.
Den beiden Autoren gelingt es, anhand von Stichpunkte und Aufzählungen an einigen Stellen die Darstellung zu komprimieren und gleichzeitig den Lesefluss aufrecht zu
erhalten. Das Buch ist angenehm zu lesen und vermag von daher weiterführendes Interesse an der Materie wecken. Dabei beschränkt sich die Ausführungen nicht auf das reine
Rundfunkrecht, sondern bezieht auch eine Vielzahl von Schnittpunkten mit ein. Beispielsweise ist zu nennen das Arbeitsrecht (§ 12 II des Buches), das Bürgerliche Recht (§ 25
des Buchs) oder das Strafrecht (§ 26 des Buches). Im Rahmen dieser Kapitel gehen die Autoren etwa auf das Recht an der eigenen Stimme – nicht nur für Moderatoren von
erheblicher Bedeutung – oder den Straftatbestand der Beleidigung ein. Gerade dieser Praxisbezug zeichnet das Werk aus.
Gesamteindruck:
Das Kompendium wird für denjenigen, der beruflich im Rundfunk beschäftigt ist, schnell eine nützliche Hilfe werden. Juristische Vorkenntnisse bedarf es für die Lektüre des
Buches in einem nur sehr geringen Umfang. Für Studenten, die sich in die Grundlagen des Rundfunkrechts einarbeiten wollen, ist das Werk jedoch eher nicht geeignet. Es
vermittelt weit mehr als die benötigten Kenntnisse – sofern diese überhaupt prüfungsrelevant sind – und ist für den Einstieg mit seinen knapp 900 Seiten keine zu
empfehlende Lektüre. Hier sind die beiden oben genannten Bücher sicherlich der bessere Einstieg. Den Studenten dürfte darüber hinaus auch der Preis von knapp 50 €
abschrecken, unabhängig davon, dass dieser sicherlich gerechtfertigt ist. Hilfreich kann es jedoch demjenigen Juristen sein, der sich tiefer mit der Materie beschäftigen
will und schnell Anhaltspunkte zu einzelnen Problemen sucht.
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