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Artikel 5173
Martin Bahr

Markenrecht und Domain-Namen

Eine Rezension zu:

Sara Stein

Schutz von Name und Kennzeichen gegen eine Verwendung als Domain-Name durch Dritte


Peter Lang-Verlag, Frankfurt a.M. 2002, 215 Seiten, 37,80 €
ISBN 3-631-38972-8

http://www.peterlang.net


Wie schon Racz (Second-Level-Domains aus kennzeichenrechtlicher Sicht) setzt sich auch Stein mit dem Schutz von Domain-Namen bei kennzeichen- und namensmäßigen Gebrauch auseinander.

Im ersten Teil der Arbeit beschäftigt sich die Verfasserin mit der Entwicklung des Internet sowie den technischen und organisatorischen Grundlagen des Domain-Name-Systems. Ob es auch noch im Jahre 2001 einer derartig ausführlichen Erläuterung von fast 50 Seiten bedurft hätte, erscheint ein wenig fraglich. Erfreulich ist, dass die aktuellen Bestrebungen zur Neuordnung des Domain-Name-Systems mit berücksichtigt wurden.

Zunächst geht die Autorin der Frage nach dem Schutz der Marke und der geschäftlichen Bezeichnung gegen die Benutzung eines identischen Domain-Namens durch Dritte nach. Vorrangig wird auf den Abwehranspruch gemäß §§ 14, 15 MarkenG eingegangen. Ein Schwerpunkt bildet hierbei der Problemkreis der kennzeichenmäßigen Benutzung. Außerordentlich gelungen stellt Stein die zeitgeschichtliche Entwicklung dieses Erfordernisses dar. Ausgehend von der ursprünglichen Rechtslage nach dem WZG und § 16 UWG a.F. wird die aktuelle Situation und der derzeitige Meinungsstand abgebildet. Dabei wird insbesondere die BMW-Entscheidung des EuGH berücksichtigt.

Nach der Erörterung dieser Offline-Kriterien, überträgt die Autorin die Prinzipien auf den Online-Bereich: Stellt die Verwendung eines Domain-Namens einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar? Eingehend werden die Kollisionstatbestände der §§ 14, 15 MarkenG geprüft und die Schutzschranken nach § 23 MarkenG angesprochen. Besonders ausführlich beschäftigt sich das Werk mit den Gleichnamigkeitsfällen, d.h. der Verwendung des eigenen Namens als Domain-Namen. Abgerundet wird dieser Teil der Darstellung mit der Erörterung der ergänzenden Ansprüche außerhalb des MarkenG, also §§ 1, 3 UWG, §§ 12, 823, 826 BGB und § 37 Abs.2 HGB.

In der Rechtsprechung bisher selten entschieden und daher von besonderem Interesse sind die beiden nächsten Kapitel: (1) Schutz der Marke gegen die Benutzung eines ähnlichen Domain-Namens und (2) Schutz der bekannten Marke gegen eine Verwendung als Domain-Namen. Auch hier ist dank der klaren, verständlichen Sprache von Stein der Leser in außerordentlich guten Händen und verliert daher nie den Überblick über dieses komplexe Thema.

Nicht fehlen darf natürlich auch die Auseinandersetzung mit dem Namens-Schutzanspruch gegen eine Domain-Verwendung. Hier spricht Stein vor allem die Fälle der Namensanmaßung an.

Sehr lobenswert ist der letzte, fast 20seitige Teil, der die Besonderheiten bei internationalen Konflikten darlegt. Hier werden sowohl die Internationale Zuständigkeit als auch das Internationale Privatrecht berücksichtigt. Seine besondere Qualität beweist das Werk auch mit der Darstellung der internationalen Reichweite eines materiellen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs: Denn mag das deutsche Recht den Fall auch noch so gut wie irgendwie möglich lösen, alles ist nutzlos, wenn der Anspruch nicht auch in der Realität umsetzbar ist.

Gesamteindruck:
Eine gelungene Dissertation, die sich von anderen Werken in diesem Themengebiet klar hervorhebt. Die Autorin hat es geschafft, trotz der komplexen Materie eine klare, aus sich selber heraus verständliche Arbeit vorzulegen.


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