Wie schon
Racz (Second-Level-Domains aus
kennzeichenrechtlicher Sicht) setzt sich auch
Stein mit dem Schutz von Domain-Namen bei kennzeichen- und
namensmäßigen Gebrauch auseinander.
Im ersten Teil der Arbeit beschäftigt sich die Verfasserin mit der Entwicklung des Internet sowie den technischen und
organisatorischen Grundlagen des Domain-Name-Systems. Ob es auch noch im Jahre 2001 einer derartig ausführlichen Erläuterung
von fast 50 Seiten bedurft hätte, erscheint ein wenig fraglich. Erfreulich ist, dass die aktuellen Bestrebungen zur
Neuordnung des Domain-Name-Systems mit berücksichtigt wurden.
Zunächst geht die Autorin der Frage nach dem Schutz der Marke und der geschäftlichen Bezeichnung gegen die Benutzung eines
identischen Domain-Namens durch Dritte nach.
Vorrangig wird auf den Abwehranspruch gemäß §§ 14, 15 MarkenG eingegangen. Ein Schwerpunkt bildet hierbei der Problemkreis
der kennzeichenmäßigen Benutzung. Außerordentlich gelungen stellt
Stein die zeitgeschichtliche Entwicklung dieses
Erfordernisses dar. Ausgehend von der ursprünglichen Rechtslage nach dem WZG und § 16 UWG a.F. wird die aktuelle Situation
und der derzeitige Meinungsstand abgebildet. Dabei wird insbesondere die BMW-Entscheidung des EuGH berücksichtigt.
Nach der Erörterung dieser Offline-Kriterien, überträgt die Autorin die Prinzipien auf den Online-Bereich: Stellt die
Verwendung eines Domain-Namens einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar?
Eingehend werden die Kollisionstatbestände der §§ 14, 15 MarkenG geprüft und die Schutzschranken nach § 23 MarkenG
angesprochen. Besonders ausführlich beschäftigt sich das Werk mit den Gleichnamigkeitsfällen, d.h. der Verwendung des
eigenen Namens als Domain-Namen. Abgerundet wird dieser Teil der Darstellung mit der Erörterung der ergänzenden Ansprüche
außerhalb des MarkenG, also §§ 1, 3 UWG, §§ 12, 823, 826 BGB und § 37 Abs.2 HGB.
In der Rechtsprechung bisher selten entschieden und daher von besonderem Interesse sind die beiden nächsten Kapitel: (1)
Schutz der Marke gegen die Benutzung eines ähnlichen Domain-Namens und (2) Schutz der bekannten Marke gegen eine Verwendung
als Domain-Namen. Auch hier ist dank der klaren, verständlichen Sprache von
Stein der Leser in außerordentlich guten
Händen und verliert daher nie den Überblick über dieses komplexe Thema.
Nicht fehlen darf natürlich auch die Auseinandersetzung mit dem Namens-Schutzanspruch gegen eine Domain-Verwendung. Hier
spricht
Stein vor allem die Fälle der Namensanmaßung an.
Sehr lobenswert ist der letzte, fast 20seitige Teil, der die Besonderheiten bei internationalen Konflikten darlegt. Hier
werden sowohl die Internationale Zuständigkeit als auch das Internationale Privatrecht berücksichtigt. Seine besondere
Qualität beweist das Werk auch mit der Darstellung der internationalen Reichweite eines materiellen Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruchs: Denn mag das deutsche Recht den Fall auch noch so gut wie irgendwie möglich lösen, alles ist nutzlos,
wenn der Anspruch nicht auch in der Realität umsetzbar ist.
Gesamteindruck:
Eine gelungene Dissertation, die sich von anderen Werken in diesem Themengebiet klar hervorhebt. Die Autorin hat es
geschafft, trotz der komplexen Materie eine klare, aus sich selber heraus verständliche Arbeit vorzulegen.