Die Dissertation dürfte eine der ersten gewesen sein, die zum
Themembereich "Strafrecht und Internet" veröffentlicht wurde.
Bearbeitungsstand ist 1998, also aus der frühen Phase der
Internet-Verbreitung in Deutschland. Inzwischen sind weitere Bücher zu
diesem Komplex erschienen, z.B. die ausgezeichnete Arbeit von
Bremer "Strafbare Internet-Inhalte in
internationaler Hinsicht".
Aufgrund der inzwischen
vergangenen Zeit ist
Strafverfolgung im Internet natürlich nicht
mehr auf dem aktuellsten Stand. Gerade im Bereich des Internets machen
4 Jahre mehrere
real life-Jahrzehnte aus. Das Besondere und
Interessante an dem Buch jedoch auch noch heutzutage ist die
Herangehensweise von
Jofer. Wie sich auch aus dem Untertitel des
Buches ergibt, betrachtet der Verfasser die Materie vor allem unter dem
Blickwinkel der Kriminologie.
Jofer ist hoch
anzurechnen, schon in dieser frühen Entwicklungsphase die Bedeutung des
Internets und die damit einhergehenden strafrechtlichen Probleme erkannt
und problematisiert zu haben.
Nach einer Einführung in die
technischen Grundlagen und die Entwicklung des Internets kommt er zur
Beschreibung der besonderen Merkmale der Internet-Kriminalität. Gleich
zu Anfang muss er einen Offenbarungseid leisten, nämlich, dass kaum oder
gar keine zuverlässigen Zahlen über dieses Thema existieren und dass es
sich bei sämtlichen Darstellungen eher um Tendenzen oder Bestrebungen
handelt, denn um objektiv nachvollprüfbare Fakten. Daran hat sich auch
heute, im Jahre 2002, nichts grundlegend geändert, was u.a. auf die
Besonderheit dieses neuen Mediums zurückzuführen ist.
Der Autor kategorisiert die Netzkriminalität in drei große Bereiche: (1)
Netzspezifische Verbreitungsdelikte, (2) als Mittel zur Tatkommunikation
und (3) das Internet als virtuelles Tatwerkzeug. Unter (1) fasst der
Autor alle unkontrolliert verbreiteten strafbaren Informationen. Das
Internet bietet hierzu bekanntermaßen die effektivste und billigste
Möglichkeit. Unter (2) will er all die Fälle erfassen, bei denen die
einzelnen Täter mittels des Internets Informationen austauschen und die
Tat planen. Unter (3) soll der große Rest, z.B. Computersabotage oder
Datenveränderung, fallen. Diese Gliederung ist - jedenfalls aus heutiger
Sicht - ein wenig zu grob und wenig gewinnbringend. Hier wäre eine
weitere Differenzierung, gerade im Bereich von (3), wohl hilfreicher
gewesen.
Im folgenden verdeutlicht
Jofer diese
einzelnen Kategorien durch Beispiele aus der Praxis. So führt er für die
Kategorie (1) zutreffend den
CompuServe-Fall und die immer wieder
auftauchenden Fälle von Kinderpornographie an. Gerade hier zeigt sich,
wie beschränkt die Strafverfolgungsbehörden in ihren Möglichkeiten zu
der damaligen Zeit waren. So gab es praktisch nur die
Internet-Patrouille der Bayerischen Polizei, die in irgendeiner Weise
bzgl. des Internets tätig wurde. Bei den so ermittelten Zahlen handelt
es sich um wenige, nachprüfbare Materialien, auf die
Jofer bauen
kann. Als weiteres Beispiel wird auch der bekannte
XS4ALL-Fall
erörtert. Bei Kategorie (2) zeigt sich schnell, dass hier keinerlei
Material und auch keine sonstigen Erkenntnisse vorliegen, so dass diese
Darstellung entsprechend knapp ausfällt. Bei Kategorie (3) kann der
Autor dagegen wieder aus dem vollen schöpfen: Hacker-Angriff,
Online-Betrug, Kreditkarten-Missbrauch u.v.a.
Interessant sich auch die Ausführungen zur Zukunft der Netzkriminalität.
Der Autor erwartete (Zeitpunkt: 1998), dass die Kriminalität noch
zunehmen würde. Ein Blick auf das Jahr 2002 zeigt schnell, dass diese
Erwartungen umfänglich eingetroffen sind. Die Internet-Kriminalität ist
gestiegen und zudem facettenreicher geworden.
Im weiteren widmet sich
Jofer dem materiellen Strafrechtsteil.
Hier problematisiert er natürlich eines der Kernprobleme, nämlich die
Frage, wie nationale Gesetze und Rechtsvorschriften transnationale
Handlungen und Geschehnisse wirksam erfassen können. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt in der Erörterung der Strafbarkeit des Providers und
bei Setzung von Links.
Dem schließt sich die Darstellung der technischen und strafprozessualen
Probleme bei der Strafverfolgung im Internet an. Zutreffend analysiert
der Autor hier, dass neben der vor allem fehlenden sachlichen
Ausstattung das technische Know-How einer der wichtigsten
Hinderungsgründe für eine effektive Strafverfolgung ist.
Gesamteindruck:
Ein interessantes Buch, dem man die inzwischen vergangene Zeit zwar
schon anmerkt, das aber dennoch oder gerade deswegen besonders
lesenswert ist.