Die Dissertation dürfte eine der ersten gewesen sein, die zum Themembereich "Strafrecht und Internet" veröffentlicht wurde. Bearbeitungsstand ist 1998, also aus der frühen
Phase der Internet-Verbreitung in Deutschland. Inzwischen sind weitere Bücher zu diesem Komplex erschienen, z.B. die ausgezeichnete Arbeit von
Bremer "Strafbare Internet-Inhalte in internationaler Hinsicht".
Aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit ist
Strafverfolgung im Internet natürlich nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Gerade im Bereich des Internets machen 4
Jahre mehrere
real life-Jahrzehnte aus. Das Besondere und Interessante an dem Buch jedoch auch noch heutzutage ist die Herangehensweise von
Jofer. Wie sich
auch aus dem Untertitel des Buches ergibt, betrachtet der Verfasser die Materie vor allem unter dem Blickwinkel der Kriminologie.
Jofer ist hoch anzurechnen, schon in dieser frühen Entwicklungsphase die Bedeutung des Internets und die damit einhergehenden strafrechtlichen Probleme erkannt und
problematisiert zu haben.
Nach einer Einführung in die technischen Grundlagen und die Entwicklung des Internets kommt er zur Beschreibung der besonderen Merkmale der Internet-Kriminalität. Gleich zu
Anfang muss er einen Offenbarungseid leisten, nämlich, dass kaum oder gar keine zuverlässigen Zahlen über dieses Thema existieren und dass es sich bei sämtlichen
Darstellungen eher um Tendenzen oder Bestrebungen handelt, denn um objektiv nachvollprüfbare Fakten. Daran hat sich auch heute, im Jahre 2002, nichts grundlegend geändert,
was u.a. auf die Besonderheit dieses neuen Mediums zurückzuführen ist.
Der Autor kategorisiert die Netzkriminalität in drei große Bereiche: (1) Netzspezifische Verbreitungsdelikte, (2) als Mittel zur Tatkommunikation und (3) das Internet als
virtuelles Tatwerkzeug. Unter (1) fasst der Autor alle unkontrolliert verbreiteten strafbaren Informationen. Das Internet bietet hierzu bekanntermaßen die effektivste und
billigste Möglichkeit. Unter (2) will er all die Fälle erfassen, bei denen die einzelnen Täter mittels des Internets Informationen austauschen und die Tat planen. Unter (3)
soll der große Rest, z.B. Computersabotage oder Datenveränderung, fallen. Diese Gliederung ist - jedenfalls aus heutiger Sicht - ein wenig zu grob und wenig gewinnbringend.
Hier wäre eine weitere Differenzierung, gerade im Bereich von (3), wohl hilfreicher gewesen.
Im folgenden verdeutlicht
Jofer diese einzelnen Kategorien durch Beispiele aus der Praxis. So führt er für die Kategorie (1) zutreffend den
CompuServe-Fall und
die immer wieder auftauchenden Fälle von Kinderpornographie an. Gerade hier zeigt sich, wie beschränkt die Strafverfolgungsbehörden in ihren Möglichkeiten zu der damaligen
Zeit waren. So gab es praktisch nur die Internet-Patrouille der Bayerischen Polizei, die in irgendeiner Weise bzgl. des Internets tätig wurde. Bei den so ermittelten Zahlen
handelt es sich um wenige, nachprüfbare Materialien, auf die
Jofer bauen kann. Als weiteres Beispiel wird auch der bekannte
XS4ALL-Fall erörtert. Bei Kategorie
(2) zeigt sich schnell, dass hier keinerlei Material und auch keine sonstigen Erkenntnisse vorliegen, so dass diese Darstellung entsprechend knapp ausfällt. Bei Kategorie
(3) kann der Autor dagegen wieder aus dem vollen schöpfen: Hacker-Angriff, Online-Betrug, Kreditkarten-Missbrauch u.v.a.
Interessant sich auch die Ausführungen zur Zukunft der Netzkriminalität. Der Autor erwartete (Zeitpunkt: 1998), dass die Kriminalität noch zunehmen würde. Ein Blick auf das
Jahr 2002 zeigt schnell, dass diese Erwartungen umfänglich eingetroffen sind. Die Internet-Kriminalität ist gestiegen und zudem facettenreicher geworden.
Im weiteren widmet sich
Jofer dem materiellen Strafrechtsteil. Hier problematisiert er natürlich eines der Kernprobleme, nämlich die Frage, wie nationale Gesetze und
Rechtsvorschriften transnationale Handlungen und Geschehnisse wirksam erfassen können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erörterung der Strafbarkeit des Providers und
bei Setzung von Links.
Dem schließt sich die Darstellung der technischen und strafprozessualen Probleme bei der Strafverfolgung im Internet an. Zutreffend analysiert der Autor hier, dass neben der
vor allem fehlenden sachlichen Ausstattung das technische Know-How einer der wichtigsten Hinderungsgründe für eine effektive Strafverfolgung ist.
Gesamteindruck:
Ein interessantes Buch, dem man die inzwischen vergangene Zeit zwar schon anmerkt, das aber dennoch oder gerade deswegen besonders lesenswert ist.