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"Einführung in das Betreuungsrecht" von Jürgen Seichter    Versandkostenfrei & bequem per Rechnung bestellen Onlinebestellung bei der Fachbuchhandlung Platon
Giorgio Decker

Idealer Einstieg in das Betreuungsrecht

Eine Rezension zu:

Jürgen Seichter

Einführung in das Betreuungsrecht

Ein Leitfaden für Praktiker des Betreuungsrechts, Heilberufe und Angehörige von Betreuten

2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Springer Verlag, Berlin/Heidelberg 2003; 318 Seiten, broschiert; 24,95 €
ISBN 3-540-00038-0

http://www.springer.de


Schon knapp zwei Jahre nach der Erstauflage haben Verlag und Autor nun die zweite Auflage dieses Werks auf den Markt gebracht - sicherlich ein Zeichen für den Erfolg und die Qualität des Buchs. Hinsichtlich seines Inhalts und Aufbaus kann dabei auf die Rezension zur ersten Auflage sowie auf das darin enthaltene, überaus positive Fazit (das übrigens auf dem Buchrücken der zweiten Auflage als Zitat wiederzufinden ist!) verwiesen werden. Erfreulicherweise hat Seichter dabei die Anregungen des Rezensenten aufgenommen und bei der Neuauflage berücksichtigt.

Einer der Vorzüge der Einführung in das Betreuungsrecht sind die zahlreich eingestreuten authentischen Fälle aus der Praxis des Autors, Betreuungsrichter am Amtsgericht Nidda. Dieses Erfolgsrezept wurde nicht nur beibehalten, sondern durch die Einfügung von fünf weiteren Beispielen ausgebaut. Der Leser bekommt so einen sehr guten Einblick in die zahlreichen Facetten möglicher Problemstellungen im Betreuungsrecht, die sich oftmals in einem rechtlichen Grenzbereich für Betreuungsrichter, Betreuer, Angehörige und natürlich Betreute befinden (siehe etwa Fallbeispiel 47 auf Seite 147 zur Frage der Verbindlichkeit des Wunsches auf Therapiebeendigung). Hierdurch wird deutlich, welch verantwortungsvolle Arbeit Menschen in diesem Aufgabengebiet manchmal haben.

Neu aufgenommen wurde weiterhin ein Kapitel über die Auswirkungen der Einrichtung einer Betreuung auf die Bankangelegenheiten des Betroffenen (Kapitel 7, "Betreuungsrecht und Bankgeschäfte", S. 95 ff.) - ein überaus praxisrelevantes Thema, das für so manchen Betreuer oder Bankangestellten (rechtliche) Unsicherheiten birgt. Der Autor behandelt diese kurz und prägnant auf sechs Seiten mit den Unterkapiteln "Vertretungsbefugnis des Betreuers", "Einander widersprechende Verfügungen des Betreuers und des Betroffenen", "Aufsichtsfunktion des Vormundschaftsgerichts" sowie "Grenzen der Wirkung vormundschaftsgerichtlicher Beschlüsse".

Darüber hinaus wurde das Kapitel über den "Aufgabenkreis der Betreuung" mit einem Abschnitt über "Angelegenheiten, die dem Betreuer nicht übertragen werden können" (also sog. "höchstpersönliche" Angelegenheiten) vervollständigt. Ergänzt wurden außerdem u.a. Ausführungen zur PEG-Sonden-Problematik oder zur Problematik der Befugnis zur Zwangsbehandlung außerhalb einer geschlossenen Unterbringung (in Auseinandersetzung mit der diesbezüglich maßgeblichen BGH- Entscheidung vom 11.12.2000 in NJW 2001, 888 ff. und ihrer Auswirkungen für die Praxis wird hier ein im Anschluß ergangener Beschluß des OLG Schleswig vom 25.01.2002 in BtPrax 2002, 126 behandelt). Lobenswert ist auch die Aufnahme einer Darstellung rund um die (umstrittene) Befugnis des Betreuers zum Zutritt zur Wohnung des Betroffenen gegen dessen Willen.

Nicht berücksichtigt wurde dagegen leider, z.B. im Abschnitt über Geschäftsunfähigkeit und Einwilligungsvorbehalt (S. 45 ff.), die im BGB zum 1.8.2002 neu aufgenommene Vorschrift des § 105a BGB, wonach bei sog. "Geschäften des täglichen Lebens", die von Geschäftsunfähigen mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden können und bei denen Leistung und Gegenleistung auch tatsächlich bewirkt wurden, die Vertragswirksamkeit fingiert wird. Erst nach Redaktionsschluß erging dagegen der im Werk nicht mehr enthaltene Beschluß des BGH vom 17. März 2003 (Az. XII ZB 2/03) zur Frage, ob eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten notwendig ist (vgl. die Pressemitteilung des BGH). In der nächsten Auflage wäre daher der entsprechende Abschnitt "Das Unterlassen lebensverlängender Maßnahmen zur Sterbeerleichterung" auf den S. 133 ff. zu aktualisieren.

Daß sich Seichter wie schon in der Vorauflage außerdem nicht darauf beschränkt, den status quo im Betreuungsrecht zu behandeln, sondern auch zu Reformvorhaben (kritisch) Stellung nimmt und eigene Vorschläge aus der Sicht des Praktikers bringt, zeigt die erhebliche Erweiterung und Aktualisierung des Kapitels über die weitere Entwicklung des Betreuungsrechts unter Einbeziehung des Zwischenberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" vom Juni 2002. Dabei setzt er sich z.B. mit der vorgeschlagenen Stärkung der Vorsorgevollmacht (zustimmend) oder der gesetzlichen Vertretungsbefugnis für Angehörige (ablehnend) auseinander. Zu begrüßen ist dabei der Reformvorschlag des Autors, gesetzliche Grundlagen für die Frage der Zwangsbehandlung auch ohne geschlossene Unterbringung sowie für den Zutritt zur Wohnung des Betroffenen auch gegen dessen Willen zu schaffen. Komplettiert werden die Modifikationen in der zweiten Auflage durch den bisher fehlenden Abdruck der FGG-Bestimmungen zum Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.

Fazit: Autor und Verlag haben die zweite Auflage lobenswerterweise dazu genützt, das Werk von (unwesentlichen) Fehlern zu befreien, weiter inhaltlich zu vervollständigen und Ausführungen zu aktuellen Problematiken und Reformbestrebungen einzufügen. Der überaus positive Gesamteindruck wurde so nicht nur aufrecht erhalten, sondern verstärkt, so daß dieses Buch auf dem besten Weg ist, zu einem Standardwerk in der betreuungsrechtlichen Literatur zu werden.

06/03

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