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Anwaltstag: ICANN-Verfahren auch bald für DE-Domains?

Aktuelle Information v. 31. Mai 2003 der Kanzlei RA Dr. Bahr

Vom 29. bis 31. Mai 2003 fand in Freiburg Deutsche Anwaltstag statt.

U.a. traf sich dort auch die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie, deren Mitglied auch RA Dr. Bahr ist.

Die Anzahl der DE-Domains hat inzwischen längst die 6 Mio.-Marke überschritten. Interessante und innovative Domain-Zahlen sind somit längst vergeben. Die Häufigkeit von Domainstreitigkeiten steigt daher in der letzten Zeit stetig an.

Angesichts dieser Tatsache hat nun die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Mediation und dem Deutschen EDV-Gerichtstag) in Freiburg vorgeschlagen, auch für den innerdeutschen Bereich, also die DE-Domains, die Regeln der ICANN-Schiedsverfahren anzuwenden.

Dabei soll zunächst in einem ersten Schritt die Akkreditierung der Arbeitsgemeinschaft als offzielle UDRP-Schlichtungsstelle erreicht werden. Erst im weiteren ist die Ausweitung auch auf die nationale deutsche TLD angedacht.

Der Vorschlag war in Freiburg nicht unumstritten. Diskutiert wurde vor allem, ob die Ausweitung auf die nationale TLD Sinn gemacht. Der überwiegende Anteil der UDRP-Verfahren betrifft derzeit nämlich Fälle mit amerikanischer Beteiligung, während Streitigkeiten, an denen Deutschen beteiligt sind, verschwindend gering sind. Diese Tatsache wurde von den Teilnehmern vor allem dahingehend interpretiert, dass die amerikanische Rechtsordnung keine entsprechend kurzfristigen Möglichkeiten wie die einstweilige Verfügung in Deutschland im Domain-Recht bislang anerkannt hat. Dies ist grundlegend anders in Deutschland, wo der Markenrechtsverletzter innerhalb weniger Tage eine entsprechende gerichtliche einstweilige Verfügung erlangen und somit den Antrag auf Löschung bei der DeNIC stellen kann (vgl. hierzu auch Rauschhofer, Domainübertragung im einstweiligen Rechtsschutz). Insoweit wurde daher kritisch hinterfragt, ob denn überhaupt tatsächlicher Bedarf an diesem neuen Vorschlag besteht.

Während eine Gruppe der Teilnehmer daher nur geringen Bedarf an einer nationalen Einführung sah, argumentierte die Gegenseite, dass sowohl die Instrumente der Schlichtung als auch der Mediation in Deutschland noch unterentwickelt seien. Gerade das Domain-Recht biete daher hier eine gute Möglichkeit, diese neuen instrumente über einen längeren Zeitraum zu etablieren.

Vom 24. bis 26. September 2003 findet in Saarbrücken der 12. Deutsche EDV-Gerichtstag statt. Bis dahin wird die Kooperation aus ARGE IT, Mediation und EDV-Gerichtstag weiter an dieser Idee arbeiten.

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