Ronald Moosburner
10.08.2004
Schwerpunkte aus dem Besonderen Schuldrecht
Eine Rezension zu:
Volker Emmerich
BGB-Schuldrecht Besonderer Teil
10. Auflage
C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2003, 355 Seiten, 21,- €
ISBN 3-8114-1814-9
http://www.cfmueller-verlag.de
 Auch an der Schwerpunkte-Reihe ist die Schuldrechtsreform
naturgemäß nicht spurlos vorüber gezogen und Volker Emmerichs Band zum Besonderen Teil des Schuldrechts war mit am stärksten von den vom Gesetzgeber verordneten Umwälzungen
betroffen. Sie erforderten, dass das Buch in weiten Teilen völlig neu geschrieben werden musste.
Die zehnte Auflage widmet sich also der schwierigen Aufgabe, die Stofffülle ohne Überschreitung des Umfangs eines Kurzlehrbuchs zu meistern. Diese Notwendigkeit bremst
immerhin die Tendenz, das neue Recht im Vergleich mit dem alten zu erklären. Dieser Vergleich hinkt nämlich aufgrund der stark veränderten Grundkonzeption des Gesetzes nicht
selten, was aber noch schlimmer ist: Er geht an den Bedürfnissen der neuen Studentengenerationen vorbei, die das alte Schuldrecht nicht gelernt hat. Das vorliegende Werk
weist vorwiegend in den umfangreichen Literaturhinweisen zu Beginn eines jeweiligen Kapitels auf Werke zum alten Recht hin. Im Fließtext finden sich diese Vergleiche in
begrenzter Zahl, etwa bei der Bestimmung der Beschaffenheit der Sache bezüglich des Mangelbegriffs. Von den bereits schnell aufgetretenen Streitfragen im neuen Schuldrecht
werden vor allen Dingen die "populäreren" aufgegriffen und jeweils kurz erörtert. Zur Vertiefung empfiehlt sich hier der Rückgriff auf die jeweils benannte weiterführende
Literatur.
Ein Teil, der bei den vertraglichen Schuldverhältnissen ein wenig kurz kommt, ist die Bürgschaft. Das gilt nicht nur für den Themenkomplex des Schutzes des Bürgen gegen
Übervorteilung, sondern auch für die Einreden des Bürgen. Einschlägige Fälle wollen vor Klausuren gut geübt sein, weil sie Studenten häufig große Probleme bereiten.
Ähnliches gilt im Recht der Gesetzlichen Schuldverhältnisse für die Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Hauptprobleme dieses schwierigen Komplexes werden zwar durchaus
genannt, jedoch ist zur Vorbereitung auf Klausuren das Hinzuziehen eines einschlägigen Fallbuchs in jedem Fall anzuraten, um die klausurmäßige Darstellung eingehend zu üben.
Einen gelungenen Überblick bietet das Werk dagegen über die Kondiktionstatbestände. Auch häufig recht stiefmütterlich behandelte Problemnormen wie § 817 S. 2 BGB finden hier
eine gelungene Darstellung. Recht umfangreich ist auch die Darstellung des Rechts der unerlaubten Handlungen. Sie führt auch in der Prüfungsvorbereitung schon recht weit und
braucht nur an einzelnen Stellen mit Hilfe der Literaturhinweise vertieft zu werden.
Gesamteindruck:
Für den Einstieg und die schnelle Wiederholung im Bereich des besonderen Schuldrechts eignet sich das vorliegende Buch ganz hervorragend. Studenten, die sich gezielt auf
Übungs- und Examensklausuren vorbereiten möchten, werden dagegen für einige Themenbereiche auf umfangreichere Literatur zurückgreifen müssen.
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