Jurawelt

"20 Probleme aus dem BGB – Bereicherungsrecht" von Karl-Heinz Gursky
Stefanie Samland
27.07.2004

Klassische Klausurprobleme

Eine Rezension zu:

Karl-Heinz Gursky

20 Probleme aus dem BGB – Bereicherungsrecht


5. Auflage

Reihe: Examenswichtige Klausurprobleme

Luchterhand, München 2004, 185 Seiten, 15,90 €
ISBN 3-472-05685-1

http://www.luchterhand-fachverlag.de


Die Reihe Examenswichtige Klausurprobleme hat in den letzten Jahren ein neues Layout bekommen und mehrere Neuauflagen präsentiert. Gemeinsam ist allen Werken dieser Reihe, dass der Student zu einzelnen Rechtsgebieten, wie z.B. Strafrecht AT, Strafrecht BT, Sachenrecht oder Bereicherungsrecht, typische Meinungsstreits aufbereitet bekommt. Anhand eines Eingangsfalls wird jeweils die Problematik verdeutlicht. Anschließend führen die Autoren alle zu dieser Problematik vertretenen Meinungen samt Vertretern und Argumenten auf. Zum Schluss wird der Ausgangsfall gelöst und auf Unterschiede der Theorien hingewiesen, zuweilen gibt es auch weitere Beispielsfälle.

Der Osnabrücker Hochschullehrer Gursky hat sich nun in 5. Auflage den typischen Klausurproblemen im Bereicherungsrecht zugewandt. In Kürze wird auch ein Buch vom gleichen Autor zum Sachenrecht – ohne das EBV – neu erscheinen. Insgesamt 20 Probleme aus den Bereichen Dreiecksverhältnisse bei der Leistungskondiktion, besondere Leistungskondiktionen, Eingriffskondiktionen und dem Inhalt des Bereicherungsanspruchs werden behandelt. Dabei fällt die Auseinandersetzung mit den oft anspruchsvollen Dreiecksfällen am umfangreichsten aus. Nicht behandelt wurden dagegen im Ergebnis eher bedeutungslose Streits wie der, ob die Anfechtung zu einer Leistung ohne Rechtsgrund oder zu einer Leistung, deren rechtlicher Grund später weggefallen ist, führt.

Insgesamt fällt auf, dass Gursky den Argumenten viel Raum einräumt, diese fallen recht ausführlich aus und zeigen auch Querverweise auf – z.B. dass ein Argument einer Meinung ein bestimmtes Argument einer anderen Meinung widerlegt. Ein Streitentscheid findet dagegen durchgehend bewusst nicht statt, dieser wird dem Studenten für die Klausur bzw. Hausarbeit überlassen. Auch die Literaturhinweise, die jeweils die Anhänger einer Theorie belegen, sind sehr umfangreich. Größtenteils sind sie schon recht alt, was verdeutlicht, wie "klassisch" die besprochenen Probleme im Bereicherungsrecht schon sind.

Gesamteindruck:
Für die Klausuren in den Scheinen geht dieses Werk zu tief, im Examen können Kenntnisse typischer Meinungsstreits aber schon eher erwartet werden. Ein Juwel ist das Buch jedoch bei der Bearbeitung von Hausarbeiten, wo schon mal der eine oder andere Literaturhinweis nachverfolgt und die Argumente kritisch hinterfragt werden sollten.
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