
Das Bereicherungsrecht ist mit eines der schwierigsten, aber auch der
klausurrelevantesten Gebiete des deutschen Schuldrechts. Für Übungen und Examen sind solide Kenntnisse unerlässlich, eigenständige Bücher nur für die gesetzlichen
Schuldverhältnisse oder gar nur über das Bereicherungsrecht sind dennoch dünn gesät.
Wieling hat sich diesem Problem angenommen und nun in dritter Auflage sein
Lehrbuch zum Bereicherungsrecht in der
Springer-Lehrbuch-Reihe vorgelegt. Dieses befindet sich auf dem Stand August 2003 und berücksichtigt gegenüber der
Vorauflage insbesondere die Schuldrechtsreform.
Anders als viele Professoren stürzt sich
Wieling nicht auf Meinungsstreits und Fußnotenverweise, sondern stellt auf 127 Seiten das Wichtigste des Bereicherungsrechts
mit kleinen Übersichten und Personenskizzen dar. Illustriert wird der Stoff durch zahlreiche Beispielsfälle, die dank eines grauen Balkens am Rand gleich erkennbar sind. So
kann der Leser, wenn er sich das Bereicherungsrecht angeeignet hat, auch direkt die Fälle angehen. Am Ende des Buches sind eine Menge Wiederholungsfragen abgedruckt, die ein
Repetieren ermöglichen und die wichtigsten Fragen des Bereicherungsrechts noch einmal aufzeigen.
Wer nun aber denkt, das Bereicherungsrecht auf 127 Seiten sei ein Kinderspiel, der irrt. Trotz übersichtlicher und anschaulicher Darstellung hat es der Buchinhalt in sich.
Schon den Überblick zwischen den lateinischen Namen der einzelnen Kondiktionen zu behalten, stellt den Leser ohne Lateinkenntnisse vor eine Herausforderung. Aber auch die
Erläuterungen sind teilweise nicht einfach zu verstehen. Der Verfasser bemüht sich aber, durch Ausflüge in das Gemeine Recht Hintergründe zur Entwicklung des
Bereicherungsrechts zu verdeutlichen sowie durch Verweis auf BGH-Urteile, die auch mal kritisch hinterfragt werden, Anwendungsfälle aufzuzeigen.
Der Aufbau des Buches folgt der Prüfungsreihenfolge im Gutachten. Zunächst wird das "Etwas" als Bereicherungsobjekt untersucht, anschließend werden die einzelnen
Kondiktionen, getrennt nach Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen, behandelt. Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit dem Inhalt des Bereicherungsanspruchs und damit
hauptsächlich mit § 818 BGB. Schließlich wendet sich
Wieling noch speziellen Leistungsketten und Dreiecksverhältnissen zu, bevor es ein abschließendes Kapitel zur
Verjährung gibt.
Gesamteindruck:
Die Schwierigkeit des Bereicherungsrechts ist auch in einem recht dünnen Buch wie dem von
Wieling nicht zu eliminieren.
Wieling gelingt es aber, durch
Beschränkung auf das Wesentliche, zahlreiche Fälle und einem klausurmäßigen Aufbau Strukturen deutlich zu machen und dem Leser einen Wegweiser durch das Bereicherungsrechts
an die Hand zu geben.