Jurawelt

"Fälle zum Schuldrecht I" von Jörg Fritzsche
Ronald Moosburner
10.12.2003

Ein Kompendium von originellen Fällen

Eine Rezension zu:

Jörg Fritzsche

Fälle zum Schuldrecht I

Verlag C.H. Beck, München 2003, 409 Seiten, 17,- €
ISBN 3-406-51022-1

http://www.beck.de

Die "Fälle zum Schuldrecht I" des Regensburger Ordinarius Jörg Fritzsche sind hervorgegangen aus der noch zusammen mit Helmut Köhler erstellten Sammlung von Fällen zum Neuen Schuldrecht. Das Buch beschränkt sich thematisch auf vertragliche Schuldverhältnisse, um Raum für die nötige Vertiefung von Fragen des allgemeinen Schuldrechts zu gewinnen und die Erörterung von Sonderregeln der gesetzlichen Schuldverhältnisse zu vermeiden.

Die Darstellung folgt sinngemäß einem aus vielen Lehrbüchern so oder ähnlich bekannten Ablauf von der Begründung der vertraglichen Schuldverhältnisse, ihren Inhalt und ihre Erfüllung. Mittelpunkt des Buches ist aber ganz klar das Leistungsstörungsrecht sowohl anhand der Regeln des allgemeinen Schuldrechts als auch im spezielleren Kontext der wichtigsten im BGB geregelten Vertragsarten. Der Aufbau eines jeden der 36 Fälle folgt einem einheitlichen Schema: Auf den Sachverhalt folgt ein Abschnitt mit allgemein gehaltenen Vorüberlegungen, ehe der Fall anhand einer ausführlichen, sorgfältig gegliederten Gutachtenskizze gelöst wird. Wer das Werk freilich nicht nur als Lernbuch sondern auch zur Übung und Wiederholung nutzen möchte, wird möglicherweise über die jedem Sachverhalt vorangestellte Liste der enthaltenen Probleme nicht glücklich sein, da die Kunst bei der Lösung ja nicht zuletzt im Auffinden dieser Probleme liegt. Es hätte wohl genügt, die Aufzählung der enthaltenen Probleme nur im Inhaltsverzeichnis einzubauen, wo sie der Benutzer problemlos auffinden kann.

Die behandelten Fälle zeichnen sich immer wieder durch Konstellationen aus, die deutlich von erlernten Standardschemata abweichen. Die auf den ersten Blick darin liegenden Schwierigkeiten erweisen sich aber rasch als besonders gute Hilfestellungen beim gekonnten Umgang mit dem Gesetz, denn nichts anderes ist es, was Klausursteller vom Bearbeiter in erster Linie erwarten. So mag etwa die Konstellation des Maklervertrags im ersten Fall überraschen, in Wirklichkeit sind es jedoch Probleme des Vertragsschlusses und der Auslegung, die im Mittelpunkt stehen. Anzumerken ist allerdings, dass die nur sehr kurz angesprochene Abgrenzung des Vertrags zugunsten Dritter von Schuldübernahme, Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme viele Bearbeiter zum Einstieg überfordern dürfte.

Die nächsten Fälle erscheinen da schon vertrauter, etwa "Das verflixte Salatblatt" zu Fragen der neu kodifizierten c.i.c. und der Schutzwirkungen des Schuldverhältnisses für Dritte. Zur Erfüllung und ihren -surrogaten findet sich ein Fall zur Geldschuld, die von Studenten erfahrungsgemäß nicht sicher beherrscht wird. Die schwierige Einordnung der Geldschuld als qualifizierte Schickschuld und die damit zusammenhängenden Fragen von Gefahr- und Kostentragung stehen dabei freilich nicht im Mittelpunkt. Die folgenden Fälle gehen sodann vertieft auf verschiedene Fragen des Unmöglichkeitsrechts ein, wobei regelmäßig Bezüge zu einzelnen Fragen des besonderen Schuldrechts hergestellt werden. An dieses Muster sollten sich die Leser schon früh gewöhnen, denn es ist eine Binsenweisheit, dass auch die meisten Schein- und Examensklausuren sich nicht auf einen Themenkomplex beschränken, sondern ihren Reiz wie auch ihre Schwierigkeit gerade aus den übergreifenden Fragestellungen beziehen.

Nach dem Schwerpunkt im allgemeinen Leistungsstörungsrecht folgen einzelne Fälle zum Haustürgeschäft, zur Abtretung und zur Aufrechnung, ehe in einem zweiten großen Schwerpunkt das Kaufrecht behandelt wird. Schon der erste Fall schöpft die möglichen Rechtsbehelfe des Käufers einer mangelhaften Sache in großem Umfang aus. Mit dem Thema des Gebrauchtwagenkaufs behandelt er einen der besonders umstrittenen Bereiche im alten Schuldrecht unter Einbeziehung der typischen Probleme von Beschaffenheitsvereinbarung, Haftungsausschluss in AGBen und arglistigem Verschweigen von Mängeln. Die Problematik wird sodann in Fall 25 für Neuwagen nochmals aufgearbeitet. Anschließend geht es um die praktisch ebenfalls sehr bedeutsame Haftung für Produktfehler bei Schäden, die über die Kaufsache hinausgehen. In diesem Zusammenhang werden auch der Rückgriff auf den Vorlieferanten sowie das Haftungsverhältnis von Hersteller und Händler vorgestellt. Und auch der Gleichstellung von Falschlieferung, Zuweniglieferung und Schlechtlieferung durch § 434 Abs. 3 mit ihren nicht zu unterschätzenden Folgeproblemen wird ein ganzer Fall gewidmet. Die letzten Fälle des Buches schließlich stammen im Schwerpunkt aus dem Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht.

Gesamteindruck:
Insgesamt stellt das vorliegende Werk ein exzellentes Kompendium von originellen Fällen zu den vertraglichen Schuldverhältnissen zur Verfügung. Man hätte sich allein gewünscht, dass die häufig als Sahnehäubchen eingebauten Spezialprobleme innerhalb der Standardfälle etwas ausführlicher gelöst worden wären. Auch wenn diese Fragen in einer Übungsklausur sicherlich nur als eine Art "18-Punkte-Bremse" dienen würden, hätte man gerade wegen ihres hohen Schwierigkeitsgrades mehr über die vollständige Lösung erfahren mögen. Davon unabhängig ist das Buch für die Vorbereitung von Scheinen und Examen uneingeschränkt empfehlenswert.
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