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"Allgemeiner Teil des BGB" von Bernd Rüthers / Astrid Stadler
Anne-Cathrin Wiesner

Zivilrecht für Anfänger

Eine Rezension zu:

Bernd Rüthers / Astrid Stadler

Allgemeiner Teil des BGB


12. Auflage

C.H. Beck, München 2002, 524 Seiten, 16,50 €
ISBN 3-406-49827-2

http://www.beck.de


Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine der Grundlagen des Zivilrechts, die Regelungen sind sowohl für die vier weiteren Kapitel des Bürgerlichen Gesetzbuches, als auch für viele Spezialregelungen einschlägig und ihre Kenntnis mithin unerlässlich. Als Pflichtfachstoff beider Examina ist es folglich nötig, die abstrakten Normen verinnerlicht zu haben. Da der Allgemeine Teil gewöhnlich im ersten Semester gelesen wird, sind logisch aufgebaute und gut formulierte Lehr- und Lernbücher notwendig, damit der juristisch bisher kaum vorgebildete Nutzer dieses schwierige Gebiet erfassen kann. Dies zu leisten hat sich die Verfasserin Astrid Stadler mit ihrem in der Reihe "Grundrisse des Rechts" erscheinenden Werks zur Aufgabe gemacht, aber gleichzeitig auch ein Lernbuch für Fortgeschrittene und Examenskandidaten zu konzipieren.

Die Autorin geht als Einleitung detailliert auf den Begriff des Bürgerlichen Rechts ein, grenzt ihn zum Begriff des Privatrechts ab und erklärt Zusammenhänge der beiden Rechtsgebiete. Anschließend widmet sie sich der historischen Seite und zeigt die Entwicklung in der Industriegesellschaft, in den verschiedenen Zeiten und Systemen auf. Daneben erläutert sie die Steuerungsmöglichkeiten und Funktionen des Privatrechts.

Im zweiten großen Kapitel befasst sich das Werk mit dem subjektiven Recht. Anhand eines Schaubildes verdeutlicht sie die unterschiedlichen Begriffe wie relative und absolute Rechte und erläutert diese in ihrer Ausgestaltung, ihren Erwerb und Übergang sowie die Grenzen. In diesem Zusammenhang wird auch die eigenmächtige Durchsetzung behandelt, also Notwehr und Notstand. Nach kurzer Erklärung der Subsumtionstechnik schließt sich ein Kapitel zu den Rechtsobjekten an, die Sicherungsmittel und Begriffe wie Sache, Vermögen und Unternehmen werden beleuchtet. Die Abhandlung der Subsumtionstechnik an dieser Stelle ist zunächst verwunderlich, da es vor den Ausführungen zu oben genannten Begriffen steht, überzeugt jedoch dadurch, dass dem Leser nach den allgemeinen Regeln zu Ansprüchen der Prüfungsaufbau dieser vermittelt wird. Dies hilft, den weiteren Aufbau nachvollziehen zu können.

Nach einem kurzen Kapitel zu Rechtssubjekten und ihrer Rechtsfähigkeit folgt eine sehr detaillierte und umfangreiche Darstellung der Rechtsgeschäfte, die Autorin ist bemüht, die verschiedenen Begriffe voneinander abzugrenzen. Ausgiebig widmet sich das Werk der Willenserklärung, greift die wichtigen Fragen und Streitpunkte auf und legt diese übersichtlich und ausführlich dar. Sorgfältig werden auch Probleme wie das kaufmännische Bestätigungsschreiben angesprochen, zunächst für einen grundlegenden Überblick hilfreich. In einem weiteren Abschnitt wird die Auslegung der Willenserklärungen genau betrachtet. Die Autorin bleibt bei ihrer Struktur sehr eng am Prüfungsaufbau, was das Erfassen der Problematik vereinfacht. Auch hier wird mit Übersichten gearbeitet und damit das Verständnis ungemein gefördert.

Den Ausführungen zu den Willenserklärungen schließt sich ein Kapitel zum Vertragsschluss an, Anbot und Annahme mit den damit verbundenen Problemen, Konsens und Dissens und selbst Sonderfälle werden erläutert. Die Autorin zieht zudem Vergleiche zu den Rechtsordnungen der europäischen Nachbarländer. In einem eigenen Abschnitt widmet sie sich den Möglichkeiten Bedingung und Befristung, geht hierbei auch auf die diversen Konstellationen ein, dies schafft eine gute Grundlage besonders für sachenrechtliche Probleme und ihre Lösung. Im Folgenden befasst sich das Werk mit dem AGB und dem Verbraucherschutz.

Im Anschluss hieran geht es um die Wirksamkeitsvoraussetzungen der im Vorangegangenen beschriebenen Rechtsgeschäfte. Die Autorin beleuchtet eingehend die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit, legt hierbei den Schwerpunkt auf Minderjährigenschutz. Die wichtigen Streitstände finden ihre Erwähnung, anhand von Fällen zeigt die Verfasserin die Probleme auf und gibt anschließend eine ausführliche Lösungsskizze zu jedem Fall, wobei sie auch alle jene Prüfungspunkte und einschlägigen Paragraphen erklärt, deren Kenntnis und Verständnis noch nicht bei jedem Leser vorausgesetzt werden kann. Mithin kann der Benutzer nachvollziehen, warum welche Konstellationen vorliegen. Nach dem Minderjährigenrecht folgt eine längere Passage zu den Willensmängeln, entsprechend ihrer Anordnung im BGB werden sie chronologisch behandelt. Letztlich geht die Verfasserin auf unzulässige Rechtsgeschäfte ein und mögliche Heilungsmöglichkeiten. Das letzte Kapitel bildet eine detaillierte Darstellung des Rechts der Stellvertretung, mit sehr gut gelungenen Abgrenzungen zu anderen Rechtsinstituten und aufbautechnisch hilfreichem Aufbau.

Das Buch ist in seinem generellen Aufbau entsprechend der Idee der Grundriss-Reihe sehr übersichtlich, jedem Kapitel werden Fundstellen vorangestellt, die überarbeitet und auf aktuellen Stand gebracht wurden. Vor den einzelnen Abschnitten finden sich weitere Spezialhinweise zum vertiefenden Arbeiten, was das Buch sowohl zur Erlangung eines generellen Überblicks als auch zur wissenschaftlichen Beschäftigung mit einem Thema nützlich macht. Die Hervorhebungen in den Kapiteln sind logisch und gut eingesetzt, die verwendeten Schaubilder übersichtlich und leicht verständlich. Die Autorin macht auch durch die Anzahl der Hervorhebungen deutlich, welche Kapitel und Probleme besonders wichtig sind und an welchen Stellen das Verständnis schwierig, aber unerlässlich ist. Der Leser kann damit die Gewichtung gut erkennen.

Gesamteindruck:
Das Werk überzeugt durch seine Übersichtlichkeit, ein ausführliches und gut zu handhabendes Inhaltsverzeichnis sowie ein umfangreiches Paragraphen- und Sachregister. Dem Studienanfänger ist dieses Werk zu empfehlen, dem Fortgeschrittenen zur Wiederholung kann es für Aufbaufragen helfen. Man darf auf weitere Bücher der Autorin gespannt sein.
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