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"Schuldrecht - Allgemeiner Teil" von Felix Hütte / Marlena Helbron / Henning Wenzel
Stefanie Samland

Schuldrecht AT kompakt

Eine Rezension zu:

Felix Hütte / Marlena Helbron / Henning Wenzel

Schuldrecht

Allgemeiner Teil

1. Auflage

Verlag Rolf Schmidt, Grasberg bei Bremen 2003, 492 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-934053-33-5

http://www.verlag-rolf-schmidt.de


Mit neuen Autoren hat der Rolf Schmidt Verlag seine Zivilrechts-Bücher-Kollektion neu gestartet. Nachdem der Band zum Schuldrecht BT I schon im vergangenen Jahr auf den Markt kam, sind nun auch die Bücher zum Schuldrecht BT II und Schuldrecht AT erschienen. Das Buch zum Allgemeinen Teil des BGB ist in Vorbereitung, dafür gibt es eine Ergänzung des Zivilrechtsangebots in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts (Fallbuch).

Obgleich das vorliegende Buch zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts von gleich drei Autoren bearbeitet wurde, glänzt es durch fließende Übergänge, einen einheitlichen Stil und das gewohnte Layout und Konzept. Allen dreien ist es sehr gut gelungen, die Mischung aus Lehrbuch und Skript zu verwirklichen, die die Attraktivität der Rolf-Schmidt-Bücher ausmacht. Der Stoff ist klausurorientiert aufbereitet, der Leser findet sich anhand der grau hinterlegten Definitionen und Kästen mit Hinweisen für die Fallbearbeitung sowie der gut strukturierten Schemata schnell zurecht. Besonders hilfreich, gerade für diejenigen Leser, die in der Fallbearbeitung noch nicht sattelfest sind, ist es, dass Streitstände so dargestellt werden, wie es auch ein Student in der Klausur oder Hausarbeit tun müsste.

Vom Umfang her werden die Studienskripten auch immer inhaltsreicher. Der Band zum Schuldrecht AT umfasst beinahe 500 Seiten, diese hat z.B. der Brox/Walker auch, aber bei etwa halber Buchgröße. Dies schlägt sich schon im stark untergliederten Inhaltsverzeichnis nieder, welches immerhin 18 Seiten enthält. Die ersten fünf Kapitel sind relativ knapp gehalten und widmen sich der Fallbearbeitungstechnik im Schuldrecht, den zentralen Begriffen, der Entstehung von Schuldverhältnissen und den sich aus Schuldverhältnissen ergebenden Pflichten, dem Inhalt von Schuldverhältnissen sowie den in der Klausur selten vorkommenden rechtshindernden Einwendungen der §§ 311 b II, 311 b IV, 242 BGB.

Der erste Schwerpunkt des Buches liegt in den rechtsvernichtenden Einwendungen des allgemeinen Schuldrechts. Hier werden Erfüllung, Hinterlegung und Aufrechnung ausführlich besprochen. Im Vergleich zu 8 Seiten im Brox/Walker finden sich bei Hütte/Helbron/Wenzel knapp 20 Seiten zur Aufrechnung. Dies ist vor allem durch die zahlreichen Beispiele begründet, die den Stoff immer wieder verdeutlichen. Im folgenden Kapitel werden die rechtshemmenden Einreden der §§ 273, 320 BGB behandelt. Die Abtretung stellt den Kernpunkt des Kapitels über den Gläubiger- und Schuldnerwechsel dar. Auch hierzu gibt es seitenlange Ausführungen über Voraussetzungen und Anwendungsbereiche, die über den für Klausuren notwendigen Stoff des öfteren hinausgehen, aber auch Streitstände, die in Hausarbeiten vorkommen können, enthalten. Der kleine Gliederungsfehler im Rahmen der Sicherungszession kann hier den hervorragenden Eindruck nicht schmälern.

Im 9. Kapitel findet sich schließlich das Leistungsstörungsrecht, das wohl klausurenträchtigste Gebiet des allgemeinen Schuldrechts. Dem entsprechend widmen die Verfasser diesem Bereich auch ca. die Hälfte ihres Buches sowie den Buchauszug, der auf der Homepage des Verlages angeboten wird. Die Autoren beginnen mit der Darstellung des neuen Unmöglichkeitsrechts. Hier weisen sie u.a. darauf hin, dass die Rechtsfolgen der anfänglichen und nachträglichen Unmöglichkeit durch die Schuldrechtsreform gleichgesetzt wurden. An solch relevanten Stellen wird immer mal auf das alte Recht Bezug genommen, jedoch erfolgen die Erläuterungen ansonsten ausschließlich anhand des neuen Rechts. Ebenso muss gesagt werden, dass sich die Ausführungen bis auf wenige Ausnahmen nur auf das allgemeine Schuldrecht beschränken. Hier und da wird auf das Kauf- und Werkvertragsrecht mit einzelnen Vorschriften verwiesen, so z.B. auf die §§ 446 f. im Rahmen der Unmöglichkeit. Andererseits werden bei Rücktritt und Schadensersatzrecht nur die allgemeinen Vorschriften behandelt und nicht die Verweisungsnormen aus dem Vertragsrecht genannt. Für diese sollte auf das Buch zum Schuldrecht BT I zurückgegriffen werden. Als sehr wertvoll muss an dieser Stelle die Aktualität des Buches genannt werden. Gerade im neuen Schuldrecht sind so viele neue Aufsätze erschienen, dass der Überblick schwer fällt und ein Lehrbuch, welches diese nicht auswertet, quasi rückschrittlich ist. Positiv fällt im vorliegenden Buch auf, dass z.B. auch schon ein Artikel aus Heft 6 der JuS 2003 zitiert wird, und dass bei einem Vorwort, das auf Mai 2003 datiert ist. Daran ist zu sehen, dass im Rolf Schmidt Verlag oft nur wenige Tage zwischen Redaktionsschluss und Veröffentlichung liegen.

Ausführlicher als in vielen der aktuellen Lehrbücher zum neuen Schuldrecht fallen auch die Darstellungen zu den nun ins Gesetz aufgenommenen Rechtsinstituten der Rechtsprechung wie cic und Wegfall der Geschäftsgrundlage aus. Das aktuelle Schadensrecht wird ebenfalls sehr umfangreich untersucht, hier ist insbesondere der § 253 II zu erwähnen, der mit der Schadensersatzreform dem Schmerzensgeld eine viel größere Bedeutung zumisst. Zum Ende des Buches werden noch die Verbraucherschutzvorschriften sowie die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis problematisiert.

Gesamteindruck:
Mit dem Schuldrecht. Allgemeiner Teil legen die Autoren ein sehr gelungenes Werk zur Klausurvorbereitung vor. Es richtet sich ausschließlich an den Ansprüchen der Studenten aus und bietet neben dem kompletten Stoff in detaillierter Aufbereitung auch Klausurhinweise, Streitstände und Übersichten. Wer das vorliegende Buch gründlich durcharbeitet und den sehr aktuellen Fundstellen folgt, ist auch für das Examen auf dem Gebiet des allgemeinen Schuldrechts gerüstet.
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