Jurawelt

"Deliktsrecht" von Maximilian Fuchs
Stefanie Samland

Detaillierte Darstellung

Eine Rezension zu:

Maximilian Fuchs

Deliktsrecht


4. Auflage

Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2003, 280 Seiten, 22,95 €
ISBN 3-540-00005-4

http://www.springer.de


Wer die Reihe Springer-Lehrbuch kennt, weiß, dass sich die Bücher dieser Reihe dadurch hervorheben, dass sie ins Detail gehen. Während sich in anderen Verlagen Bücher zum Besonderen Schuldrecht oder auch zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen finden, bietet Springer ein eigenständiges Lehrbuch zum Deliktsrecht. Dieses sieht zwar im Regal neben den Strafrecht-BT-Büchern der gleichen Reihe relativ schmal aus, hat es aber mit 280 Seiten ebenfalls in sich.

Beim Recht der unerlaubten Handlung denkt wohl fast jeder Jurist zuerst an § 823 BGB. Dem entsprechend enthält das Lehrbuch von Fuchs auch 100 Seiten zu dieser Vorschrift. Es werden alle in § 823 I genannten Rechtsgüter näher durchleuchtet, auch zu den "sonstigen Rechten" wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb finden sich längere Ausführungen als man sie von gewöhnlichen Lehrbüchern kennt. Im Rahmen des Verschuldens werden die §§ 827, 828 angesprochen, außerdem behandelt der Autor Verkehrssicherungspflichten und die Produzentenhaftung. Verhältnismäßig kurz gehalten, aber dennoch ausführlich, sind die Darstellungen zu §§ 823 II, 824, 826.

Im nachfolgenden Kapitel zur Haftung aus vermutetem Verschulden wird deutlich, dass es bei Fuchs kaum eine deliktsrechtliche Vorschrift gibt, die nicht besprochen wird. Die §§ 831-838 werden jeweils nach dem charakteristischen Aufbau in diesem Buch schematisch analysiert. Hierzu gibt es jeweils zu Beginn einen Abschnitt Funktion der Vorschrift, bevor die einzelnen Tatbestandsmerkmale erläutert werden. Auch die weiteren Probleme des Deliktsrecht wie Haftung für Drittschäden, Staatshaftung oder die neu geregelte Verjährung werden beschrieben. Eine der für das Deliktsrecht bedeutendsten Änderungen, die sich durch die 2002 in Kraft getretenen Reformen des BGB ergeben haben, ist die Regelung des immateriellen Schadensersatzes. Hier ersetzt § 253 II das bisherige Schmerzensgeld aus § 847 a.F., auch diese Norm wird auf ihre tatbestandlichen Voraussetzungen hin untersucht.

Ein mit 60 Seiten ebenfalls umfangreiches Kapitel wird zum Ende des Buches zur Gefährdungshaftung geboten. Hier zeigt der Autor, dass das Deliktsrecht bei § 853 BGB noch lange nicht aufhört und untersucht einzelne Tatbestände der Gefährdungshaftung aus Spezialgesetzen, angeführt von § 7 StVG bis hin zu § 84 AMG. Auch das Produkthaftungsgesetz und die Auswirkungen der europäischen Richtlinien auf diesem Gebiet werden ausführlich diskutiert.

Doch nicht nur das Detail ist es, was das vorliegende Buch ausmacht, sondern hervorzuheben ist darüber hinaus die didaktische Aufbereitung des Stoffes. Die schematische Gliederung nach Funktion und Tatbestandsmerkmalen der einzelnen Normen trägt dazu bei, dass der Leser leicht folgen kann. Überschriften im Fettdruck und Kästen mit der Prüfungsreihenfolge lockern das Schriftbild auf. Doch besonders erwähnenswert ist die Einbettung von Urteilen, die Fuchs zum Verständnis des theoretischen Wissens aufbereitet hat. Anstelle von Beispielen präsentiert er durchweg Fälle aus der Rechtsprechung, insb. des BGH, in knapp und verständlich zusammengefassten Sachverhalten. Diese werden in die Erläuterungen eingearbeitet, so dass sie einerseits Grenzfälle und Ausnahmen verdeutlichen, andererseits durch Abdruck von wörtlichen Zitaten aus den Entscheidungsgründen einen Einblick in die Praxis der Gerichte geben. So hat, wer das Buch sorgfältig durcharbeitet, einen Eindruck, wie die Gerichte bei Streitpunkten argumentieren und welche Klassiker es auf dem Gebiet des Deliktsrecht gibt.

Gesamteindruck:
Wie auch die anderen Bücher aus dieser Reihe ist das Springer-Lehrbuch zum Deliktsrecht ein echtes Juwel. Wer das vorliegende Buch liest, die Urteile analysiert und einzelnen Fundstellen folgt, ist für Klausuren zum Deliktsrecht perfekt gewappnet.
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