Ronald Moosburner
Ein ausgezeichneter Grundriss
Eine Rezension zu:
Hans Brox / Wolf-Dietrich Walker
Allgemeines Schuldrecht
29. Auflage
C.H. Beck, München 2003, 441 Seiten, 12,80 €
ISBN 3-406-50657-7
http://www.beck.de
In der 29. Auflage des bekannten Kurzlehrbuchs aus der Grundrisse-Reihe mussten erneut einige Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Freilich muten diese im Jahr nach der
Schuldrechtsreform vergleichsweise geringfügig an, sollten jedoch auch in ihrer Examensrelevanz keinesfalls unterschätzt werden. Dies gilt besonders für das
OLG-Vertretungsänderungsgesetz, das am 1.8.2002 in Kraft getreten ist und vor allem als Folge der Heininger-Entscheidungen des EuGH und ihm folgend des BGH Änderungen bei
den besonderen Vertriebsformen herbeigeführt hat.
Das Konzept des Werkes braucht an dieser Stelle nicht mehr gesondert vorgestellt werden, die sorgfältige und übersichtliche Gliederung, die graphische Aufbereitung und die
Klarheit und Prägnanz der Darstellung sind seine bekannten Stärken. Wem die Darstellung zu kurz ist, der kann auf umfangreiche Hinweise zu weiterführender Literatur
zurückgreifen. Diese sind in praktischer Weise in die Abschnitte vor und nach der Schuldrechtsreform aufgeteilt.
Nach der Reform des Schuldrechts haben vor allem die Schadensersatzvorschriften der §§ 280 ff., 311a II sowie die Rücktrittsregeln in den §§ 346 ff. eine ganz zentrale
Bedeutung für das gesamte Vertragsrecht erhalten. Die extrem kurz gehaltene Besprechung dieser Normen bringt ihre Wichtigkeit nicht immer in einem angemessenen Maß zur
Geltung, so hätte etwa eine umfangreichere Stellungnahme zur umstrittenen Frage der Anwendung der Differenz- oder Surrogationstheorie beim Ersatz des positiven Interesses
das Verständnis des Problems deutlich erleichtern können. Exzellent gelöst ist dagegen das Problem der Abgrenzung von Verzögerungs- und Schlechterfüllungsschaden, indem der
Autor die grundsätzlich unterschiedlichen Leistungsstörungen des Verzugs und der Schlechterfüllung nacheinander mit allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen unter
Bezeichnung der jeweiligen konkreten Pflichtverletzung abhandelt. Wer in der Klausur diesem Aufbau folgt, wird in aller Regel auf der sicheren Seite sein.
Recht umfangreich und ganz im Sinne der erheblichen Bedeutung für Klausur und Praxis wird das Schadensrecht der §§ 249 ff. behandelt. Allein die diversen kursierenden
Schadensbegriffe sind geeignet, Unerfahrene ganz erheblich zu verwirren. Dem hilft die Darstellung durch eine klare Gliederung ab, und wenn das Verständnis sich beim ersten
Versuch noch nicht einstellt, kann der Leser die Übersicht leicht später noch einmal zum schnellen Wiederholen heranziehen. Auch die Drittschadensliquidation wird erfreulich
ausführlich behandelt, genauso wie die häufig unterschätzten Zurechnungsfragen. Letztere können durchaus einmal einen Klausurschwerpunkt bilden und sollten lieber nicht in
wenigen lapidaren Sätzen abgehandelt werden. Im letzten Teil des Buches wird schließlich die Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis dargestellt. Gerade hier arbeitet
der Autor verstärkt mit Graphiken zum besseren Verständnis der Drei-Personen-Verhältnisse.
Gesamteindruck: Sowohl für den Einstieg als auch für die rasche Wiederholung vor Prüfungen eignet sich dieses Werk ganz ausgezeichnet, zumal es zu einem erfreulich
günstigen Preis erhältlich ist. Es versteht sich jedoch nur als Grundriss, wer den Stoff vertiefen und wirklich "fit" für Klausuren oder das Examen sein möchte, ist auf ein
größeres Werk angewiesen.
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