Die 5. Auflage des Buches von Prof. Dr. Wörlen ist kurz nach der Schuldrechtsreform erschienen. Das Werk ist unter Mitarbeit von Prof. Dr. Karin Metzler-Müller überarbeitet
und neugefasst worden. Die beiden Autoren sind Professoren an Fachhochschulen, wobei Prof. Dr. Wörlen an der gerade 100 Jahre gewordenen FH Schmalkalden lehrt.
Dementsprechend richtet sich das Buch nicht nur an Studenten der Rechtswissenschaften, sondern insbesondere auch an Wirtschaftswissenschaftler.
Für den Jurastudenten ist das 161 Seiten dünne Buch als Einstiegslektüre in das Schuldrecht AT gedacht. Die inhaltliche Aufbereitung richtet sich gezielt an den Anfänger,
wodurch das Buch seine Tauglichkeit zur Hausarbeitenlösung oder für die Vorbereitung auf den großen BGB-Schein nahezu gänzlich verliert. Ziel des "Basisstudiums Recht", der
Reihe aus dem Heymanns Verlag, ist nicht die Vermittlung der gesamten Stofftiefe, sondern ein erster Einstieg in die Materie im Rahmen eines Lerndialogs.
Der Begriff des Dialogs durchzieht das gesamte Lehrbuch und bringt den Leser an der einen oder anderen Stelle zum Schmunzeln. So droht Wörlen auf S.68 dem Leser § 249 BGB
nicht als Anspruchsgrundlage zu verwenden und weist unermüdlich auf das notwendige Lesen von Gesetzesnormen hin. Dies geschieht in so regelmäßiger Wiederholung, dass der
Leser dieser Hinweise schon fast überdrüssig wird. Der Dialog zwischen Autor und Leser setzt sich in Fragen und Antworten fort, die sowohl die Falllösung als auch das
abstrakte Wissen behandeln. Dabei wird selbst elementarstes Wissen noch einmal wiederholt und die Suche nach der richtigen Anspruchsgrundlage im Rahmen der Falllösung
veranschaulicht. Durch Einschübe aus der Praxis wird versucht, das Interesse des Lesers weiter zu wecken. So sind exemplarische AGB abgedruckt, die Seiten zu § 242 BGB im
Palandt gezählt oder die Musterkaufverträge vom ADAC erwähnt. Der Dialog dürfte nicht bei jedem Leser anklang finden, ist aber die große Stärke dieses Buches. So ist ein
einfacher und interessanter Einstieg in die Grundzüge des Rechtsgebietes möglich.
Inhaltlich wird das Schuldrecht AT abgedeckt, wobei aufgrund der geringen Seitenzahl und der langen Dialoge erhebliche Abstriche in der Stofftiefe zu machen sind. Die neu
eingegliederten Teile wie AGB, Haustürwiderrufgesetz und Fernabsatzgesetz werden ebenso wie die Begründung und Beendigung von Schuldverhältnissen und deren Inhalt sowie
Störungen im Schuldverhältnis besprochen. Es handelt es sich durchgehend um "Basiswissen", das zur Vertiefung anregen soll. Zur Vertiefung empfiehlt Wörlen auf der einen
Seite die klassische Lehrbuchliteratur, weist aber auch immer wieder auf die Schuldrechtsskripten des Repetitoriums Alpmann und Schmidt hin, was sowohl an der hohen
Trefferquote im studentischen Bücherregel als auch an der von ihm veröffentlichen Reihe zum englischen Zivilrecht bei Alpmann und Schmidt oder an deren Qualität liegen
könnte.
Das Werk ist vollständig auf die Rechtslage nach der Schuldrechtsreform angepasst worden, womit es eines der ersten Lehrbücher ist, das nicht nur die Änderungen aufzählt,
sondern direkt in die neue Materie einführen. Dieses geschieht - in der für das Buch typischen Weise - nicht ohne Kritik am Gesetzgeber. Auf die alte Rechtslage wird knapp,
aber trotzdem ausreichend an den notwendigen Stellen hingewiesen. Das neue Recht ist der durchgehende Ausgangspunkt für die Darstellung. Die Sprache des Buches ist bildhaft
("Zauberformel des § 242 BGB", "Schnee von gestern") und erleichtert das Einprägen des Gelesenen. Lediglich das Schriftbild trübt den Eindruck ein wenig. Aufgrund der vielen
Dialoge leidet die Übersichtlichkeit ein wenig. Hier wäre eine Verbesserung wünschenswert.
Der Student, der sich das erste Mal mit dem Schuldrecht beschäftigt, kann dieses Buch zum ersten Einstieg gut heranziehen. Durch die kommunikative Schreibweise fällt das
Lesen leicht. Die vielen Anmerkungen und Praxisbezüge erleichtern das erste Verständnis erheblich. Der Schreibstil regt zum Weiterlesen an, dürfte aber nicht jedem gefallen.
Dem Besitzer der
schönsten Ente Deutschlands ist eine
Darstellung des Schuldrecht AT gelungen, die zum Vertiefen anregt und anschaulich an die Materie heranführt.