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"Fehlerquellen im Umgang mit dem Neuen Schuldrecht" von Roland Schimmel/Dirk Buhlmann
Martin Bahr

Grundriss zur Schuldrechtsreform

Eine Rezension zu:

Roland Schimmel / Dirk Buhlmann

Fehlerquellen im Umgang mit dem Neuen Schuldrecht

Rechtsgeschäfte - Verjährung - Leistungsstörungen - Kaufrecht - AGB

Luchterhand Verlag, Neuwied 2002, 203 Seiten, 21,- €
ISBN 3-472-05104-3

http://www.luchterhand.de


Kaum noch jemand überblickt die inzwischen zur Schuldrechtsreform publizierten Werke, so viele sind es inzwischen - wobei die Reform gerade erst einmal ein halbes Jahr alt ist.

Nun legt auch der Luchterhand-Verlag mit "Fehlerquellen im Umgang mit dem Neuen Schuldrecht" ein Buch zu diesem Thema vor. Der Band beinhaltet eine Grundrissabhandlung der Neuerungen und Änderungen. Eine tiefergehende Auseinandersetzung ermöglicht er leider nicht.

Die Autoren, zwei Praktiker, verzichten durchgehend auf Verweise hinsichtlich weiterführender Literatur. Vielmehr konzentrieren sie sich auf eine geschlossene, in sich stimmige Aufbereitung des Stoffes. Hier liegt zugleich der große Vorteil und der große Nachteil dieses Werkes: Will man sich im groben Überblick über die Schuldrechtsreform informieren, so ist der Schimmel/Buhlmann genau das richtige Rüstzeug. Die Darstellung ist übersichtlich und daher sehr einprägsam. Der Schreibstil ist betont sachlich, jedoch nie langweilig. Es fragt sich aber nur, ob aufgrund der mehrfachen kostenlosen Angebote im Internet ein solcher Grundriss in der Literaturwelt überleben kann.

Die grafische Aufbereitung ist vorbildlich. Der Druck ist in gut lesbarer Schriftgröße gehalten, die wichtigsten Passagen sind optisch hervorgehoben.

Inhaltlich berücksichtigt der Band die Änderungen durch die Schuldrechtsreform nicht in ihrer Gesamtheit. Wie schon der Titel verrät, legen die Autoren ihr Augenmerk auf die Bereiche Verjährung, Leistungsstörungsrecht, Kaufrecht und AGB. Die Veränderungen im Darlehensbereich oder bei den Verbraucherschutzgesetzen (VerbrKrG, HWiG, TzWrG, E-Commerce-RiL) werden nicht berücksichtigt, was den guten Eindruck ein wenig schmälert.

An einigen Stellen ist der Schimmel/Buhlmann - selbst für einen Grundriss - zu knapp geraten. So heißt es z.B. zum nun kodifizierten WGG lapidar: "In § 313 BGB n.F. ist die bisherige Rechtsprechung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage normiert, ohne dass der Gesetzgeber damit den Anwendungsbereich dieser Figur hätte erweitern wollen." Weitere Ausführungen sucht der Leser vergeblich. Hier wäre es angebracht gewesen, wenigstens kurz die Abgrenzung zwischen faktischer und wirtschaftlicher Unmöglichkeit zu erwähnen - und welche Abgrenzungsschwierigkeiten sich hierbei zwischen § 275 BGB und § 313 BGB ergeben.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt neben dem Leistungsstörungsrecht auf dem Gebiet des Kaufrechts. Hier wird sich auf mehr als zehn Seiten den europarechtlichen Hintergründen und Auswirkungen gewidmet. Diese Anmerkungen sind sehr lesenswert und praxisnah, letzten Endes jedoch, in Relation zu den sonstigen Ausführungen, viel zu ausführlich geraten. Etwas unverständlich ist es, warum die Autoren nicht auch wenigstens kurz auf die Neuerungen im Werkvertragsrecht eingehen, sondern diesen Teil gänzlich unerwähnt lassen.

Ein weiterer großer Bereich ist das AGB-Recht. Diese Ausführungen sind gut gelungen, nehmen den Leser vorbildlich an die Hand und führen ihn durch sämtliche Änderungen. Ein kleines Manko bildet hier die Gliederung. Die Autoren und der Verlag hätten hier eine stärkere Untergliederung wählen sollen, da der Gesetzgeber die §§ 305 ff. BGB n.F. doch z.T. sehr weit unterteilt hat. So ist ein späteres Wiederauffinden einer bestimmten Stelle nur sehr schwer möglich. Auch vermisst der Leser, gerade für den Bereich der AGB, eine tabellarische Kurz-Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Hilfreich sind dagegen die sprachlichen Formulierungsvorschläge.

Gesamteindruck:
Eine gute Grundriss-Abhandlung über die Änderungen durch die Schuldrechtsreform, auch wenn nicht alle Neuigkeiten berücksichtigt werden. Anders als der Titel dies nahe legt, konzentriert sich die Darstellung nicht auf mögliche Fehlerquellen, sondern es handelt sich vielmehr um ein allgemeines Werk mit überwiegend einführungsbezogenem Charakter.

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