Jurawelt

"Gesetzliche Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung" von Heinrich Dörner
Ralf Hansen

Gesetzliche Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung

Eine Rezension zu:

Heinrich Dörner

Schuldrecht 2

Gesetzliche Schuldverhältnisse

5., völlig neu bearbeitete Auflage

Heidelberg C.F.Müller, 2002, 174 S., 16,- €
ISBN 3-8114-2034-8

http://www.cfmueller-verlag.de


Bei dieser Fallsammlung handelt es sich um die - vollständig eigenständige - "Fortschreibung" der seinerzeit berühmten Fallsammlung von Josef Esser, die der BGH regelmäßig in Entscheidungen zitierte und die auch heute noch für Grundlagenprobleme von Interesse ist. Die Fortschreibung des bekannten Münsteraner Ordinarius bewegt sich auf gleichem Niveau und ist ganz ausgezeichnet. Aufgenommen wurden zwei völlig neue Fälle. Je einer zum Bereicherungs- und zum Deliktsrecht. Soweit erforderlich wurde die Schuldrechtsreform selbstredend eingearbeitet, die den Band zwar nur am Rande berührt, jedoch gerade bei den deliktsrechtlichen Fällen von einiger Bedeutung ist. Das Buch richtet sich in erster Linie an Examenskandidaten, angesichts der Materie aber selbstredend etwa auch an wissenschaftliche Assistenten, die in der "Korrekturpraxis" tätig sind. Die Fälle orientieren sich im wesentlichen an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bieten indessen auch interessante dogmatische Kritik und bieten Anlaß, grundlegende "Fallklassiker" dogmatisch zu reflektieren. Die ersten vier Fälle behandeln Fallkonstellationen aus dem Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag. Da dieser Bereich eng mit dem Kondiktionsrecht verschränkt ist, wird oftmals die Brücke zum Bereicherungsrecht geschlagen, wie bereits der erste Fall zeigt, der indessen auch eine Aufrechnungsproblematik einbezieht. Damit verwendet der Verfasser ein "Strickmuster", das regelmäßig gerade auch Examensklausuren zugrunde liegt, die regelmäßig mehrere Teilbereiche übergreifen. Fall 2 behandelt interessante Fragen der Abgrenzung der öffentlichrechtlichen von der privatrechtlichen GoA. Mit einer interessanten Variante des berühmten Flugreisefalles enthält Fall 3 einen der absoluten "Klassiker" der deutschen Schuldrechtsdogmatik. Fall 4 indessen hat einen erheblichen wirtschaftsrechtlichen Einschlag und behandelt Fragen der Herausgabe von Einnahmeerzielungen bei Herstellung und Vertrieb von Fotographien eines denkmalgeschützten Objektes an den Eigentümer desselben, der insbesondere Fragen des Zuweisungsgehaltes bei der Eingriffskondiktion aufwirft, aber auch urheber- und wettbewerbsrechtliche Belange neben der Dogmatik des § 1004 BGB beeindruckend streift.

Die Fälle 5 - 9 betreffen Fallgestaltungen aus dem Bereicherungsrecht. Fall 5 erörtert schwerpunktmäßig die Unterschiede zwischen Zwei-Kondiktionen- und Saldotheorie anhand eines Falles aus dem Gebrauchtwagenkauf, der zeigt, daß § 123 BGB keine Anspruchsgrundlage ist, vielmehr über § 142 BGB der Leistungskondiktionsanspruch aus § 812 I 1 BGB, was recht oft falsch gemacht wird. Besonderes Augenmerk verdient Fall 6, der die Unterschiede zwischen Grundbuchberichtigungsanspruch und der Kondiktion einer Buchposition bei unrichtigem Grundbuch zum Thema hat. Nichts anderes gilt für Fall 7, der ebenfalls sachenrechtliche Fragen berührt und sehr interessante Ausführungen zur Abgrenzung des Vindikationsfolgenanspruchs aus §§ 987 ff zu Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung und zum Deliktsrechts unter Einschluß der Kernprobleme des § 951 BGB zum Gegenstand hat. Fall 8 hat den Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis zum Gegenstand und behandelt eine sehr schwierige Problematik aus dem Anweisungsrecht, wobei dann Fragen der Direktkondiktion ebenso erörtert werden wie Fragen der Tilgungs- und Zweckbestimmung bei der Leistung des Anweisenden. Auch Fall 9 bewegt sich im Rahmen des Bereicherungsausgleichs im Dreipersonenverhältnis und vertieft die hochgradig examensrelevanten Fragen dieser Konstellation anhand der Rückforderung bei Drittzahlung auf Veranlassung des Schuldners in Abgrenzung zur Zahlung auf Anweisung und zur Drittzahlung auf eigenen Antrieb. Dieser Architektenfall wird seit ungefähr zehn Jahren lebhaft und kontrovers diskutiert. Insoweit bietet der Band auch interessante Beiträge zu einer derartigen Debatte.

Die Fälle 10 - 16 behandeln Fragen aus dem weiten Umfeld des Deliktsrechts. Die Auswahl ist auch hier extrem gut gelungen. Fall 10 behandelt sehr aktuell die "Kind-als-Schaden-Problematik", geht auf die verfassungsrechtliche Relevanz indessen nur kurz ein, da der Praxisnähe der Vorzug gegeben wird, so daß die ständige BGH-Rechtsprechung bei der Fallösung zugrundegelegt wird, so daß schon aus § 280 I BGB der volle Unterhaltsaufwand als Schaden zugesprochen wird. Der Fall 11 behandelt Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anhand des "Paul-Dahlke-Falles", so daß die gesamte konkurrierende Normenpalette unter Einschluß der Lizenzanalogie hier diskutiert wird. Fall 12 hat Fragen der Verkehrspflichten zum Gegenstand. Unbedingt lesenswert ist Fall 13, der Fragen der Produzentenhaftung anhand einer interessanten Variante des "Hühnerpestfalles" zum Gegenstand hat. Er zeigt, daß sich dieser Bereich nicht auf den engen, deliktischen Rahmen beschränkt. Statt dessen ist der Ausgangspunkt - wenigstens bei den Vorüberlegungen - stets bei der kaufrechtlichen Gewährleistung zu suchen, um sich dann zum ProdHaftG voranzutasten. Dieses Thema spielt auch beim nächsten Fall eine erhebliche Rolle, da es hier um die sog. "Weiterfresserschäden" geht. Der Fall ist so ausgewählt, daß alle examensrelevanten Aspekte unter Einschluß der Fragen zum Schutzzweck der Norm zur Sprache kommen. Auch Fall 15 hat wieder Fragen aus dem weiteren Umkreis der Produzentenhaftung zum Gegenstand, wobei allerdings bei dieser Unfallkonstellation noch Fragen der Haftung aus § 831 BGB mit der bekannten Exkulpationsproblematik und dem Schadensumfang bei der Haftung für Personenschäden eine Rolle spielen. Ebenfalls sehr aktuell ist Fall 16, der Fragen des Umwelthaftungsrechts zum Gegenstand hat und ebenso wie die Fälle zur Produkthaftung auch recht gut als fallbezogene Einführung in die Thematik dienen kann. Die Fälle und Lösungen sind allesamt hervorragend konzipiert und bringen die examensrelevanten Fragen didaktisch sehr geschickt zur Sprache.

Die ganz ausgezeichnete Fallsammlung bewegt sich auf höchsten Niveau und dürfte die beste sein, die gegenwärtig zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen existiert.
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