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"Das neue Schuldrecht" von Christian Rauda und Jochen Zenthöfer
Stefanie Samland

Einführung in die Schuldrechtsreform von Studenten

Eine Rezension zu:

Christian Rauda / Jochen Zenthöfer

Das neue Schuldrecht

Überblick – Schemata – Beispiele

Richter Verlag, Dänischenhagen 2001, 119 S., 14,80 DM
ISBN 3-935150-26-1


Die zum 1. Januar 2002 in Kraft tretende Reform des deutschen Schuldrechts wird alle Studenten betreffen. Nachdem das bisherige Schuldrecht gelernt wurde, findet jetzt eine Umstellung auf das neue Recht statt, die sich mit Sicherheit schon in den kommenden Examensprüfungen bemerkbar machen wird.

Eines der ersten Werke zur Schuldrechtsreform ist das vorliegende Buch aus dem Richter Verlag. Die Autoren, fortgeschrittene Studenten aus Mainz und Berlin, richten sich mit ihrem Grundriß sowohl an Studenten als auch an Praktiker. Anhand von Beispielfällen und Schemata stellen sie das neue Recht dar. Zunächst wird eine kurze Einführung zur Entwicklung der Reform gegeben, in der auch die Richtlinien der EU, die die Reform angestoßen haben, vorgestellt werden.

Im Mittelpunkt des Buches steht das neue System der Leistungsstörungen. Diesem Bereich ist die Hälfte des Buches gewidmet. Der Abschnitt „Grundlagen“ erläutert den grundlegenden Gedanken der Reform, verschiedene bisherige Leistungsstörungen, namentlich Unmöglichkeit, Verzug und pVV, unter einen Begriff der „Pflichtverletzung“ in § 280 BGB nF. zu fassen. Die verschiedenen Schadensersatzansprüche und die Normen zum Verschulden werden ebenfalls vorgestellt.

Im Folgenden gehen Rauda und Zenthöfer die Regelungen der einzelnen Leistungsstörungen und ihre Rechtsfolgen im allgemeinen Schuldrecht des neuen Rechts ein. Dabei werden die anfängliche Unmöglichkeit, die nachträgliche Unmöglichkeit, der Schuldnerverzug, die Schlechtleistung / der Mangel und die Verletzung von Nebenpflichten untersucht. Die Autoren unterscheiden nach einseitig und gegenseitig verpflichtenden Verträgen. Was im Zusammenhang der Darstellung der Regelungen des Schuldrechts AT nicht erwähnt wird, ist, daß das AGB-Gesetz vollständig in den §§ 305a ff. in das BGB integriert wurde, dies wird nur auf der ersten Seite des Buches in einem Überblick aufgeführt.

Bezogen auf die Mängelgewährleistung im Kaufrecht hat sich ebenfalls eine Menge verändert. So sind z.B. ab 2002 die Rechtsfolgen von Sach- und Rechtsmängeln vereinheitlicht worden, beide richten sich nun nach § 437 BGB nF. Vordergründiger Anspruch bei Mängeln wird nun § 439 BGB nF. sein, der Anspruch auf Nacherfüllung. Die Autoren erklären dem Leser die neuen Gewährleistungsrechte sehr strukturiert, das System von Nachbesserung und weiteren Rechten ist leicht nachvollziehbar. Den Abschluß zum Kaufrecht bilden Hinweise zu Neuerungen beim Verbrauchsgüterkauf. Schließlich sind spezielle Regeln der Gewährleistung im Werkvertragsrecht und auch die Einzelheiten der Kodifizierung von c.i.c. und dem Wegfall der Geschäftsgrundlage in §§ 311, 313 BGB nF. erklärt. Hierzu ist jedoch zu sagen, daß diese beiden Rechtsinstitute eher in den AT gepaßt hätten und nicht im Anschluß an die Kauf- und Werkvertragsregelungen, denn c.i.c. und WGG sind bei allen Vertragstypen denkbar.

Nach dieser umfassenden Einführung in das Recht der Leistungsstörungen gehen die Autoren auf kleinere Abschnitte der Reform ein. Hier stellen sie Darlehen und Verbraucherkredit sowie das neue Verjährungsrecht vor. Am Ende des 119 Seiten umfassenden Buches werden noch einmal alle Schemata und die zitierten Paragraphen der neuen Vorschriften aufgeführt.

Zum didaktischen Aufbau ist zu sagen, daß Rauda und Zenthöfer sehr übersichtlich vorgehen. Jedes Kapitel enthält Übersichten und Tabellen, die die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der neuen Vorschriften sehr anschaulich machen. Faßbar werden die Regelungen durch Abdruck der behandelten Rechtsnorm und Prüfungsschemata, wobei durch ein weniger gedrängtes Layout noch mehr Übersichtlichkeit hätte erreicht werden können. Am Ende stehen jeweils Wiederholungsfragen, hierbei ist es unpraktisch, daß die Antworten sogleich daneben stehen, so daß der Leser geneigt ist, sie sofort zu lesen und nicht erst darüber nachzudenken. Nach größeren Abschnitten folgen Beispielfälle zum gerade behandelten Stoff, die klausurmäßig gelöst sind. Insgesamt überzeugt das Konzept des Buches. Jedoch beschränken sich die Autoren stark auf die Darstellung des neuen Rechts nach der Reform, nur vereinzelt wird das alte Recht vergleichend erläutert. So ist die Lektüre für einen fortgeschrittenen Studenten oder Praktiker sicher ausreichend, um das neue Schuldrecht in vollem Umfang zu verstehen, für die Studienanfänger wären allerdings mehr vergleichende Ausführungen sehr hilfreich, um die Veränderungen zu begreifen. Vor allem bei den Übungsfällen fehlen vergleichende Fälle, die in der Fallfrage z.B. fragen, wie die Rechte des Käufers bei Kauf bis Dezember 2001 und bei Kauf nach Januar 2002 lägen.

Schade ist auch, daß im Anhang tatsächlich nur die zitierten Vorschriften zu finden sind; wenigstens im Recht der Leistungsstörungen und im Gewährleistungsrecht des Kaufrechts wäre es wünschenswert, die kompletten Vorschriften zur Hand zu haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß der vorliegende Grundriß vor allem für Leser mit fortgeschrittenen Kenntnissen des alten Schuldrechts einen guten Einblick in die Änderungen bietet. Im A5-Format mit 119 Seiten paßt das Buch in jede Tasche und kann problemlos in Vorlesung oder in der Bibliothek immer zur Hand sein. Bei einem Preis von 14,80 DM werden umfassende Informationen geboten; für diejenigen, die später mit den neuen Vorschriften ihr Examen schreiben, ersetzt das Buch jedoch ein ausführlicheres Lehrbuch noch nicht.
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