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"BGB Besonderes Schuldrecht - Definitionenkalender" von Helwig Hassenpflug und Hans-Dieter Schwind
Stefanie Samland

Interessante schematische Übersicht zum Besonderen Schuldrecht

Eine Kurzrezension zu:

Helwig Hassenpflug / Hans-Dieter Schwind

BGB Besonderes Schuldrecht

Definitionenkalender - Rechtsprechungsübersichten

10. Auflage, Ewald von Kleist Verlag, Berlin 1999, 125 S., 12,80 DM
ISBN 3-87440-185-5

http://www.kleist-verlag.de


Der 1965 begonnene Definitionenkalenders zum Besonderen Schuldrecht liegt nun schon in der 10. Auflage vor. Die Idee zu diesem Büchlein entstand in der Examensvorbereitung. Das Ziel der Herausgeber liegt darin, dem Leser eine systematische Darstellung der relevanten Rechtsprechung zu den einzelnen Schuldverhältnissen an die Hand zu geben.

Der Band zum Besonderen Schuldrecht – insgesamt umfaßt die Reihe elf Bände – beschäftigt sich mit den Veräußerungsverträgen Kauf und Schenkung, die Leistungsverträge Werkvertrag und Auftrag sowie die GoA, die Gebrauchsüberlassungs- und Schuldsicherungsverträge sowie die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung und unerlaubten Handlung.

Der Aufbau der einzelnen Kapitel ist hierbei interessant, die Autoren wollen mit ihrem Konzept die Lücke zwischen Lehrbuch und Kommentar schließen, haben dabei aber nicht die Absicht, ein Lehrbuch zu ersetzen. Zu jedem Schuldverhältnis werden schematisch die Voraussetzungen von Ansprüchen dargestellt. Dabei findet man neben den Definitionen oder Erläuterungen in einer Extra-Spalte Fundstellen von passenden Urteilen des Reichsgerichts oder Bundesgerichtshofes. In vielen Fällen werden die Definitionen auch direkt unter Angabe der konkreten Seite aus diesen Urteilen zitiert. Dabei sind die Ausführungen teilweise sehr umfangreich, z.B. zur Frage, wann ein Sachmangel beim Kauf vorliegt. Schade ist, daß z.B. bei der Definition von Leistung in § 812 BGB nicht die ganz gängige Definition der „auf bewußte und zweckgerichtete Vermögensmehrung gerichteten Zuwendung“ erwähnt ist, obgleich die betreffende Fundstelle, die auch diese Definition enthält (BGHZ 40, 272, 277), im Folgenden für einen anderen Punkt zitiert wird. Stattdessen wird als Leistungsdefinition nur „Zuwendung, die eine Vermögensverschiebung bewirkt“ angegeben.

Insgesamt kann das kleine A6-Büchlein durchaus empfohlen werden. Durch das Format paßt es fast in die Hosentasche und kann überall problemlos zur Hand sein. Für einen angemessenen Preis ist es möglich, einen Überblick über die nötigen Definitionen und Anspruchsmerkmale zu erhalten. Wer die angegebenen Auszüge aus der Rechtsprechung durchgearbeitet hat, ist für eine Schuldrecht-BT-Klausur gut gerüstet.
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