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"Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches" von Reinhard Bork
Ralf Hansen

Eine neue Darstellung zum "BGB - AT"

Eine Rezension zu:

Reinhard Bork

Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches

Reihe: Lehrbuch des Privatrechts

Tübingen: Mohr (Siebeck), 2001, 724 S.
ISBN: 3-16-147570-4, DM 160,-

http://www.mohr.de

Mit den neuen "AT" von Bork beginnt der Verlag eine neue Lehrbuchreihe. Sie wird vom Verfasser, Ordinarius im Hamburg, auch herausgegeben. Ziel dieses Projektes ist es, das deutsche Privatrecht in seinen heutigen Dimensionen darzustellen. Dazu gehören auch die internationalen, europäischen und prozessualen Bezüge. Trotz des hohen Preises wendet sich das Buch vornehmlich an Studenten. Darüber hinaus aber auch an Wissenschaftler und Praktiker. Bei aller Bravour der Darstellung dürfte der Preis den Etat studentischer Handbibliotheken im Regelfall sprengen, weshalb ergänzend über eine "UTB-Lösung" nachgedacht werden sollte. Einen neuen "AT" herauszubringen ist angesichts der Konkurrenz eine verlegerische Herausforderung. Der Band besticht indessen durch eine überzeugende Systematik und eine klare Diktion, die gerade auch dem Anfänger sehr entgegenkommen dürfte. Damit darf man auf weitere Bände gespannt sein, nicht zuletzt zum Schuldrecht. Anders als noch die Darstellung von Enneccerus/Nipperdey zum "AT" wird enzyklopädische Dichte nicht angestrebt. Vielmehr wird versucht, den Stoff repräsentativ darzustellen und die (verschütteten?) Fundamente unserer Privatrechtsordnung - die unter dem Mantel der nationalen Kodifikation immer europäischer wird - freizulegen, um die "großen Entwicklungslinien" sichtbar zu machen. Angesichts der umfassenden Umwälzungen des Schuldrechts, die auch den "AT" berühren - etwa was das Verjährungsrecht angeht -, wäre es vielleicht besser gewesen, mit dem Erscheinen ein Jahr zu warten, da sich etwa im Verjährungsrecht - einer "AT-Problematik" - nahezu revolutionäre Veränderungen ergeben haben.

Das Werk entfaltet die Strukturprinzipien des "AT" in vierzehn Teilen, nach herkömmlichem Muster. Relativ gering sind rechtsvergleichende Ausblicke, gerade auch zum europäischen Privatrecht benachbarter Staaten. Dies verwundert auch angesichts der europäischen Konvergenzen ein wenig, da Spuren dieser Rechtsordnungen über die Richtlinien der EG auch in das deutsche Recht einwandern. Der hohe Abstraktionsgrad des BGB AT, der sich in kaum einer anderen Rechtsordnung findet, läßt sich letztlich nur historisch wirklich verstehen. Deshalb werden diese Entwicklungen auch sehr prägnant skizziert. Sehr lesenswert sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zu den "Grundwertungen" des BGB. Gerade Anfängern gut verständlich sein müßten die Ausführungen des Verfassers über die Methodik der Rechtsauslegung. Die Ausführungen zu §§ 13, 14 BGB greifen inzwischen etwas zu kurz, da der Gesetzgeber gerade dabei ist, erhebliche Teile des "Nebenprivatrechts" in das BGB zu integrieren. Ganz abgesehen davon zeichnet sich ein wenigstens "zweispuriges" Privatrecht für Verbraucher und Unternehmen ab, das sich zwar - angestoßen durch europarechtliche Entwicklungen - bereits abzeichnet, dessen Konturen aber noch sehr verschwommen sind. Sehr gelungen hingegen sind die Ausführungen zu den §§ 90 ff BGB.

Bei der Darstellung des subjektiven Rechts überzeugen insbesondere die Ausführungen zu Anspruch und Einwendung als dem tragenden Konstruktionsprinzip der Privatrechtsordnung. Die Abschnitte sind stets auch in sich gut strukturiert und sehr übersichtlich gehalten. Oft werden die deduktiven Ausführungen durch Beispiele ergänzt. Scharf unterschieden wird zwischen Rechtsgeschäft und Willenserklärung. Allerdings werden diese Abstraktionen am Fall erst bei den einzelnen Rechtsgeschäften wirklich verständlich. Überaus lesenswert sind auch die Ausführungen zu "Verpflichtung und Verfügung" einerseits und zum Abstraktionsprinzip andererseits. Besonders gut erklärt wird hier die Funktion der Zweckbestimmung, die insbesondere im Bereicherungsrecht eine erhebliche Rolle spielt. Sehr lesenswert sind auch die Ausführungen zu Willenserklärung und Vertrag. Bei der Anfechtung von Willenserklärungen werden die "Doppelwirkungen im Recht" etwas sehr knapp behandelt. Auch sollte für den Anfänger stärker herausgestellt werden, daß § 123 BGB keine Anspruchsgrundlage ist, sondern der Weg über § 142 BGB zu § 812 I 1 BGB führt. Dies wird zwar behandelt (Rn. 930 f), dürfte aber nicht sofort eingängig sein. Die Darstellung könnte hier stärker auf den Anspruchsaufbau und auf die Erfordernisse der Fallbearbeitung abstellen. Bei den Formerfordernissen werden die Probleme des elektronischen Vertragsschlusses - gerade auch unter Einbeziehung der digitalen Signatur - noch zu wenig berücksichtigt. Auch hier ergeben sich in Kürze erhebliche Veränderungen der Rechtslage. Vorzüglich sind die Darlegungen zum Recht der Stellvertretung, die zur intensiven Lektüre geradezu verführen.

Ausgezeichnet dargestellt werden Fragen des Verbraucherschutzes mit ihren Besonderheiten. So etwa die Kernfragen des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dessen materialer Teil nunmehr ins allgemeine Schuldrecht inkorporiert wird, während der verfahrensrechtliche Teil als "Unterlassungsklagengesetz" bestehen bleiben wird. Weder Standort noch Vorgehensweise sind dabei überzeugend. Nichtsdestoweniger behalten die Ausführungen inhaltlich ihre Relevanz. Von aktuellen Interesse ist insbesondere der Abschnitt über das Fernabsatzgesetz, dessen Darstellung aber sehr kurz ist und die maßgeblichen Probleme eher streift.

Bork hat einen "AT" verfaßt, der ins seiner Prägnanz überaus konsequent verfährt und die Materie sehr strukturiert und gut verständlich darstellt. Damit ist die Basis geschaffen, neuere Entwicklungen zuverlässig in den Text einzuarbeiten und die abstrakte Materie des "AT" zukunftsoffen unter schrittweisem Ausbau des Werkes darzustellen.

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