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"Grundzüge des Gesellschaftsrechts" von Eugen Klunzinger
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Ralf Hansen
Die Grundlagen des Unternehmensorganisationsrechts
Eine Rezension zu:
Klunzinger, Eugen
Grundzüge des Gesellschaftsrechts
11.Aufl., München: Vahlen-Verlag, 372 Seiten, DM 39,80,-
Aus der Reihe: Lernbücher für Wirtschaft und Recht
ISBN 3-8006-2406-0
http://www.beck.de
Das seit langem eingeführte Werk von Klunzinger wendet sich in erster Linie an angehende Betriebs- und Volkswirte, ist aber auch für Studenten der Jurisprudenz als erstes
Lernbuch in diesem Bereich interessant. Es handelt sich in jeder Hinsicht um ein strukturorientiertes Lernbuch, wie auch die zahlreichen Schaubilder und Schemata zeigen, diese
schwierige Materie transparenter machen. Am Ende jedes größeren Abschnittes finden sich Wiederholungsfragen und Fälle mit Musterlösungen, so daß die Anwendung unmittelbar im
Anschluß an die Lektüre der Sachinformation am Fall eingeübt werden kann und sollte.
Das Buch setzt mit einer Darstellung der BGB-Gesellschaft nach §§ 705 ff BGB ein. Allerdings wird auf die intensiven Debatten um einzelne Fragen dieser Organisationsform nicht
eingegangen. Dies setzt bereits damit ein, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als nicht rechtsfähig angesehen wird. Dies läßt sich angesichts der Entwicklung der
Rechtsprechung seit 1978 so nicht mehr halten. Vielmehr ist wenigstens die BGB-Erwerbsgesellschaft als teilrechtsfähig anzusehen (wegen § 736 BGB aber nicht als parteifähig).
Enthalten ist eine ausgezeichnete Typisierung der verschiedenen Formen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Angesichts der Position des Autors zur Rechtsfähigkeit der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts überrascht es nicht, daß hinsichtlich der Haftung die Fähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Adressat von Verpflichtungen als
Rechtssubjekt zu werden, verneint wird. Auch dies entspricht in dieser Form kaum noch der herrschenden Linie auch der BGH-Rspr. Es wäre sinnvoll gewesen, auch hier die
verschiedenen Debattenstränge wenigstens kurz zu präsentieren und den Streit zwischen Doppelverpflichtungstheorie und Akzessorietätstheorie zu diskutieren. Ein Vorteil des
Buches besteht sicherlich darin, daß stets die steuerrechtlichen Aspekte abrißartig mitbehandelt werden, da das Steuerrecht eine Rechtsquelle auch des Gesellschaftsrechtes ist
und die Wahl insbesondere einer haftungsbeschränkten, nichtkaufmännischen GbR nicht zuletzt auch zwecks Vermeidung der Körperschaftssteuerpflichtigkeit erfolgt. Diesen
Konstruktionen hat der BGH jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Die Darstellung der OHG versucht ebenfalls sicheren Boden zu gewinnen, um die Lernenden mit Streitfragen nicht zu überfordern, sondern erst einmal eine Grundlegung zu
schaffen, von der aus Modifikation leichter lernbar sind. Das Handelsrechtsreformgesetz von 1998 ist in jeder Hinsicht in die Darstellung eingearbeitet. Die OHG ist selbst
Haftungsobjekt, der Inhalt des Anspruches gegen Gesellschaft und Gesellschafter aber hoch streitig. Die Gesellschafter haften akzessorisch wie Bürgen. Die Ausführungen sind
prägnant und leicht lernbar: Die Gesellschafter einer OHG haften unmittelbar, unbeschränkt, unbeschränkbar, primär, gesamtschuldnerisch und akzessorisch. Die Formulierung
derartiger griffiger Merkpunkte dürften den Erfolg dieses Lernbuches ausmachen, für dessen Qualität immerhin elf Auflagen sprechen. Allerdings besteht auch bei der OHG die
Möglichkeit im Verhältnis zu Dritten eine Haftungsbegrenzung auf das Vermögen der OHG einzuführen, wenn dies individualvertraglich vereinbart wird. Prüfungshäufigkeit haben im
KG-Recht Fragen nach der Haftung des Kommanditisten, die in §§ 171 - 176 HGB geregelt ist und viel Verwirrung stiften können. Die diesbezüglichen Darlegungen Klunzingers
bringen Licht in das Dunkel und zeigen die Strukturen deutlich auf. Anzusetzen ist dabei, daß Kommanditisten keine Vertretungsmacht für die Gesellschaft haben können (aber als
Prokurist zusammen mit einem Komplementär in unechter Gesamtvertretung ). Die entscheidende Frage ist dabei, ob die Einlage geleistet ist. Die anschließenden Fälle dürften
letzte Unklarheiten beseitigen. Anstelle einer Kommanditbeteiligung wird aber auch oft der Weg der stillen Gesellschaft der §§ 230 HGB gewählt, bei der eine Haftung mangels
Außenkontakt (reine Innengesellschaft) ausgeschlossen ist. Auch sie wird von Klunzinger in den wesentlichen Aspekten dargestellt. Ohnehin ist die Darstellung von einem
deutlichen Praxisbezug gekennzeichnet, wie gerade die deutliche Einbeziehung steuerrechtlicher Aspekte zeigt.
Stark in Bewegung war in den letzten Jahren das Aktienrecht. Die Darstellung mußte daher diesbezüglich komplett überarbeitet werden. Hervorgehoben werden besonders deutlich
die wirtschaftlichen Funktionen der Aktiengesellschaft. Bei den Aktiengesellschaften handelt es sich eigentlich um "Aktienvereine".. Es wäre dem Verständnis sicher förderlich,
ein Kapitel über das Vereinsrecht vorzuschalten, da bei Lücken im AktG auf die vereinsrechtlichen Vorschriften des BGB zurückgegriffen wird. Klunzinger weist zu Recht auf die
wirtschaftliche Bedeutung der AG hin, da nahezu alle deutschen Großunternehmen als AG verfaßt sind. Diese führenden Unternehmen sind denn auch fast alle aufgeführt. Auch ein
Überblick über die Aktienrechtsreformen in Vergangenheit und Zukunft wird in Form eines Abrisses gegeben. Die aktienrechtlichen Grundsätze werden in einem 12-Punkte-Katalog
zusammengefaßt, der in Form von Merksätzen ideal für den memotechnischen Abruf in der Klausur ist. Aktienurkunden sind heute im Zeitalter der stücklosen Wertpapieremission
aber eher die Ausnahme. Zugenommen hat demgegenüber die Tendenz zur Namensaktie. Wie bei der GmbH sind auch hier Bar- und Sachgründungen zu trennen. Ist eine Sacheinlage im
Spiel, finden die Vorschriften über die qualifizierte Gründung (Sachgründung) Anwendung. Leider wird das Problem der Vor-AG nur sehr knapp behandelt. Die Probleme mindern sich
jedoch dadurch, daß mehr oder weniger alle AG-Gründungen aus Umwandlungen hervorgehen. Die Umwandlungsproblematik wird in diesem Band aber nur gestreift, obwohl sie immer
wichtiger wird. Es werden aber alle Probleme der AG, insbesondere auch Haftung der Aufsichtsratsmitglieder und die beim Aufsichtsrat angesiedelte Mitbestimmung im Unternehmen
soweit behandelt, als es für eine grundlegende Einführung unentbehrlich ist. Das Konzernrecht wird nur im Zusammenhang mit der AG behandelt, nicht aber im Zusammenhang mit dem
qualifizierten faktischen GmbH-Konzern.
Für die mittelständische Wirtschaft stehen die Rechtsformen der GmbH und der GmbH & Co. KG (die aber immer noch KG ist und damit keine Kapitalgesellschaft) im Vordergrund.
Ähnlich wie die AG ist die GmbH durch Kapitalaufbringung- und Kapitalerhaltungsgrundsätze im Interesse eines funktionierenden Gläubigerschutzes gekennzeichnet, wobei aber
Innen- und Außenverhältnis strikt zu unterscheiden sind. Die Darstellung des GmbH-Rechts umfaßt alle maßgeblichen Punkte, geht aber auch hier nicht auf Streitfragen ein oder
analysiert die teilweise durchaus uneinheitliche Rechtsprechung. Sehr knapp ist auch die examenswichtige Materie der Vor-GmbH behandelt. Klunzinger empfiehlt hier dringend
eine Vertiefung und nennt die dafür wesentlichen Basis-Fundstellen. Der Übergang vom Vorbelastungsverbot über das Außenhaftungkonzept zum Innenhaftungskonzept des BGH bei der
Vor-GmbH ist aber auch hier etwas kurz geraten. Ausführlicher behandelt werden die Regeln zum Eigenkapitalersatz, die nur teilweise kodifiziert sind und in einem bestimmten
"Restbereich" immer noch auf Richterrecht beruhen. Vorratsgründungen hingegen werden nach inzwischen wohl herrschender Meinung dann nicht als rechtswidrig (und damit nicht
eintragungsfähig) angesehen, wenn es sich um eine sog. "offene Vorratsgründung" handelt, wenn also die Zweckrichtung in dem Gesellschaftsvertrag als Unternehmensgegenstand
angegeben wird. Auch hier scheint die Darstellung etwas verkürzt. Bei der Darstellung der GmbH & Co. KG ist die hervorragende Behandlung der steuerrechtlichen Aspekte
hervorzuheben, die allein die rechtsdogmatische Entwicklung des Rechtes der GmbH & Co. KG nachvollziehbar macht. Probleme bereitet hier in steuerrechtlicher Hinsicht
regelmäßig die Verteilung der Gewinnanteile zwischen GmbH und KG, die dann steuerrechtlich unwirksam ist, wenn der Gewinnanteil der GmbH unangemessen niedrig ist. Das Ziel
dieser Gestaltungen ist es, das Vermögen der GmbH möglichst niedrig zu halten, da die GmbH unbeschränkt mit ihrem Vermögen und nicht nur bis zur Höhe ihres Haftkapitals von
mindestens DM 50.000,- haftet, wie man manchmal unrichtig liest - natürlich nicht bei Klunzinger. Seine Ausführungen zur GmbH & Co. KG zeichnen sich durch absolute
Verläßlichkeit aus. Leider wird das Problem der Publikumsgesellschaften nur gestreift, die heute eher als GbR-Innengesellschaften einen KG-Anteil oder anderen
Unternehmensanteil halten, als unmittelbar dem Anleger eine Kommanditistenstellung einzuräumen. Auch die Frage der "Einheitsgesellschaft", bei der die Kommanditeinlagen durch
Abtretung der GmbH-Anteile gebildet werden sollen, wird eingehend erörtert. Sie ist seit der Einfügung des § 176 Abs.6 HGB kein Thema mehr. Daran muß sich zwangsläufig die
Erörterung der "doppelstöckigen" GmbH & Co. KG anschließen, bei der eine GmbH & Co. KG persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist. § 14 behandelt kurz die
Grundprobleme der Betriebsaufspaltung, deren steuerrechtliche Motive inzwischen erheblich beschnitten wurden. Zwei ausgezeichnete tabellarische Anhänge fassen die wichtigsten
Regelungskomplexe des Gesellschaftsrechts und die steuerlichen Wesensmerkmale zusammen.
Insgesamt erscheint das Buch für Studenten der Wirtschaftswissenschaften geeigneter zu sein, als für den Studenten der Rechtswissenschaft. Allerdings wird jeder, der glaubt,
sich für diesen Bereich nur als Pflichtfach interessieren zu müssen, hier profunde Informationen für die Bewältigung des diesbezüglichen Teils des Studiums finden.
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