Jurawelt

"Öffentliches Wirtschaftsrecht" von Utz Schlieszky
Ralf Hansen

Wirtschaftsrecht aus der Perspektive öffentlichen Rechts

Eine Rezension zu:

Utz Schlieszky

Öffentliches Wirtschaftsrecht


Schaeffers Grundriß in UTB

Heidelberg/Stuttgart: C.F. Müller/UTB, 2001, 249 S. ISBN 3-8252-2187-3 UTB 2187

http://www.huethig.de
http://www.utb.de


Der Verlag hat sich entschlossen, die altbewährte Reihe „Schaeffers Grundriß“ komplett in die UTB-Reihe zu integrieren. Dies ist sowohl vom Konzept als auch aus Gründen der Preisstabilisierung zu begrüßen. Mit dem Buch von Schlieszky wird ohnehin eine Lücke in der Ausbildungsliteratur in dieser Reihe geschlossen, ganz abgesehen davon, daß aktuelle Grundrisse dieses Bereichs gegenwärtig eher selten sind. Schaut man sich diese Grundrisse näher an, zeigen sich bereits erste Unterschiede sowohl in Art und Ausmaß der Stoffauswahl als auch hinsichtlich der Begriffsbildung, die meist „Wirtschaftsverfassung- und Wirtschaftsverwaltungsrecht“ lautet. Diese Begriffsbildung lehnt der Verfasser mit überzeugenden Argumenten ab und setzt bei der umfänglichen Gesamtverantwortung des Staates für den Markt als zentralem volkswirtschaftlichen Steuerungsinstrument an. Als öffentliches Wirtschaftsrecht bezeichnet er konsequent „alle Rechtssätze, die das Wirtschaften regulieren und die den Staat oder anderen Trägern öffentlicher Gewalt zugeordnet sind“, so daß es darum geht, ob die staatliche Wirtschaftseinwirkung auch durch staatliche Stellen (anders als im privaten Wirtschaftsrecht) vorgenommen wird. Dann aber ist der Begriff „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ (der dasselbe meint) zu eng, der den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht wird. Nach seiner Konzeption, die auch der Strukturierung des Buches zugrundeliegt, umfaßt das öffentliche Wirtschaftsrecht die drei Teilbereiche des Wirtschaftsverfassungsrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts und des öffentlichen Wettbewerbsrechts. Konsequenterweise wird nach Skizzierung des historischen Hintergrundes das Wirtschaftsverfassungsrecht dargestellt, dessen Konturen sich erst aus den Einzelaussagen der Verfassung systematisieren lassen. Interessanterweise werden die Vorgaben des primären Gemeinschaftsrechts wegen Art. 4 I EG vor den Vorgaben des Grundgesetzes dargestellt, der die Mitgliedstaaten auf eine offene Marktgesellschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet, so daß die Debatte um die „wirtschaftspolitische Neutralität“ des Grundgesetzes, auf die kurz eingegangen wird, längst europarechtlich überlagert ist. Ausgezeichnet dargestellt wird in diesem Zusammenhang etwa das EG-Beihilferecht. Den Aufgaben und Zielen des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist richtigerweise ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem auch wirtschaftspolitische Aspekte zur Sprache kommen, wobei auch Aspekte der Deregulierungsdebatte kurz angesprochen werden. Ein zweiter Teil des Buches behandelt die Organisation der Wirtschaftsverwaltung- und die zur Verfügung stehenden Steuerungs- und Kontrollinstrumentarien. Etwas intensiver dargestellt werden könnte das immer wichtiger werdende Wirtschaftsförderungsrecht, auch angesichts der erstrebten „neuen Gründerwelle“.

Teil III des Buches stellt das öffentliche Wettbewerbsrecht dar, das gegenwärtig erheblich - auch unter europapolitischem Druck - in Bewegung geraten ist. Hinsichtlich der Konkurrenz insbesondere eines öffentlichen Unternehmens in privatrechtlicher Organisationsform mit einem privaten Unternehmen könnte die Darstellung über die Nennung einiger ausgewählter Fundstellen aus der Rechtsprechung angesichts der Examensrelevanz etwas intensiver sein. Im übrigen findet sich aber eine sehr prägnante und konzentrierte Darstellung insbesondere des öffentlichen Wettbewerbsrecht, unter Einschluß der kartellrechtlichen Aspekte. Teil IV behandelt das besondere Wirtschaftsverwaltungsrecht für ausgewählte Wirtschaftszweige in skizzenhaften Überblicken, deren Systematik allerdings bestechend ist. So finden sich sehr lesenswerte Ausführungen zum Gewerberecht, auch zu den Problemen des § 35 GewO. Knapper behandelt werden Handwerksrecht, Gaststättenrecht und Ladenschlußrecht. In einer übersichtlichen Skizze wird auch das Telekommunikationsrecht dargestellt, dessen Ignoranz sich heute kaum noch ein im Wirtschaftsrecht Tätiger leisten kann und hier einen ersten Einstieg findet. Die Ausführungen könnten noch etwas stärker auf die Reihenfolge der zu prüfenden Tatbestandsmerkmale in der Fallprüfung ausgerichtet werden.

Das Buch bietet einen profunden, sehr systematischen ersten Einblick in die Querschnittsmaterie des Wirtschaftsverwaltungsrecht, mit wohldosierten Hinweisen zur Vertiefung. Der Darstellung ist ein breiter Leserkreis zu wünschen, da es bisher an einem solchen knappen Grundriß eher mangelte.
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