Jurawelt

"BGB I - Einführung und allgemeiner Teil" von Dieter Leipold
Sebastian Walter

BGB I - Einführung und allgemeiner Teil

Leipold, Dieter
Verlag Mohr-Siebeck, Tübingen 1999
DM 44,--, ISBN 3-16-147 226-8


http://www.mohr.de


Das Lehrbuch von Dr. jur, Dr. h.c. Dieter Leipold, ordentlicher Professor für bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht an der Universität Freiburg, stellt sich als ausführliche und umfassende Darstellung des allgemeinen Teils des BGB dar. Der erste Teil des Buches, knapp ein Viertel der exakt 400 Seiten, richtet sich vor allem an Studienanfänger und bietet eine Einführung in das bürgerliche Recht, der zweite Teil behandelt den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches detailliert.
Am Anfang eines jeden Kapitels im zweiten Teil des Buches sowie teilweise auch in der Einführung findet sich eine knappe, gut verständliche Übersicht über die jeweilige Materie, aufgrund derer sich der behandelte Stoff rasch erfassen läßt. Hierauf folgt regelmäßig ein kurzer Fall und die Darstellung und umfassende Abhandlung der juristischen Detailprobleme. Eine klare Untergliederung führt dazu, daß der Leser den Überblick nicht verliert und den Ausführungen leicht zu folgen ist.
Zum weiteren Verständnis verhilft eine Lösung des Anfangsfalles am Ende jeden Kapitels, die wohlweislich nicht vollständig klausurmäßig aufgebaut ist, sondern sich auf die tatsächlichen Probleme beschränkt.
Als Lernhilfe und Wiederholungsfragen stehen zudem - ebenfalls in jedem Kapitel - Kontrollfragen und kleinere Fälle zur Verfügung, deren Lösung auf der jeweils folgenden Seite abgedruckt ist.

Die Einführung in das bürgerliche Recht im ersten Teil des Buches behandelt in den §§ 1 - 5 die geschichtlichen Wurzeln des BGB, seine Entstehung und die Entwicklung in neuerer Zeit. Der Leser erfährt hier nicht nur historische Daten und Fakten, sondern in äußerst interessant geschriebener Art und Weise, was beispielsweise unter Richterrecht zu verstehen ist, was die Abkürzungen E I und E II bedeuten oder wie das Verhältnis des BGB zu Landesrecht einerseits und dem Europarecht andererseits ist.
Dem Verhältnis des Privatrechts zu öffentlichem Recht und Strafrecht sowie dem Verfahrensrecht wird verbunden mit einer Erläuterung der Quellen des Rechts ein eigenes Kapitel gewidmet.
Ohne langatmig zu werden vermittelt der Autor hier für den Studienanfänger häufig unbekannte Dinge, die gleichwohl unverzichtbar schon für die kleinen Scheine sind.

An diese grundsätzliche, daß Rechtsverständnis erweiternde Materie schließt sich ein hervorragender Überblick über alle in den ersten Semestern relevanten, zivilrechtlichen Problemstellungen an: Den Beginn macht der schuldrechtliche Vertrag mit Schwerpunkt im kaufrechtlichen Bereich, wobei auf das Zustandekommen eines Vertrages sowie die wesentlichen Leistungsstörungen eingegangen wird.
Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum sowie deren Erwerb und Verlust wird erläutert und die wesentliche Problematik dargestellt.
Indem der Autor rechtsvergleichend knapp auf das anglo-amerikanische case-law sowie die französische Regelung im Code Civil eingeht, vermittelt er das anfangs schwer zu verstehende Abstraktionsprinzip und die dahinterstehende Gedankenführung eingängig und zeigt die praktische Umsetzung sogleich mittels einer Einführung in das Bereicherungsrecht auf.
Letztenendes wird den §§ 823 ff. BGB und ihrer Grundstruktur ein eigenes Kapitel gewidmet.

Vermißt wird in der Einführung in das Bürgerliche Recht allerdings eine Darstellung und Erläuterung der allgemeinen Gesetzesauslegung. Hierauf wird zwar später bei der Frage der Auslegung von Willenserklärungen kurz eingegangen, aber die Erklärung einer systematischen oder teleologischen Auslegung sucht man vergebens. Gerade hier aber kann den Studenten die Ehrfurcht vor festgefahrenen Lehrmeinungen genommen und das juristische Denken geschult werden, weshalb eine intensive Darstellung dieses Problemkreises sicherlich hilfreich wäre.

Abgesehen von dieser Lücke aber überzeugt der erste Teil des Buches durch seine sinnvolle Gliederung, den angenehmen Schreibstil, der in dieser doch leicht als trocken empfundenen Materie das Lesen und Lernen sehr angenehm gestaltet, sowie die gebotene Kürze.
Hervorzuheben ist insbesondere der Überblick über die wesentlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen - einer der Punkte, in welchen sich das Lehrbuch von Leipold positiv von den meisten anderen Werken zum allgemeinen Teil unterscheidet: Der Studienanfänger weiß nach der Lektüre nicht nur um die Grundlagen des Rechts sowie die Details des allgemeinen Teils des BGB, sondern hat von so wichtigen Gebieten wie der unerlaubten Handlung zumindest einen ersten Eindruck und wäre auch in der Lage, hier leichtere Fälle zu lösen. Dies alles ersetzt zwar nicht ein spezielles Lehrbuch zur Einführung in das Zivilrecht, sorgt aber für eine erste, angemessene Grundlage an Wissen. Der an dieser Stelle auch angebrachte Verzicht auf die Ausführung von Meinungsstreits führt zu flüssiger Lesbarkeit.

Der zweite Teil des Buches beschäftigt sich nunmehr mit dem allgemeinen Teil des BGB.
Da dieser Bereich aufgrund der Technik des Vor-die-Klammer-ziehens bekanntlich für alle nachfolgenden Bücher des BGB Geltung besitzt und deren Anwendung maßgeblich beeinflußt, ist eine solide Grundlage hier unabdingbare Voraussetzung für Verständnis und Umgang mit dem Zivilrecht.

Auf gut 100 Seiten werden das Rechtsgeschäft, die Willenserklärung und der Vertrag sowie deren Voraussetzungen und Wirksamkeit, Auslegung und Anfechtung besprochen. Gerade in diesem Bereich ist es regelmäßig sehr schwer, einen angemessenen Mittelweg zwischen knapper, präziser Darstellung einerseits und umfassenden, abschließenden Erläuterungen andererseits zu finden. So fällt beispielsweise auf, daß der auf den ersten Blick ja recht "einfache" Taschengeldparagraph doch bei dogmatisch exakter Behandlung deutliche Schwierigkeiten birgt, sobald man die Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft durchführt; daß beispielsweise die Einwilligung der Eltern sich darauf bezieht, Verfügungsgeschäfte durchzuführen, und § 110 BGB dann einerseits eine Ausnahme zu § 108 BGB darstellt, andererseits rückwirkend das Verpflichtungsgeschäft als wirksam fingiert und nicht etwas eine Einwilligung in die Vornahme von Verpflichtungsgeschäften ist, wird aber auch im vorliegenden Werk nicht deutlich.
Dieses Manko darf jedoch nicht zu der Ansicht verleiten, Leipold würde zu wenig auf Detailprobleme eingehen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen zeigt sich im Vergleich zu anderen Lehrbüchern über den allgemeinen Teil, daß hier sogar deutlich ausführlicher auf derlei Schwierigkeiten eingegangen wird. Freilich kann und soll ein Lehrbuch nicht den Umfang eines Kommentars erreichen, aber unter Beachtung von Sinn und Zweck eines Lehrbuches wird auch dem fortgeschrittenen Leser Etliches in angenehmer Detailliertheit präsentiert. Als Beispiel sei hier nur auf die Ausführungen zum Insichgeschäft verwiesen, wo die Frage, ob in teleologischer Auslegung Ausnahmen von § 181 BGB gemacht werden können oder eine strikte Anwendung als reine Ordnungsvorschrift erforderlich ist, in genau angemessener Weise und mit entsprechenden Fußnoten diskutiert wird.

Umfassend und mit vielen, auch in den Text eingearbeiteten Beispielsfällen, präsentieren sich auch die die Stellvertretung behandelnden Paragraphen. Auch die gesetzliche Stellvertretung wird kurz angeschnitten, was positiv zu bewerten ist, da auch hier dem Studienanfänger wieder ein kurzer Blick in die Tiefen des BGB vermittelt wird, die er sonst womöglich erst in weit fortgeschrittenem Semester kennenlernen würde.

Nach einer Darstellung von Bedingung und Befristung folgt im zweiten Abschnitt des zweiten Teils eine Darstellung der Rechtssubjekte, untergliedert in die Rechtsfähigkeit, juristische Personen, den nicht-rechtsfähigen Verein sowie das Namens- und Persönlichkeitsrecht, wobei auch hier Leipolds flüssiger Stil für ein angenehmes Arbeiten sorgt. Erfreulich ist hier vor allem die aktuelle und ausführliche Darstellung des immer wichtiger werdenden Namens- und Persönlichkeitsrechts.

Im dritten Abschnitt werden die sonstigen Materien des allgemeinen Teils behandelt. Da sich Fragen des Wohnsitzes, des Sachenbegriffs oder auch der Notwehr nur schwer in die sonstige Thematik des allgemeinen Teils einarbeiten lassen, scheint die Ausgliederung sinnvoll.

Das Lehrbuch schließt mit einem Kapitel über Fallbearbeitung. Im Bereich des schematischen Anspruchaufbaus wünscht man sich für den Studienanfänger eine noch detailliertere Unterteilung und den nochmaligen Hinweis auf die Behandlung von Einreden und Einwendungen, ansonsten aber überzeugen die wiederum mit eingearbeiteten Beispielen gemachten Ausführungen zu den Arbeitsschritten vom ersten Lesen des Sachverhaltes bis zur fertigen Reinschrift.

Letztlich ist hier noch kurz auf das Sachregister des Buches einzugehen: Ein ausführliches Verzeichnis ist vor allem für den Studienanfänger, der von sich aus häufig noch keine Einordnung in die Systematik vornehmen kann, unverzichtbar, um bei aufgeworfenen Fragen rasch eine Antwort zu finden.
Bei Leipold findet sich aber beispielsweise weder das Stichwort "Subsumtion" im Sachregister, wenngleich diese natürlich im Buch selbst abgehandelt ist (Rn. 1263), noch sind unter dem Stichwort "invitatio ad offerendum" alle Stellen aufgeführt, an welchen sich tatsächlich Ausführungen hierzu finden (vgl. z.B. Rn. 119).
Auch wenn das Sachregister für sich genommen also durchaus noch umfangreicher sein dürfte, so ist es im Vergleich zu anderen Lehrbüchern, in welchen das Sachregister häufig nur ein umgestelltes Inhaltsverzeichnis darstellt, immer noch von passabler Größe.

So hinterläßt das Buch am Ende einen positiven Eindruck. Die Probleme des allgemeinen Teils des BGB werden von wenigen, bei der Stoffmenge aber wohl auch unvermeidlichen Ausnahmen abgesehen, gut vermittelt und das Lernen vor allem auch durch den Wiederholungsteil am Ende eines jeden Kapitels erleichtert. Leipold geht präzise und klar strukturiert auf die relevanten Problemkreise ein, wobei hier nochmals der überzeugende und angenehme Stil des Autors hervorzuheben ist: nur wenige Lehrbücher lesen sich so flüssig und interessant!
Vor allem in Verbindung mit der exzellenten Einführung in das Bürgerliche Recht empfiehlt sich das Buch daher für den Studienanfänger, der in gebotener Kürze und mit angenehmer Würze ein vertieftes Wissen über das Zivilrecht im Allgemeinen und den allgemeinen Teil des BGB im Besonderen erhält, wie auch für den Fortgeschrittenen Studenten zur Examensvorbereitung.


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