Stefanie Samland
27.03.2006
Fälle und Übersichten
Eine Rezension zu:
Christian Rauda / Jochen Zenthöfer
Klausurentraining BGB-AT
25 Klausuren mit Lösung im Gutachtenstil
1. Auflage
Richter-Verlag, Dänischenhagen 2005, 120 Seiten, 7,80 €
ISBN 3-935150-48-2
http://www.richter-verlag.de
Nach den Klausurentraining-Büchern im Schuldrecht und im Sachenrecht haben die Autoren Rauda und Zenthöfer nun ein Büchlein mit 25 Klausuren aus dem
Bereich des Allgemeinen Teils des BGB herausgebracht. Der Umfang von 120 Seiten lässt schon erahnen, dass es sich hierbei um kurze Fälle handelt, die sich auf jeweils einen
Problempunkt konzentrieren. So ist dem Leser zu raten, nicht nur beispielhaft einzelne Fälle zu lösen, sondern das ganze Buch durchzuarbeiten, um alle Aspekte zu
berücksichtigen. Die Fallsammlung ist als Ergänzung zur Vorlesung gedacht und soll Gelegenheit bieten, das dort Gelernte in der Falllösung anzuwenden.
Die Bandbreite der Fälle umfasst den Stoff des BGB AT von den Willenserklärungen über die Minderjährigkeitsprobleme und die Anfechtung bis hin zur Stellvertretung. Außerdem
gibt es noch je einen Fall zum Abstraktionsprinzip und zur Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Von wenigen Ausnahmen, wie z.B. Fall 18, abgesehen umfassen die Lösungen ca. 3
bis 4 Seiten Text. Beim Druck wurde viel Wert auf Übersichtlichkeit gelegt, so gibt es nach jedem Absatz eine Leerzeile und Überschriften werden im Fettdruck
hervorgehoben.
Zusätzlich zu den im Gutachtenstil gelösten Fällen bieten die Autoren einzelne Übersichten zu den Elementen einer Willenserklärung, zur Geschäftsfähigkeit, zu den
Anfechtungsgründen und zur Stellvertretung. Zudem finden sich am Ende des Buches typische Prüfungsfragen zum BGB AT sowie die einschlägigen Definitionen.
Gesamteindruck:
Trotz der Tatsache, dass sich die Fälle jeweils auf ein Teilproblem des BGB AT beschränken und sich die Fallsammlung an Studienanfänger richtet, enthält das Buch durchaus
anspruchsvolle Fallkonstellationen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Schuld- und dem Sachenrecht zu prüfen, Wertungen vorzunehmen (z.B. ist in Fall 11 § 242 BGB zu
prüfen, um das zuvor erhaltene Ergebnis zu korrigieren) und genaue Abgrenzungen vorzunehmen, wenn es darum geht, festzustellen, was die Parteien erklärt haben. Gerade für
Studienanfänger, denen Gutachtenstil noch wie eine Fremdsprache vorkommt und die ihre ersten Fälle lösen, ist dieses Buch zur Vorbereitung auf die ersten Klausuren sehr zu
empfehlen!
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