Stefanie Samland
18.05.2005
Nach dem Klausurentraining Sachenrecht haben die Autoren Rauda/Zenthöfer nun auch eine kleine Fallsammlung zum Schuldrecht
veröffentlicht. In diesem Büchlein sind ebenfalls 25 Fälle abgedruckt, denen komplette Lösungen im Gutachtenstil zur Seite gestellt wurden. In übersichtlicher Darstellung
findet der Studienanfänger hier typische Fallkonstellationen aus dem Bereich der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse.
Die Klausuren sind im Schwerpunkt auf das Besondere Schuldrecht ausgelegt. Die Sammlung enthält 12 Fälle zu Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Geschäftsführung ohne
Auftrag sowie 13 Fälle zu Kaufrecht, Werkvertragsrecht und weiteren Verträgen. Jedem Abschnitt ist eine kurze Übersicht mit Prüfungsschemata vorangestellt. Die Fälle sind
teilweise fiktiv, teilweise an "Klassiker" angelehnt.
Auffällig ist, dass die Autoren sehr übersichtlich schreiben – die Lösungen sind absatzweise mit Gliederungszahlen und -buchstaben versehen, die Prüfungsfolgen sind
konsequent eingehalten und die zu prüfenden Punkte werden sauber definiert und subsumiert. So wird z.B. bei den Fällen zum Kaufrecht jeweils genau bestimmt, nach welchem
Satz bzw. welcher Nummer in § 434 BGB ein Sachmangel vorliegt. Diese Vorgehensweise kommt vor allem den Studienanfängern zugute, die den sauberen Gutachtenstil erst erlernen
müssen.
Exemplarisch soll auf Fall 17 – der Sachverhalt ist angelehnt an den Schwimmerschalter-Fall, BGHZ 67, 359 – eingegangen werden. Der Fall ist kurz gehalten
und an die heutige Zeit angepasst, so enthalten die Datumsangaben aktuelle Jahreszahlen, die Währungsangaben sind in Euro. Selbstverständlich ist auch die Lösung nach neuem
Schuldrecht gelöst. Obgleich die Lösungen allesamt recht knapp ausfallen, sind alle relevanten Probleme behandelt. Wünschenswert wäre gewesen, dass auch der erwähnte Abzug
vom Schadensersatz wegen des Nutzwertes für zwei Jahre reibungslosen Betrieb der Kaufsache mit einer Vorschrift versehen worden wäre. Insgesamt hätte der Fall wegen der
"Weiterfresser"-Problematik evtl. auch eher in den Abschnitt zum Deliktsrecht gepasst – der Anspruch aus § 823 I BGB wird auch nach dem vertraglichen Anspruch mit
geprüft.
Gesamteindruck:
Eine gelungene Fallsammlung für den Einsteiger, die typische Klausurfälle aus dem Besonderen Schuldrecht präsentiert.
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