Jurawelt

"Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht" von Udo Kornblum
Kerstin Lindenau
10.05.2005

Für Studenten und Referendare

Eine Rezension zu:

Udo Kornblum

Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht


6. Auflage

JuS-Schriftenreihe

C.H. Beck, München 2005, 207 Seiten, 17,- €
3-406-52553-9

http://www.beck.de


Das Buch wendet sich vor allem an Studenten, ist aber auch sehr gut für Referendare zum Auffrischen des Stoffes des Allgemeinen Schuldrechts geeignet.

Insgesamt werden 20 Fälle quer durch das gesamte Allgemeine Schuldrecht dargestellt, wobei die Schwerpunkte auf dem Leistungsstörungs- und Schadensersatzrecht liegen. Die Fälle sind letztlich so konzipiert, dass entweder vorhandenes Wissen vertieft werden oder ein erstmaliges Lernen erfolgen kann. Gerade das Lernen am Fall ist förderlich für das Erfassen prüfungsrelevanter Probleme. Durch die strukturierte Darstellung der Lösungen fühlt sich der Leser auch beim erstmaligen Erfassen des Stoffes nicht überfordert.

In einem Teil der Fälle wird dem Schadensersatzrecht besonders viel Aufmerksamkeit gewidmet, wodurch das Buch auch gerade für Referendare von größerem Nutzen ist. So wird beispielsweise auf den Umfang des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall eingegangen. In diesem Fall findet unter anderem eine Auseinandersetzung mit den Problematiken des Minderwertes, des Totalschadens und der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten statt. Dabei wird von einem Grundfall ausgegangen und es werden alle Anspruchsgrundlagen, auch solche gegen den Haftpflichtversicherer, geprüft. Anschließend werden drei Abwandlungen des Falles behandelt. Dadurch ist der Einblick in diese Materie noch vertiefender und die Unterschiede bei variierenden Fallgestaltungen werden deutlicher. Es wird somit übergreifend auch auf das Recht der unerlaubten Handlung eingegangen, wodurch der Lerneffekt gerade in Bezug auf die Struktur des Rechts erhöht wird.

Anhand eines Falles zur Problematik der "gestörten Gesamtschuld" wird – wie auch in anderen Fällen – deutlich, welche unterschiedlichen Positionen von der Rechtsprechung und der Literatur vertreten werden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. In der Lösung des jeweiligen Falles werden von dem Autor die unterschiedlichen Ansichten aufgezeigt, eine kritische Auseinandersetzung vorgenommen und das Ergebnis dargestellt. Dabei ist es jedoch für den Leser auch ohne Weiteres möglich, sich der gegenteiligen Meinung anzuschließen, da auch auf deren Argumentation und den sich ergebenden Konsequenzen eingegangen wird. So wird in Bezug auf die "gestörte Gesamtschuld" herausgearbeitet, dass § 254 II 2 BGB wie ein eigenständiger Absatz zu verstehen ist und § 278 BGB entsprechend Anwendung findet. Anschließend wird dargestellt, dass die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur dies als Rechtsgrundverweisung verstehen, hingegen die Gegenansicht von einer Rechtsfolgenverweisung ausgeht. So dann wird verdeutlicht, dass sich beide Positionen aber im Ergebnis nicht so wesentlich unterscheiden, wie es zunächst den Anschein hat. So führt die Annahme einer Rechtsgrundverweisung auf dem Umweg über den Gesamtschuldnerregress dazu, dass der externe Schädiger letztlich nur in Höhe seines eigenen Verursachungsanteils haftet. Dies entspricht aber grundsätzlich auch dem Ergebnis der anderen Ansicht, sofern sie den gesetzlichen Vertreter (hier im Fall der Vater) – entgegen dem Wortlaut des § 278 S. 1 BGB – aus dem Zurechnungsbereich herausnimmt. Die entscheidende Auswirkung ist letztlich in dem Tragen des Insolvenzrisikos zu sehen. Dieses Beispiel verdeutlicht, in welcher Art und Weise die Fälle bearbeitet wurden und dass eine hinreichende Durchdringung der Probleme stattfindet.

Neben dem Schadensersatzrecht wird vertiefend auf das Leistungsstörungsrecht eingegangen. So finden sich Fälle zur Unmöglichkeit, zum Schuldnerverzug, zur positiven Forderungsverletzung (§ 280 I BGB) und zur culpa in contrahendo (§ 311 II BGB).

So wird beispielsweise an einem Fall mit zwei Abwandlungen die Unmöglichkeit und ihre unterschiedlichen Formen (nachträgliche / anfängliche bzw. subjektive / objektive Unmöglichkeit) mit den jeweiligen Auswirkungen erläutert. Dabei wird nicht nur aufgezeigt, warum der Schuldner bei Unmöglichkeit nicht zu leisten braucht, sondern auch, was der Gläubiger verlangen kann, wenn beispielsweise die Versicherung Ersatz geleistet hat.

Einen Einblick in das Besondere Schuldrecht erhält der Leser dadurch, dass in einigen Fällen eine Abgrenzung zur Sachmängelhaftung vorgenommen wird. Dabei wird das Sachmängelgewährleistungsrecht nicht abschließend behandelt, was aber auch nicht dem Anliegen des Buches entspricht. Aber durch die Darstellung wird die Verknüpfung der beiden Themen sehr deutlich. Für den Leser werden die Probleme dieses Bereichs auf gut verständliche Weise aufbereitet.

Des Weiteren finden sich Fälle, in denen die verschiedenen Zahlungsmodalitäten – Barzahlung, Banküberweisung, Scheck – behandelt werden. So wird auch auf die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen eingegangen und aufgezeigt, wie diese rechtlich einzuordnen ist. Durch die eingängigen Falllösungen wird den Lesern dieses von Studenten oft ungeliebten Feld näher gebracht.

Gesamteindruck:
Das Buch ist uneingeschränkt für die Vorbereitung von Prüfungen verwertbar. Da die Fälle nicht überfrachtet sind, ist ein schnelles und effektives Durcharbeiten des Buches möglich. Auch die gute Struktur der Lösungen erleichtert den Zugang zu der Thematik. Des Weiteren beziehen sich die Fälle nicht nur auf das Allgemeine Schuldrecht, sondern es werden das Recht der unerlaubten Handlung und das Besondere Schuldrecht angesprochen, wodurch sich der Lerneffekt erhöht.
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