Jurawelt

Tätigkeitsfelder

Wirtschaftsjurist – schon ein toller Studiengang, aber was macht man danach?


Ein Wirtschaftsjurist hat sehr weitgesteckte Tätigkeitsfelder, die auch Raum für Entwicklung und weitergehende Spezialisierung nach dem Studium lassen. Grundsätzlich sind Wirtschaftsjuristen (aufgrund des meist fehlenden juristischen Staatsexamens) sowohl mit Universitäts- als auch FH-Abschluss bei Unternehmen und Verbänden tätig. Haben sie auch die Befähigung zum Richteramt, können sie sich auf wirtschaftsrechtliche Fragen innerhalb einer Kanzlei spezialisieren.

Im Unternehmen ergeben sich die Hauptaufgaben vor allem in der mittleren bis oberen Führungsebene, wo Wirtschaftsjuristen koordinierend und beratend rechtliche Probleme lösen: Entlastung der Unternehmensleitung bei verschiedenen Aufgaben, Wirken im Personalwesen, Verantwortlichkeit für Steuer- und Buchführungsfragen. Im Detail ergeben sich u.a. die Tätigkeitsfelder:
  • Vertragsgestaltung und Begleitung der Vertragsdurchführung
    Hier sind Wirtschaftsjuristen vor allem wegen ihrer Kompetenzen sowohl im rechtlichen Bereich, d.h. bei der Vertragsausgestaltung und Bewertung der rechtlichen Folgen, wie auch im wirtschaftlichen Bereich hinsichtlich der Ablaufplanung, Rabattgewährung, Mängelabwicklung etc. gefragt. Oft sind sie auch für die Erstellung von (branchen- oder unternehmenstypischen) Standardverträgen und deren individuelle Anpassung zuständig, für ein Vertragsmanagement-System (i.e. Sammlung, Archivierung und Bewertung der vom Unternehmen unterhaltenen Verträge) oder für die Vertragsprüfung und rechtliche Evaluierung von Verträgen, die von eigenständigen Abteilungen ausgearbeitet werden. Auch das Claim-Management bietet sich an: Hier werden schon im Vorfeld sich eventuell aus einem Vertrag ergebenden primäre und sekundäre Ansprüche für das Unternehmen recherchiert und hinsichtlich ihres Risikos bewertet, wie auch deren spätere eventuelle Geltendmachung vorbereitet.

  • Qualitäts- und Risikomanagement
    Wenn im Unternehmen Qualitätsprobleme schon in der Produktion oder auch beim Kunden auftreten, ist oft Koordination nötig: Evaluierung der Ursachen, Abschätzen des Risikos, Einleiten der nötigen Aktivitäten, Abschätzung der Kosten und gegebenenfalls Verwaltung der Ersatzforderungen z.B. gegenüber Zulieferern. Alles dies kann von einem Wirtschaftsjuristen durchgeführt und/oder koordiniert werden. Genauso fallen, z.B. bei Produktneueinführungen, Risikokalkulationen mit finanziellen sowie rechtlichen Abschätzungen (Produkthaftung) an, und auch Notfallpläne, d.h. detaillierte Vorgehensanweisungen für Produktionsunfälle, Schwierigkeiten bei der Auslieferung, Gewährleistungsfälle beim Kunden und ähnliche Situationen, müssen ausgearbeitet werden.

  • Koordinator bei (vor)gerichtlichen Streitigkeiten
    Die meisten Streitigkeiten, die zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Verbrauchern auftreten, brauchen für ein eventuelles gerichtliches Verfahren umfangreiche Vorbereitungen: Beweisaufnahme, Zeugenbestimmung im Unternehmen, Abklärung eventuell möglicher Vergleichsangebote mit der Unternehmensleitung, Absprache der Klage / Erwiderung mit dem betrauten Anwalt. Auch vor Gericht kann ein Wirtschaftsjurist das Unternehmen (allerdings nicht als dessen Anwalt) vertreten, oder einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln und zum Abschluss bringen.

  • Personalacquise, -verwaltung und -bewertung
    Wirtschaftsjuristen, die sich auf den Tätigkeitsbereich Personalwesen spezialisiert haben, übernehmen vor allem Aufgaben in der Personalacquise: Anwerbung von qualifizierten Bewerbern, z.B. durch gezielte Annoncenschaltung, Besuch von Fachmessen oder Marketingaktionen; Bewertung von deren Qualifikationen, z.B. mit Hilfe eines Assessment-Center-Systems oder in Bewerbungsgesprächen, und schließlich Abgleichung der im Bewerber erkannten Qualifikationen mit den Stellenanforderungen. Oft kann dann eigenverantwortlich über eine Einstellung entschieden werden. Auch die Personalverwaltung, d.h. Lohnabrechnungen, Abführung von Sozialbeiträgen etc., kann von einem Wirtschaftsjuristen erledigt werden. Ferner kann ihm die Personalbewertung, d.h. Erstellung von Arbeitszeugnissen und innerbetriebliche Leistungsbewertung, sowie die Planung von Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für andere Mitarbeiter unterstehen.

  • Controlling und Rechnungslegung
    Wirtschaftsjuristen mit Schwerpunktbereich Controlling oder Steuern betreuen die Rechnungslegung im Unternehmen. Sie bereiten den Jahresabschluss vor und arbeiten – falls nötig – mit den externen Wirtschaftsprüfern zusammen. Auch hinsichtlich Gewinnabführung und in Besteuerungsfragen werden Wirtschaftsjuristen beratend tätig.

  • generelle Vermittlung zwischen oberer und unterer Führungsebene

Oft ergibt sich auch eine Tätigkeit in der Consulting-Branche oder im Kreditgewerbe, eine weitere Möglichkeit bieten Versicherungen.

Auch der Schritt in die Selbständigkeit ist Wirtschaftsjuristen möglich, z.B. nach erfolgter Prüfung als Steuerberater oder als Wirtschaftsprüfer und/oder Berater.

Einen weiteren Überblick über Aufgabenfelder in der Wirtschaft geben
Bochum
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Normentheorie, Strafrechtsdogmatik und der Tatbestand des § 142 StGB
Schemata Schuldrecht AT von Pieter Schleiter





Copyright © 2000-2008 Jurawelt