Wirtschaftsjurist – schon ein toller Studiengang, aber was macht man danach?
Ein Wirtschaftsjurist hat sehr weitgesteckte Tätigkeitsfelder, die auch Raum für Entwicklung und weitergehende Spezialisierung nach dem Studium lassen. Grundsätzlich sind
Wirtschaftsjuristen (aufgrund des meist fehlenden juristischen Staatsexamens) sowohl mit Universitäts- als auch FH-Abschluss bei Unternehmen und Verbänden tätig. Haben sie
auch die Befähigung zum Richteramt, können sie sich auf wirtschaftsrechtliche Fragen innerhalb einer Kanzlei spezialisieren.
Im Unternehmen ergeben sich die Hauptaufgaben vor allem in der mittleren bis oberen Führungsebene, wo Wirtschaftsjuristen koordinierend und beratend rechtliche Probleme
lösen: Entlastung der Unternehmensleitung bei verschiedenen Aufgaben, Wirken im Personalwesen, Verantwortlichkeit für Steuer- und Buchführungsfragen. Im Detail ergeben sich
u.a. die Tätigkeitsfelder:
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Vertragsgestaltung und Begleitung der Vertragsdurchführung
Hier sind Wirtschaftsjuristen vor allem wegen ihrer Kompetenzen sowohl im rechtlichen Bereich, d.h. bei der Vertragsausgestaltung und Bewertung der rechtlichen Folgen,
wie auch im wirtschaftlichen Bereich hinsichtlich der Ablaufplanung, Rabattgewährung, Mängelabwicklung etc. gefragt. Oft sind sie auch für die Erstellung von (branchen-
oder unternehmenstypischen) Standardverträgen und deren individuelle Anpassung zuständig, für ein Vertragsmanagement-System (i.e. Sammlung, Archivierung und Bewertung
der vom Unternehmen unterhaltenen Verträge) oder für die Vertragsprüfung und rechtliche Evaluierung von Verträgen, die von eigenständigen Abteilungen ausgearbeitet
werden. Auch das Claim-Management bietet sich an: Hier werden schon im Vorfeld sich eventuell aus einem Vertrag ergebenden primäre und sekundäre Ansprüche für das
Unternehmen recherchiert und hinsichtlich ihres Risikos bewertet, wie auch deren spätere eventuelle Geltendmachung vorbereitet.
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Qualitäts- und Risikomanagement
Wenn im Unternehmen Qualitätsprobleme schon in der Produktion oder auch beim Kunden auftreten, ist oft Koordination nötig: Evaluierung der Ursachen, Abschätzen des
Risikos, Einleiten der nötigen Aktivitäten, Abschätzung der Kosten und gegebenenfalls Verwaltung der Ersatzforderungen z.B. gegenüber Zulieferern. Alles dies kann von
einem Wirtschaftsjuristen durchgeführt und/oder koordiniert werden. Genauso fallen, z.B. bei Produktneueinführungen, Risikokalkulationen mit finanziellen sowie
rechtlichen Abschätzungen (Produkthaftung) an, und auch Notfallpläne, d.h. detaillierte Vorgehensanweisungen für Produktionsunfälle, Schwierigkeiten bei der
Auslieferung, Gewährleistungsfälle beim Kunden und ähnliche Situationen, müssen ausgearbeitet werden.
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Koordinator bei (vor)gerichtlichen Streitigkeiten
Die meisten Streitigkeiten, die zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Verbrauchern auftreten, brauchen für ein eventuelles gerichtliches Verfahren umfangreiche
Vorbereitungen: Beweisaufnahme, Zeugenbestimmung im Unternehmen, Abklärung eventuell möglicher Vergleichsangebote mit der Unternehmensleitung, Absprache der Klage /
Erwiderung mit dem betrauten Anwalt. Auch vor Gericht kann ein Wirtschaftsjurist das Unternehmen (allerdings nicht als dessen Anwalt) vertreten, oder einen
außergerichtlichen Vergleich aushandeln und zum Abschluss bringen.
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Personalacquise, -verwaltung und -bewertung
Wirtschaftsjuristen, die sich auf den Tätigkeitsbereich Personalwesen spezialisiert haben, übernehmen vor allem Aufgaben in der Personalacquise: Anwerbung von
qualifizierten Bewerbern, z.B. durch gezielte Annoncenschaltung, Besuch von Fachmessen oder Marketingaktionen; Bewertung von deren Qualifikationen, z.B. mit Hilfe eines
Assessment-Center-Systems oder in Bewerbungsgesprächen, und schließlich Abgleichung der im Bewerber erkannten Qualifikationen mit den Stellenanforderungen. Oft kann dann
eigenverantwortlich über eine Einstellung entschieden werden. Auch die Personalverwaltung, d.h. Lohnabrechnungen, Abführung von Sozialbeiträgen etc., kann von einem
Wirtschaftsjuristen erledigt werden. Ferner kann ihm die Personalbewertung, d.h. Erstellung von Arbeitszeugnissen und innerbetriebliche Leistungsbewertung, sowie die
Planung von Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für andere Mitarbeiter unterstehen.
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Controlling und Rechnungslegung
Wirtschaftsjuristen mit Schwerpunktbereich Controlling oder Steuern betreuen die Rechnungslegung im Unternehmen. Sie bereiten den Jahresabschluss vor und arbeiten
– falls nötig – mit den externen Wirtschaftsprüfern zusammen. Auch hinsichtlich Gewinnabführung und in Besteuerungsfragen werden Wirtschaftsjuristen beratend
tätig.
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generelle Vermittlung zwischen oberer und unterer Führungsebene
Oft ergibt sich auch eine Tätigkeit in der Consulting-Branche oder im Kreditgewerbe, eine weitere Möglichkeit bieten Versicherungen.
Auch der Schritt in die Selbständigkeit ist Wirtschaftsjuristen möglich, z.B. nach erfolgter Prüfung als Steuerberater oder als Wirtschaftsprüfer und/oder Berater.
Einen weiteren Überblick über Aufgabenfelder in der Wirtschaft geben
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