Die Stadt
Vgl. am Besten
http://www.hamburg.de
Name der Uni
Universität Hamburg
Homepage
http://www.uni-hamburg.de
http://www.jura.uni-hamburg.de
http://studium.jura.uni-hamburg.de
Größe
Ca. 63.500 Studierende
Renommierte und bekannte Professoren
Bork, Reinhard; Prof. Dr. iur., Bull, Hans Peter, Prof. Dr. iur., Hilf, Meinhard, Prof. Dr. iur., Hirte, Heribert, Prof. Dr. iur. LL.M. (Berkeley), Hoffmann-Riem, Wolfgang,
Prof. Dr. iur., LL.M., Hopt, Klaus J., Prof. Dr. Dr., Dres h.c., MCJ, Joost, Detlev, Prof. Dr. iur., Koch, Hans-Joachim, Prof. Dr. iur., Kötz, Hein, Dr.iur., Dr. h.c.,
mult., M.C.L., Univ.-Prof., Kropholler, Jan, Prof. Dr. iur., Lwowski, Hans-Jürgen, Prof. Dr. iur., Magnus, Ulrich, Prof. Dr. iur., RiOLG, Ott, Claus, Prof. Dr. iur., RiOLG,
Schäfer, Hans-Bernd, Prof. Dr. disc. oec. u.V.m.
Studienaufbau
Zu den drei großen
Kerngebieten des Studiums der Rechtswissenschaft gehören das Bürgerliche Recht, das Strafrecht sowie das Öffentliche Recht.
Das
Bürgerliche Recht, dem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen fünf Büchern zugrundeliegt, gliedert sich in die Bereiche des AT, des Schuldrechts, des
Sachenrechts, des Familienrechts sowie das Erbrechts. Während die ersten drei Bücher den Gegenstand der Vorlesungen des 1. bis 3. Semesters bilden, werden die Bereiche des
Familien- und des Erbrechts ab dem 5. Semester gelehrt. Neben diesen fünf Hauptgebieten gehören außerdem das Handels-, Gesellschafts-, Wertpapier- und Arbeitsrecht zum
Bürgerlichen Recht, die als Teilgebiete auf den genannten Hauptgebieten des BGB aufbauen und zwischen dem 4. und 5. Semester gelesen werden. Zwischen dem 5. und 6. Semesters
werden schließlich, wenn auch nur im Überblick, Vorlesungen zum Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht abgehalten.
Kenntnisse im Kerngebiet des
Strafrechts werden während der ersten 4 Semester vermittelt. Dabei steht im 1. Semester der Allgemeine Teil des Strafrechts und des
Strafgesetzbuches im Vordergrund. Die Vorlesungen der folgenden Semester beschäftigen sich dann zum einen mit den einzelnen Straftatbeständen des Besonderen Teils des
Strafrechts sowie andererseits mit dem Rechtsfolgensystem sowie den Grundzügen des Verfahrensrechts und der Strafprozessordnung.
Das
Öffentliche Recht wird in den ersten 6 Semestern gelesen. Während die Staatsrechtsrechtsvorlesung des 1. Semesters der Staatsorganisation gewidmet ist, befasst
sich die des 2. Semesters mit dem Grundgesetz und den Grundrechten. Im 3. Semester wird den Studierenden konkretisiertes Verfassungsrecht in Form des Allgemeinen
Verwaltungsrechts vermittelt. Darauf aufbauend beinhalten das 4. und auch das 5. Semester den Stoff des Besonderen Verwaltungsrechts, der im 4. Semester die Bereiche des
Polizei- und Ordnungsrechts und des Baurechts sowie im 5. Semester die des Umweltrechts und des Wirtschaftverwaltungsrechts zum Thema nimmt. Neben den Vorlesungen zum
Besonderen Verwaltungsrecht befasst sich eine weitere Vorlesung im 4. Semester mit den Grundzügen des Verwaltungsprozessrechts.
Neben den drei "großen" Gebieten des Rechts umfasst der Studienplan sog.
Grundlagenfächer, wozu Deutsche und Römische Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte,
Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Kriminologie, Methodenlehre sowie Allgemeine Staatslehre zählen. Die Grundlagenfächer werden semesterweise wechselnd vom 1. bis zum 4.
Semester angeboten. Für die Zulassung zum Examen muss die Teilnahme von mindestens drei Grundlagenveranstaltungen durch Eintragung im Studienbuch nachgewiesen werden. Zwei
davon müssen Lehrveranstaltungen sein, in denen die Methoden der Rechtsanwendung, rechtsphilosophische und rechtstheoretische Grundlagen behandelt werden (Hierzu gehört die
OE-Vorlesung: Einführung in die Rechtswissenschaft). Eine weitere muss geschichtliche und gesellschaftliche Grundlagen des Rechts behandeln.
Nachdem in den ersten fünf Semestern Kenntnisse in den Kernbereichen des Rechts vermittelt und die Studierenden mit einem breiten Spektrum verschiedenster Rechtsgebiete
vertraut gemacht worden sind, besteht ab dem 6. Semester im Rahmen der
Schwerpunktausbildung die Möglichkeit der Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet eigener Wahl.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet derzeit eine Auswahl von 18 verschiedenen Wahlschwerpunkten an.
Die Veranstaltungen zu den Wahlschwerpunkten werden vom WS 2000/2001 an nach den neuen, für den vereinigten Fachbereich erstellten Konzepten angeboten. Studierende, die ihr
Wahlfach bereits nach den bisher vorhandenen Lehrangeboten begonnen haben, können ihre "Fortsetzungsveranstaltungen" nun den neu konzipierten Lehrangeboten entnehmen.
Das nachfolgend wiedergegebene Informationsübersicht beruht auf den von den jeweils zuständigen Fachvertretern bisher erstellten Vorschlägen (neueste Fassung).
- WSP I: Philosophische und gesellschaftliche Grundlagen des Rechts, (bisher WSP XIV)
- WSP II: Privatrechtsgeschichte, (bisher WSP XV)
- WSP III: Familien- und Erbrecht, (bisher WSP VII)
- WSP IV: Allgemeines Handelsrecht, (bisher WSP II)
- WSP V: Besonderes Handels- und Wirtschaftsrecht, (bisher WSP II)
- WSP VI: Gesellschafts- und Unternehmensrecht, (bisher WSP IV)
- WSP VII Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, (bisher WSP IV)
- WSP VIII : Arbeitsrecht, (bisher WSP I)
- WSP IX: Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, (bisher WSP III)
- WSP X: Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, (bisher WSP XIII)
- WSP XI: Öffentliche Verwaltung, (bisher WSP IX); Hinweis: Der Verfasser benutzt noch die alte Bezeichnung (WSP IX).
- WSP XII: Wirtschaftsverwaltung, (bisher WSP V); Hinweis: Der Verfasser benutzt noch die alte Bezeichnung (WSP V).
- WSP XIII: Umwelt- und Planungsrecht, (bisher WSP XI)
- WSP XIV: Finanzverwaltung, (bisher WSP X)
- WSP XV: Information und Kommunikation, (bisher WSP VI)
- WSP XVI: Sozialrecht, (bisher WSP I)
- WSP XVII: Europarecht und Völkerrecht, (bisher WSP XII)
- WSP XVIII: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle, (bisher WSP VIII)
(Quelle:
http://studium.jura.uni-hamburg.de)
Besonderheiten
Zur Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen bietet der Fachbereich darüber hinaus zusätzlich zum genannten Pflichtstoff Examenskurse an. Die Examenskurse, die
sich über 3 Semester erstrecken, dienen sowohl der Wiederholung des Prüfungsstoffes als auch der Vertiefung desselben auf Examensniveau. Es empfiehlt sich, mit den für das
6. Semester vorgesehenen zivil- und strafrechtlichen Kursen zu beginnen, wobei der Einstieg ohne weiteres auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen kann, da jeder Examenskurs
eine selbständige Einheit bildet. Die Examenskurse werden ergänzt durch einen zugehörigen Examensklausurenkurs, in dem die Studierenden unter prüfungsmäßigen Bedingungen
Examensklausuren (auch WuV-Klausuren genannt) schreiben und somit das bereits Gelernte überprüfen können. An den Klausurenkursen sollte unmittelbar nach erfolgreichem
Abschluß der jeweiligen Übungen für Fortgeschrittene teilgenommen werden. Die einzelnen Termine werden durch Aushänge im Rechtshaus (Schlüterstrasse) und im Westflügel (ESA)
im 1. Stock am Schwarzen Brett bekannt gemacht. Nähere Infos unter:
http://studium.jura.uni-hamburg.de/staatsexamen/examenskurs/
Angeboten werden auch Kurse in Rechtsenglisch, Rechtsfranzösisch sowie Rechtsspanisch.
An besonderen Angeboten ist der Aufbaustudiengang Wirtschaftsrecht sowie das Kontakt- und Aufbaustudienfach Kriminologie hervorzuheben. Austauschprogramme bestehen über
ERASMUS und Sokrates mit diversen europäischen und außereuropäischen Hochschulen.
Repetitorien
Alle großen Repititoren sind vertreten (Hemmer, Alpmann-Schmidt, Abels & Langels, Lamadé etc).
Praktika
In den Semesterferien finden das vierwöchige Einführungspraktikum und das neunwöchige Vertiefungspraktikum gem. § 6 JAO statt. In der Fachbereichsverwaltung sind Merkblätter
des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Praktika erhältlich.
Einführungspraktikum
Das Einführungspraktikum soll den Studierenden einen Einblick in die Rechtspraxis vermitteln und ihnen Gelegenheit zu einer ihrem Ausbildungsstand entsprechenden Tätigkeit
bieten. Es findet in der vorlesungsfreien Zeit frühestens nach dem zweiten Semester und spätestens vor dem sechsten Semester statt. Als Ausbildungsstellen kommen Gerichte
aller Zweige der Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaften, Gewerkschaften, Notariate, RechtsanwältInnen, Wirtschaftsunternehmen, Verbände, öffentliche Verwaltungen des Bundes,
der Länder und der Gemeinden einschließlich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige geeignete Stellen im Geltungsbereich des Deutschen
Richtergesetzes in Betracht.
Zur Teilnahme am Einführungspraktikum ist ein vorheriger schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser ist zu richten an:
Hanseatisches Oberlandesgericht
-Personalstelle für Referendare-
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg
Geschäftszeiten: Mo,Mi,Do 9.00-13.00 Uhr, Di 9.00-15.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon:040/3497-535
In einer mehrseitigen Verfügung zur Durchführung des Einführungspraktikums sind das Bewerbungsverfahren, die Zuweisung, die Ausbildungsziele, Inhalt und Durchführung des
Einführungspraktikums ausführlich geregelt. Die jeweils aktuellen Anmeldefristen und Durchführungszeiten sind einem zusätzlichen Informationsblatt der Referendarstelle zu
entnehmen. Die Unterlagen sind in der Personalstelle für Referendare erhältlich. Der/die BewerberIn hat sich vor Antragstellung bei dem von ihm/ihr gewünschten Ausbilder/-in
eine schriftliche Zusage einzuholen, die er/sie auf einem Antragsformular bestätigen lässt oder dem Antrag beifügt.
Ausnahmsweise können die Studierenden auch bei der Personalstelle für Referendare um die Vermittlung einer Ausbildungsstelle bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften
nachsuchen; hiervon soll jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Wünsche auf Zuweisung zu einem bestimmten Gericht oder Staatsanwaltschaften können nur im
Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Daher sind Alternativvorschläge zweckmäßig.
Vertiefungspraktikum
Das Vertiefungspraktikum baut auf den Eindrücken und Erfahrungen aus dem Einführungspraktikum sowie auf der bisherigen theoretischen Ausbildung im Studium auf. Es soll für
Studierende einen Bezug zum individuell gewählten Ausbildungsschwerpunkt (§ 5 Abs.3 JAO) aufweisen und eine Einführung in die praktische Arbeit eines der juristischen Berufe
sein. Die nähere Ausgestaltung, sowie Inhalt, Ausbildungsziele, mögliche Praktikumsbereiche, technische Durchführung etc. regelt eine umfangreiche Durchführungsverfügung zum
Vertiefungspraktikum der Personalstelle für Referendare, die dort erhältlich ist. Das Vertiefungspraktikum kann nicht auf mehrere vorlesungsfreie Zeiten verteilt werden. Es
ist grundsätzlich nur an einer Ausbildungsstelle zu absolvieren. Da die Anzahl der geeigneten JuristInnen (RichterInnen, Staatsanwält/e/innen, Anwält/e/innen,
VerwaltungsjuristInnen, Rechtssekretär/e/innen in den Gewerkschaften, VerbandsjuristInnen, WirtschaftsjuristInnen), die zur Betreuung von PraktikantInnen bereit sind,
äußerst gering ist, sieht sich die Referendarstelle gezwungen, die Vertiefungspraktika gleichermaßen in den vorlesungsfreien Zeiten nach dem Winter- und nach dem
Sommersemester durchzuführen. Soweit jedoch das Vertiefungspraktikum in die Vorlesungszeit des Winter- bzw. Sommersemester hineinreicht, sollen die Ausbilder/-innen
Rücksicht auf die universitären Unterrichtsverpflichtungen der Studierenden nehmen.
An dem Vertiefungspraktikum kann teilnehmen, wer
- mindestens vier Semester Rechtswissenschaft studiert hat
- die studienbegleitenden Leistungskontrollen (Hinweis wird geändert; Verfügung des Landesjustizprüfungsamt beachten) und
- das Einführungspraktikum absolviert hat und
- an universitären Veranstaltungen zur Vorbereitung des Vertiefungspraktikums teilgenommen hat. (Hinweis: Die universitären Vorbereitung des Vertiefungspraktikums findet am
Fachbereich Rechtswissenschaft II in den Veranstaltungen zu den Wahlschwerpunkten statt)
Während des Vertiefungspraktikums müssen die Studierenden an einer Begleitarbeitsgemeinschaft, die wöchentlich zwei Stunden oder in Blockseminaren stattfindet,
teilnehmen.
Zur Teilnahme am Vertiefungspraktikum ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der an die o.g. Adresse zu richten ist.
Soll das Praktikum bei einer Ausbildungsstelle, die nicht im Bereich der Justiz oder Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, erfolgen, so hat der/die BewerberIn
sich vor Antragstellung bei dem/r von ihm/ihr gewünschten AusbilderIn eine schriftliche Zusage einzuholen, die er/sie auf einem Antragsformular bestätigen lässt oder dem
Antrag beifügt.
Bibliotheken und Ausrüstung
Eine übergreifende Bibliothek des ehemaligen reformierten Fachbereiches sowie ca. 15 Fachspezifische Bibliotheken des traditionellen Fachbereiches stehen zur Verfügung. Es
handelt sich hierbei um Präsenzbibliotheken, eine Wochenendausleihe ist aber i.d.R. möglich, z.T. auch eine Abendausleihe. Nähere Informationen gibt es unter
http://www.rrz.uni-hamburg.de/biblio/
Fachschaft
http://www.fsr-jura.de
ELSA
Die größte ELSA-Fakultätsgruppe Deutschlands, näheres unter
http://hamburg.elsa-deutschland.org/de
ERASMUS-Möglichkeiten
Es stehen diverse Möglichkeiten zur Organisation eines Auslandsaufenthalts zur Verfügung. Näheres hier:
http://studium.jura.uni-hamburg.de/ausland/
Internetzugang für Studenten
Es gibt 2 CIP-Pools, die nur den Studierenden der Rechtswissenschaft zur Verfügung stehen. Dort können WWW- und Juris-Recherchen (nach absolvieren eines Juris-Kurses)
durchgeführt sowie diverse Software benutzt werden. Es stehen ca. 30 Plätze zur Verfügung, die Benutzung ist kostenlos, erfordert aber eine Anmeldung.
Mensa / Cafe
Den aktuellen MENSA-Plan gibt es unter
http://www.studentenwerk-hamburg.de/essen/speiseplaene.php?mid=4&&sprache=deutsch. Das Essen dort ist so, wie es in einer Mensa eben ist, man kann es aber
durchaus essen. Ansonsten stehen im direkten Umfeld der Uni unzählige Restaurants, Kneipen, Bars u.ä. zur Verfügung, die z.T. auch erschwinglichen Mittagstisch im Programm
haben. Cafés gibt es sowohl direkt auf dem Campus als auch wiederum im Umfeld der Uni in ausreichender Anzahl.
Wohnheime / Wohnungsmarkt
Umfassende und aktuelle Informationen zur Wohnungssituation der Hamburger Studierenden gibt es auf den Seiten des
Studentenwerks Hamburg. Auch der ASTA der Uni Hamburg unterhält
eine
Wohnraumbörse.
Verkehrsanbindung
Es steht eine sehr gute Verbindung mit allen Nah- und Fernverkehrsmitteln (Bus, U- und S-Bahn, Bundesbahn) zur Verfügung. Die Homepage der Hamburger Verkehrsbetriebe findet
Ihr unter
http://www.hvv.de.
Freizeitmöglichkeiten
Kino, Theater, Kultur, Konzerte, Sport etc. sind in Hamburg in unerschöpflichem Ausmaße zu finden.
UniSport
http://hsp-hh.sport.uni-hamburg.de/start.htm.
Sonstiges, was in dieser Liste fehlt
Sonstige Informationen über Studentisches, Soziales o.ä. findet ihr auf den Seiten des ASTA der Uni Hamburg:
http://www.asta.uni-hamburg.de.
Autor/Ansprechpartner
Falk Mathews
f-mathews@jura.uni-hamburg.de