Wiss. Mit. Benjamin Gündling, Heidelberg
Dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) und beachtlicher Teile der Literatur teil-rechtsfähig ist, gehört inzwischen
zum Pflichtwissen jedes fortgeschrittenen Studenten. Hierauf aufbauend hat der BGH jüngst in zwei wichtigen Urteilen angeknüpft, um insbesondere bzgl. der Haftung der
Gesellschafter neben der GbR weiter ein einheitliches Haftungsregime zu etablieren.
Anlass genug, sich mit der in höchstem Maße praxis- und examensrelevanten Materie näher zu befassen. Dabei soll eine fallorientierte Perspektive den Ausgangspunkt bilden,
wobei die Kurzfälle im Wesentlichen an die zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des BGH vorgesehenen Grundentscheidungen angelehnt sind. Der Beitrag ist dabei
bewusst - soweit aus didaktischen Gründen sinnvoll – weitgehend im Gutachtenstil gehalten, um exemplarisch zu vermitteln, wie die aktuellen Problemstellungen in der
Klausur dargestellt werden können.
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