Dank der Kooperation mit dem Verlag Rolf Schmidt findet Ihr hier einen aktuellen Beitrag zum gefährlichen
Eingriff in den Straßenverkehr.
Jüngst hatte der 4. Strafsenat des BGH (4 StR 103/02 v. 4.12.2002) über die Frage zu entscheiden, ob § 315 b I
(Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) eine besondere Verknüpfung von Gefährdungshandlung und Gefährdungserfolg voraussetzt, und ob der Tatbestand auch dann zu
bejahen ist, wenn Gefährdungshandlung und Gefährdungserfolg zeitlich zusammenfallen. Um das Urteil besser nachzuvollziehen, stellt der folgende Beitrag den Tatbestand des §
315 b I in seiner Gesamtheit dar und berücksichtigt dabei die genannte Rechtsprechung des BGH.
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