Dank der freundlichen Kooperation mit dem Verlag Rolf Schmidt findet Ihr hier ein Beitrag zum Rücktritt vom
versuchten Unterlassungsdelikt bei erfolgreicher, aber nicht "bestmöglicher" Vollendungsverhinderung (vgl. BGH 2 StR 251/02 - NStZ 2003, 28 f.).
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