Nicht selten kommt es vor, dass Jurastudenten (in spe) mit
der Materie, die sie studieren (wollen), früher praktisch in Berührung kommen,
als ihnen lieb ist: Wenn die Wunsch-Uni die Bewerbung ablehnt, wenn Klausuren
oder Hausarbeiten wegen (vermeintlich) unerlaubter Hilfsmittel mit 0 Punkten
bewertet werden, wenn Examina wegen evtl. nicht ordnungsgemäß erfolgter Korrekturen
nicht bestanden werden oder wenn wegen äußerer Einflüsse und Störungen der Examenstermin
und in der Folge das Ergebnis beinflusst wurde. Was kann der Student (oder auch
Rechtsreferendar) tun, lohnen sich Widerspruch und Anfechtungsklage, wie hat
die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen entschieden?
Die Rechtsanwälte der renommierten überörtlichen Kanzlei "Brehm Zimmerling"
(Homepage: http://www.ra-brehm.de/bz/index.html
bzw. www.zimmerling.de)
mit Standorten in Frankfurt und Saarbrücken sind ausgewiesene Spezialisten in
den Bereichen Hochschul(zulassungs)- und Prüfungsrecht sowie u.a. Verfasser
des führenden Praxishandbuchs "Prüfungsrecht" (siehe Rezension unter www.jurawelt.com/literatur/4889).
Jurawelt dankt Herrn RA Dr. Robert Brehm für die
freundliche Bereitstellung seiner hier veröffentlichten Beiträge; weitere Informationen
und Artikel zum Prüfungsrecht finden sich auf der Homepage der Kanzlei unter
http://www.ra-brehm.de/bz/index.html
bzw. www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/aktuell.htm
sowie www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/archiv.htm.
Beiträge:
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Die Entwicklung des Hochschulzulassungsrecht in den Jahren 1996 bis 2000 (Stand: 26.03.2001), (pdf, 145KB)
Der kommentierte Schönfelder und seine Folgen (pdf, 10KB)
"Grundzüge" und "Überblicke" als beliebte Klausurthemen - und ihre Grenzen (pdf, 10KB)
Auf (Ab)Wägen und (Ge)Wichten darf der Prüfer nicht verzichten (pdf, 7KB)
Erhöhte Begründungsanforderungen an den Zweitprüfer im Grenzbereich zwischen Bestehen (4 Punkte) und Nichtbestehen (3 Punkte) (pdf, 8KB)
Einige interessante Entscheidungen für den (künftigen) Referendar (pdf, 13KB)
Die Teilbarkeit der mündlichen Prüfung im Zweiten juristischen Staatsexamen (pdf, 16KB)
Kein Anspruch auf den Titel "Diplom-Jurist" für sogenannte Altfälle
Klausurhilfe aus dem Internet - kein Verfahrensfehler
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