Nicht selten kommt es vor, dass Jurastudenten (in spe) mit der Materie, die sie studieren (wollen), früher praktisch in Berührung kommen, als ihnen lieb ist: Wenn die
Wunsch-Uni die Bewerbung ablehnt, wenn Klausuren oder Hausarbeiten wegen (vermeintlich) unerlaubter Hilfsmittel mit 0 Punkten bewertet werden, wenn Examina wegen evtl. nicht
ordnungsgemäß erfolgter Korrekturen nicht bestanden werden oder wenn wegen äußerer Einflüsse und Störungen der Examenstermin und in der Folge das Ergebnis beinflusst wurde.
Was kann der Student (oder auch Rechtsreferendar) tun, lohnen sich Widerspruch und Anfechtungsklage, wie hat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen entschieden?
Die Rechtsanwälte der renommierten überörtlichen Kanzlei "Brehm Zimmerling" (Homepage: http://www.ra-brehm.de/bz/index.html bzw. www.zimmerling.de) mit Standorten in Frankfurt und
Saarbrücken sind ausgewiesene Spezialisten in den Bereichen Hochschul(zulassungs)- und Prüfungsrecht sowie u.a. Verfasser des führenden Praxishandbuchs "Prüfungsrecht"
(siehe Rezension unter www.jurawelt.com/literatur/4889).
Jurawelt dankt Herrn RA Dr. Robert Brehm für die freundliche Bereitstellung seiner hier veröffentlichten Beiträge; weitere Informationen und
Artikel zum Prüfungsrecht finden sich auf der Homepage der Kanzlei unter http://www.ra-brehm.de/bz/index.html bzw. www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/aktuell.htm sowie www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/archiv.htm.
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