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Verwaltungspraktikum bei der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Ref. iur. Frank Reinhardt, Philipps-Universität Marburg


Verwaltungspraktikum bei der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in Bonn

Herbst 1998


Wer beabsichtigt, ein Praktikum bei der Wehrbeauftragten zu absolvieren, sollte sich frühzeitig bewerben. Als personalführende Stelle ist hierfür das Referat ZV 5 der Bundestagsverwaltung (Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel. 02 28 / 16 - 2 52 32) zuständig. Zur Abklärung von Fragen kann sich der Bewerber auch direkt mit der Dienststelle in Verbindung setzen (Basteistraße 70, 53173 Bonn, Tel. 02 28 / 8 24 - 1). Zum Stichwort Eignung ist zu sagen, daß es keine genauen Vorgaben bezüglich der Qualifikation von Praktikanten gibt. Aufgrund der hohen Spezialisierung des Arbeitsumfeldes sind jedoch praktische Kenntnisse, die z. B. als Zeitsoldat bei der Bundeswehr erworben wurden, sehr vorteilhaft. Mit dieser Erfahrung ist ein effektiver Einblick in die Arbeitsabläufe möglich und die Mitarbeit in einem der Referate sinnvoll. Außerdem sollte ein hohes Maß an persönlichem Interesse für das Wehrrecht vorhanden sein. Wer beabsichtigt, nur ab und an einmal bei seiner Praktikumsstelle zu erscheinen, sollte sich eher anderweitig umsehen.

Seit dem 27. 4. 1990 ist Frau Claire Marienfeld Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Der erste Wehrbeauftragte, Generalleutnant a. D. Halmuth von Grolman, wurde bereits im Jahre 1959 vereidigt. Gesetzliche Grundlage hierfür war der im Jahre 1956 nach heftiger politischer Diskussion in das Grundgesetz eingefügte Art. 45 b GG i. V. m. dem im Jahre 1957 verabschiedeten Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages (WBeauftrG). Eine Änderung des WBeauftrG im Jahre 1990 ermöglichte erstmals die Wahl weiblicher Kandidaten für dieses Amt. Claire Marienfeld ist somit auch die erste Frau nach sieben männlichen Amtsvorgängern. Das Aufgabenspektrum der Wehrbeauftragten ist vielseitig und ergibt sich vor allem aus dem WBeauftrG. Ihr obliegt die Kontrolle über die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und die Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr, womit sie als Hilfsorgan des Bundestages diesen bei der Ausübung seiner parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr unterstützt. Weiterhin ist sie Petitionsinstanz für Soldaten aller Dienstgradgruppen, die sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar mit ihren Anliegen an die Wehrbeauftragte wenden können. Die Wehrbeauftragte ist weder Mitglied des Bundestages noch Beamtin; sie hat damit eine Rechtsstellung sui generis inne, bei deren Ausgestaltung sich der Gesetzgeber jedoch an dem Status eines Parlamentarischen Staatssekretärs orientiert hat. Ihr Amt verfügt über ein Grundsatz- und vier Eingabereferate. Während ersterer sich hauptsächlich mit Vorgängen von grundsätzlicher Bedeutung, der Erstellung des Jahresberichts und allgemeinen Verwaltungsaufgaben befaßt, sind letztere für die Bearbeitung der rund 6500 Eingaben zuständig, welche die Soldaten der Bundeswehr jährlich an die Wehrbeauftragte richten. Insgesamt besteht ihr Stab aus rund 60 Mitarbeitern.

Mein Praktikum erfolgte im Referat WB 5, das u. a. Eingaben aus dem Bereich Fürsorgeangelegenheiten und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr bearbeitet. An den ersten beiden Tagen fand eine allgemeine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und einiges andere Wissenswerte statt. Im Anschluß daran folgte der unmittelbare Einstieg in die Eingabebearbeitung anhand einiger noch nicht abgeschlossener Vorgänge. Hierbei war gefordert, im Rahmen einer Schlüssigkeitsüberprüfung die bisher getroffenen Ermittlungsmaßnahmen und -ergebnisse auszuwerten und eine weitere Vorgehensweise vorzuschlagen. Aufgrund des breiten Aufgabenspektrums des Referates WB 5 konnte man hierbei Erfahrungen mit den verschiedensten Bereichen des Wehrrechts sammeln. Gleichzeitig waren Einblicke in die Organisationsabläufe im Amt der Wehrbeauftragten möglich. Erleichtert wurde diese zunächst neue und äußerst komplex wirkende Arbeitsweise durch die Möglichkeit des direkten Kontaktes zum Leiter des Referates. Mit ihm können die Arbeitsergebnisse und das weitere Vorgehen besprochen werden. Als besonders motivierend erwies sich das Bewußtsein, am "echten Fall" zu arbeiten, hinter dem als Petent ein Soldat stand, der sich in seinen Rechten verletzt glaubte und der sich deswegen hilfesuchend an die Wehrbeauftragte gewandt hatte. Oftmals handelte es sich hierbei um gravierende Fälle, in denen dem Petenten z. B. Arbeitslosigkeit, schwerwiegende Gesundheitsschäden oder andere schicksalhafte Folgen drohten.

Trotz � oder gerade wegen � der spürbaren zeitlichen Belastung stellte sich hierdurch alsbald das positive Gefühl vollständiger Integration ein, das daneben auch durch das überraschend lockere und freundliche Arbeitsklima im Amt der Wehrbeauftragten getragen wurde.

Nach kurzer Zeit erweiterte sich der Aufgabenbereich. Neben ganz neuen Eingaben hatte man nun auch stets mehrere Fälle gleichzeitig zu bearbeiten.

Neben dem "normalen" Praktikumsalltag bestand weiterhin auch Gelegenheit, Einblicke in den parlamentarischen Bereich des Bundestages zu gewinnen. So war es möglich, an Plenarsitzungen wie z. B. der Debatte und Abstimmung zum sog. "Großen Lauschangriff" teilzunehmen. Des weiteren war die Teilnahme an zwei Sitzungen des als Untersuchungsausschuß tagenden Verteidigungsausschusses möglich, der die Hintergründe rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr aufzuklären und zu diesem Zwecke u. a. auch den Bundesverteidigungs- und den Bundesaußenminister zu vernehmen hatte. Anläßlich der Übergabe ihres Jahresberichtes 1997 durch die Wehrbeauftragte an die Präsidentin des Bundestages fand zudem eine Pressekonferenz statt, bei der ich anwesend sein durfte. Höhepunkte des Praktikums waren die Teilnahme an einem Informationsbesuch in der Truppe sowie die persönliche Anhörung eines Petenten zu seinem Fall.

Wer ein Praktikum bei der Wehrbeauftragten absolvieren möchte, muß sich darüber im Klaren sein, daß er hierfür weder eine finanzielle Vergütung noch sonstige Leistungen erhält. Auch die Frage der Unterkunft sollte frühestmöglich geklärt werden. Eine finanziell noch tragbare Lösung stellen die Wohnheime des Studentenwerks Bonn dar, das im Internet unter der Adresse http://www.uni-bonn.de/studentenwerk/ zu finden ist und Anfragen auch per e-mail (studentenwerk@uni-bonn.de) beantwortet.

Fazit: Wer sich für den Bereich Wehrrecht interessiert, wird während eines Praktikums bei der Wehrbeauftragten eine Fülle von positiven Eindrücken, Anregungen und Erfahrungen unter gleichzeitiger Vertiefung seiner bisherigen Kenntnisse mitnehmen können. Die nicht alltägliche Arbeitsumgebung im breitgefächerten Bereich einer obersten Bundesbehörde bietet einen besonderen Anreiz. Weitere Informationen über das Amt der Wehrbeauftragten gibt es im Internet unter http://www.bundestag.de/gremien/sonstig/145.htm.
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