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FAQ zu Praktika
Auf dieser Seite möchten wir häufig gestellte Fragen, die z.B. auf unserer Mailingliste auftauchen, versuchen zu beantworten. Solltet Ihr weitere Fragen haben oder Anmerkungen zu den gegebenen Antworten, meldet Euch per mail bei studentenwelt@jurawelt.com!


  • Wann sollte ich meine Praktika absolvieren?

  • In manchen Bundesländern wird gefordert, daß die kleinen Scheine absolviert sind, wenn das erste Praktikum angetreten wird, oder daß Praktika erst nach einer bestimmten Semesterzahl angetreten werden können, in anderen Bundesländern existieren gar keine Voraussetzungen. Somit wäre auch schon ein Praktikum nach ein oder zwei Semestern möglich. Näheres erfahrt Ihr durch einen Blick in Eure Ausbildungsordnung.
    Ratsam ist es jedoch, damit noch etwas zu warten. Zum einen können so erst einmal in Ruhe die Hausarbeiten der Anfängerübungen geschrieben werden, zum anderen ist ein Praktikum mit entsprechenden Kenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet ungleich interessanter und gewinnbringender. Auch die Stellengeber werden sich auf die vorhandenen Rechtskenntnisse einstellen und anspruchsvollere Aufgaben als Kaffee kochen und Post sortieren verteilen, wenn ein gewisser Ausbildungsstand schon erreicht wurde.


  • Wie komme ich zu einem Praktikum?

  • Wie bei der Suche nach einem Job ist auch bei der Wahl der Praktikumsstelle Eigeninitiative gefragt. Immer hilfreich sind natürlich persönliche Kontakte; kennt man jemanden am Gericht, ist es einfacher, sich über Praktikumsmöglichkeiten an diesem Gericht zu informieren. Ebenso gut: Kommillitonen fragen, wo die ihr Praktikum absolviert haben. Auch über (Aufsatz-)Wettbewerbe, die von Kanzleien angeboten werden, läßt sich manchmal ein Praktikum entwickeln.
    Darüberhinaus helfen Telefonbuch und Internet. Wenn klar ist, in welche Richtung (Rechtsgebiet, favorisierte Branche) es gehen soll, kann hier gezielt gesucht werden.
    Schließlich gibt es Praktikumsvermittlungsbörsen wie AIESEC (allerdings weniger juristisch) oder STEP.


  • Worauf sollte ich beim Praktikum achten?

  • Das kommt ganz auf die Motivation an. Soll nebenher noch eine Hausarbeit fertig werden, ist es günstig, viel zeitlichen Freiraum im Praktikum zu haben. Möchte man jedoch möglichst viel aus der Praxis "mitnehmen", ist persönliches Engagement gefragt. Hilfreich ist es, sich im Vorfeld schon über den Stellengeber zu informieren, über Abteilungen etc. bescheid zu wissen und darum zu bitten, erst mal überall "reinschnuppern" zu können. Ist der Praktikant mit dem Arbeitsablauf und den Tätigkeiten vertraut, kann es nicht schaden, Eigeninitiative zu zeigen. Auch Chancen, zu Gerichtsterminen mitzugehen, sollten nicht ausgelassen werden.


  • Gibt es bei Praktika eine Vergütung?

  • Ein Anspruch auf Vergütung von studienbegleitenden Praktika besteht nicht. Eine Vergütung liegt grundsätzlich im Ermessen der Praktikumsstelle. Zum Beispiel sind Praktika beim Europäischen Parlament nur für Praktikanten, die mit absolviertem Hochschulabschluß kommen, bezahlt, frühere Praktika sind unbezahlt. Über das Student Trainee Exchange Program (STEP) der European Law Students’ Association (ELSA) werden jedoch vordergründig bezahlte Praktika vermittelt, im Gegenzug fällt für die Vermittlung eine Gebühr an.


  • Wo kann ich mein Verwaltungspraktikum absolvieren?

  • Die klassischen Anlaufstellen für das Verwaltungspraktikum sind Gemeinden, Ministerien oder die Polizei. Anregungen zu einzelnen Praktikumsstellen und Erfahrungen ehemaliger Praktikanten sind unter Ideen und Erfahrungsberichte für Praktikumsstellen zu finden.


  • Wie erfahre ich, ob mein "Wunschpraktikum" anerkannt wird?

  • Zunächst hilft ein Blick in die jeweilige Ausbildungsordnung. Praktika in Anwaltskanzleien, Gerichten oder Rechtsabteilungen von Verwaltungen werden problemlos von Prüfungsamt anerkannt. Außergewöhnliche Wünsche oder Praktika im Ausland sollten vorher beim Justizprüfungsamt angefragt werden. Hierbei sollte man sich am besten deren Anerkennung schriftlich geben lassen.


  • Muß in meiner Praktikumsstelle ein Volljurist zur Betreuung vorhanden sein?

  • Für Sachsen-Anhalt z.B. sieht § 11 VI 1 JAPrVO vor: "Personen, die die praktische Studienzeit leiten, müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben." In der Praxis bedeutet das, daß das Praktikum von einem verantwortlichen Volljuristen begleitet werden soll. Oft darf die Betreuung jedoch auch (teilweise) von einem anderen Mitarbeiter übernehmen werden. Dies wird in den anderen Ländern ähnlich sein. Im Zweifel sollte man beim zuständigen Justizprüfungsamt nachfragen.
Mannheim
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Praktikum bei der Sozialverwaltung Darmstadt
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