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Praktikum bei der Sozialverwaltung Darmstadt
Katharina Krimm


Praktikum bei der Sozialverwaltung Darmstadt


Nach ersten Erfahrungen, die ich im Gerichtspraktikum am Landgericht Darmstadt gesammelt hatte, entschloss ich mich, ein weiteres Praktikum in der Sozialverwaltung Darmstadt zu absolvieren. Die Sozialverwaltung beinhaltet Institutionen wie das Jugendamt und das Sozialamt.

Bei meiner Bewerbung waren die Leiter des Jugendamtes zunächst verwundert, dass eine Jurastudentin ein Praktikum in einer Stelle absolvieren will, die ja eigentlich eher von Pädagogikstudenten aufgesucht wird. Meine Motivation, dort ein Praktikum zu absolvieren, begründete sich darauf, dass sich bei mir in dem vorangegangenen Gerichtspraktikum (unsere Gruppe wurde zwei Jugendrichtern zugeteilt) viele Fragen über das interne Zusammenwirken von Richtern und Mitarbeitern des Jugendamtes und der Jugendgerichtshilfe auftaten. Ich wollte gerne die „andere Seite“ kennen lernen und erfahren, wie die Jugendgerichtshilfe und die Mitarbeiter des Jugendamtes zu ihren Einschätzungen über die jeweiligen Beteiligten eines Verfahrens über Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht oder Strafverfahren kamen. Mir fiel bereits während des Gerichtspraktikums auf, dass in den jeweiligen Verhandlungen immer nur kurz die Einschätzungen der Jugendgerichtshilfe angehört wurden und der Richter sich innerhalb einer kurzen Zeit ein Bild über die Zusammenhänge und der Situation machen musste. Ich wollte durch dieses Praktikum erfahren, wie die Arbeit im „Hintergrund“, d.h. bis hin zur Gerichtsverhandlung abläuft.

Ich wurde in der Sozialverwaltung einem Team zugeteilt, das für den Bereich Darmstadt-Innenstadt zuständig war. Zunächst musste ich, wie im Gerichtspraktikum auch, eine Art „Verschwiegenheitserklärung“ unterzeichnen, da ich in den nächsten Wochen Einblick in viele Akten von straffällig gewordenen Jugendlichen oder von Familien, bei denen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht für die Kinder entschieden werden musste, bekommen sollte. Den ersten Nachmittag verbrachte ich damit, mich in diverse Akten einzulesen, in denen von psychologischen Gutachten über Verhandlungsprotokolle vor Gericht sowie Aussagen von den Beteiligten alles vorhanden war. Schon allein dies waren Informationen, die man bei Verhandlungen vor Gericht nicht vordergründig mitbekommt. Der jeweilige Sozialarbeiter steht jedoch bei Aufnahme eines Verfahrens in ständigem Kontakt mit dem Richter und muss dafür sorgen, dass der Informationsfluss stets aufrecht erhalten bleibt.

Station 1 – Sorgerechtsfälle/ Aufenthaltsbestimmungsrecht
Bei meinem ersten „Sorgerechtsfall“ fiel mir auf, dass die Elternteile zwei komplett gegensätzliche Sichtweisen der Situation abgaben, es war wirklich schwer, sich nicht von guten Argumenten oder überzeugenden Schilderungen einer Partei blenden zu lassen und die Objektivität zu behalten. Auch zeichnete sich deutlich ab, dass bei zerstrittenen Ehepartnern die Kinder oftmals als „Werkzeug“ dienen um dem Partner zu verletzen oder schlecht darzustellen. Hierbei ließ sich bereits die erste „Brücke“ zu dem Jurastudium schlagen, die in Richtung der Chancengleichheit geht. Gerade bei Familien, bei denen ein Elternteil nicht in dem Umfang der deutschen Sprache mächtig ist wie der Gegenpart, muss man umso mehr die Objektivität behalten um der anderen Partei durch beispielsweise einen Dolmetscher die gleiche Chance auf Darstellung der Situation gewährleisten zu können.

Die Kinder werden, je nach Alter und Situation, auch befragt, jedoch wird vordergründig darauf geachtet, Stress für die Kinder zu vermeiden und sie nicht unnötig unter Druck zu setzen. Ich war bei mehreren Gesprächen mit den Eltern anwesend, arbeitete mich vorher in die Akten ein und machte Notizen. Meine Anleiterin nahm sich auch immer genügend Zeit um schwierige Fälle mit mir vor- und nachzubereiten. Ich recherchierte viel über aktuelle Rechtsprechung im Bereich Familien-/ Sozialrecht und konnte mir anhand der vorhandenen Fälle ein gutes Bild von der eigentlichen Problematik machen, die eben „aus dem Leben gegriffen“ und in der Form nicht in juristischen Fachbüchern zu finden ist. Es gab zum Teil sehr kooperative Eltern, die für Vorschläge offen waren, zum Teil gab es aber auch solche, die erst bei der dritten Terminvereinbarung erschienen bzw. nur am Telefon ein kurzes Statement abgaben.

Der Sozialarbeiter stellt in meinen Augen eine Schlüsselfigur im Bereich des Sozialrechts dar, denn er/sie hat den direkten Kontakt zu den Familien, macht Hausbesuche um sich ein Bild vor Ort machen zu können und führt Einzel- oder Gruppengespräche mit den Beteiligten. Die gesammelten Informationen werden dann dem Richter übermittelt, der dann (je nach Verfahren) über den Fall entscheidet. Mir wurde berichtet, dass es zum einen Richter gibt, die das Gutachten des zuständigen Sozialpädagogen sehr stark in Ihre Entscheidungen einfließen lassen. Zum anderen kam es aber durchaus auch schon vor, dass Einschätzungen des Jugendamtes nicht wirklich ernst genommen wurden, was ich sehr bedauerlich finde.

Station 2 Jugendgerichtshilfe
In meiner zweiten Station begleitete ich eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Ich bekam Einblick darüber, was für Aufgaben die Jugendgerichtshilfe übernimmt und worin der Schwerpunkt der Arbeit liegt. Die Jugendgerichtshilfe ist dafür zuständig, mit den straffällig gewordenen Jugendlichen die Hintergründe der Tat/ die Motivation zu ermitteln. Zum Teil gab es Jugendliche, die schon mehrmals vor Gericht standen und die nicht wirklich bereit waren, ihre Sichtweise und Einstellung zu ändern. Teils begründet sich das aus dem näheren Umfeld, teils aus der scheinbaren Auswegslosigkeit der Situation. Es zeichnete sich in den Gesprächen immer schon sehr deutlich ab, wer die Sozialstunden o.Ä. ableisten würde und wer nicht. Die Jugendgerichtshilfe soll dem Gericht eine Einschätzung über den Jugendlichen geben, die für die Urteilsfindung im Strafverfahren sehr wichtig ist. Ich begleitete die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bei mehreren Verhandlungen und konnte dadurch für mich den inneren Zusammenhang zwischen Gericht und Sozialwesen noch besser verstehen. Zumal war es auch sehr interessant zu beobachten wie der Richter mit den Jugendlichen verfährt, wenn diese beispielsweise zum dritten oder vierten Mal wegen erneuter Straffälligkeit vor Gericht erscheinen mussten.

Station 3 – Inobhutnahme von Kindern
Besonders interessant, wenn auch höchst tragisch, waren die Fälle der Inobhutnahme durch das Jugendamt. Erfährt das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung, kann es das Kind, sofern es keine andere Hilfsmöglichkeit gibt, in Obhut nehmen und somit von der Familie trennen. Diese Maßnahmen sind jedoch ohne richterliche Entscheidung auf einen Zeitraum von 24 Stunden begrenzt. Außerdem ist eine In Obhutnahme nur zulässig, um Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder Dritten abzuwenden.

Die Kinder werden in solchen Fällen bei Pflegefamilien oder in einer Heimeinrichtung untergebracht. Es war für mich zum Teil schwierig, den Abstand zu den Betroffenen zu wahren, da diese Fälle einen zwangsläufig emotional bewegen. Ich war sehr beeindruckt von der Souveränität der Mitarbeiter des Jugendamtes, die trotz dieser schwierigen Situationen Herr der Lage blieben und durch zum Teil taktisch kluges Argumentieren die Situation deeskalieren konnten. Für besonders heikle Fälle gibt es zweimal in der Woche eine Teamsitzung, in denen man sich mit den Kollegen über das weitere Vorgehen abspricht und eventuell den Fall auch an einen anderen Kollegen abgeben oder sich Unterstützung holen kann.

Resümee
Ich bin sehr froh darüber, dieses Praktikum absolviert zu haben. Meiner Meinung nach müsste jeder (angehende) Jurist, der darüber nachdenkt ins Zivil-/ Strafrecht zu gehen (sei es als Anwalt oder im öffentlichen Dienst), ein solches Praktikum absolvieren. Man verliert durch das Studium sehr schnell den Bezug zu den Schicksalen, die hinter einem Jugendstrafverfahren oder einem Sorgerechtsfall stehen. Um ein guter Anwalt/ Richter zu sein, ist das Wissen, wie es überhaupt zu einem Vorfall in Sachen Jugendsachen gekommen ist, dafür unabdingbar. Zumal geht es vordergründig ja auch darum, eine für die Beteiligten hilfreiche Lösung zu finden. Gleichzeitig ist ein Praktikum ein gutes Barometer dafür, für sich selbst herauszufinden ob man dafür geeignet ist, in den Bereich Familienrecht/ Jugendstrafrecht o.ä. zu gehen. Man trifft dort zum Teil auf Fälle, die wirklich nicht leicht zu verarbeiten sind.

Ich weiß, dass mein Bericht über das Praktikum recht stark von „Schicksalen“ und „Emotionen“ geprägt ist, aber genau das wollte ich auch erreichen. Diese Erfahrungen, die ich gemacht habe, lernt man in keiner Zivilrechtsvorlesung und auch nicht in dem Maße bei einem Gerichtspraktikum. Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, trotz aller Gesetzesnormen und Prüfungsschemata, die man während des Studiums lernt, seine soziale Kompetenz auszubauen und seinen Horizont auch mal jenseits der Bibliothek zu erweitern.
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