Markus Horn
Berliner wirtschaftsrechtliches Praktikum
Einmal bei einer großen wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei wie Lovells oder Clifford Chance Praktikum machen, das wäre sicherlich eine tolle Erfahrung. Genau das
dachte ich mir, als mitten in der großen Zivilrechtsrechtsvorlesung bei uns an der Humboldt-Universität die Flugblätter für die Bewerbung zum 2. Berliner
wirtschaftsrechtlichen Praktikum (organisiert vom Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V, EWeRK des Lehrstuhls von Prof. Schwintowski)
ausgeteilt wurden.
Nach kurzen Auswahl- und Bewerbungsgesprächen begann dann am 6. September 2004 die Einführungswoche zum insgesamt einen Monat dauernden Praktikum. In den ersten beiden Tagen
wurden uns in der Universität von Rechtsanwälten der Kanzleien Lovells und Clifford Chance Grundzüge des Gesellschaftsrechts nähergebracht. In den nächsten Tagen ging es
dann direkt in die großen Kanzleien Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP, White & Case und Hogan & Hartson, um vor Ort von Mitarbeitern der Kanzleien in die
Themengebiete des Kartell- und Energierechts eingeführt zu werden. Am Ende der Woche stand eine Exkursion nach Hamburg auf dem Programm, die von dem BWP-Team organisiert
wurde. Nach der Einführungswoche wurden die insgesamt 18 Teilnehmer des Praktikums in 2er Teams auf die jeweiligen Kanzleien aufgeteilt, wobei man insgesamt 1 Woche in einer
Kanzlei arbeitete und somit in 3 Wochen 3 verschiedene Kanzleien kennenlernte. Ich wurde in meiner ersten Woche mit meiner Praktikumspartnerin der Kanzlei Kermel &
Scholtka – einer kleinen, aber feinen auf Energierecht spezialisierten Kanzlei – zugeteilt. Inhaltlich wurde ich hier mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur
Frage des Bestehens eines Anspruchs auf Zugang zu einem Werkstromnetz beauftragt und musste mich sowohl mit § 6 EnWG als auch mit abzeichnenden Ausnahmeregelungen zu
Werksnetzen nach der EnWG-Novelle auseinandersetzen. Insgesamt wurde ich hier sehr gut und freundlich betreut.
In meiner zweiten Woche wurde ich dann der Kanzlei Lovells zugeteilt. Mitten im Herzen von Berlin waren in dieser großen Kanzlei die Rechtsanwälte über 5. Stockwerke
verteilt und hatten Zugriff auf ihre eigene Bibliothek. Inhaltlich musste ich mich gutachterlich mit dem GWB und dem EGV auseinandersetzen, wobei die Prüfungen von § 1 GWB
und Art. 81 EGV im Mittelpunkt standen. Nach dieser Woche konnte ich auf erste Erfahrungen in einer weltweit agierenden Kanzlei zurückblicken. Meine letzte und dritte Woche
führte mich in die Kanzlei Clifford Chance. Betreut wurde ich von einem sehr beschäftigten, aber auch sehr freundlichen Partner. Hier konnte ich mich mit Fragen des Rechts
des Unternehmenskaufs (Prüfung von Vertragsentwürfen in einem Bieterverfahren), sowie mit zivilrechtlichen Fragestellungen (z.B. Prüfung der vertraglich geschuldeten
Vergütung gemäß einer Finanzierungsvereinbarung, Zugehörigkeit verschiedener Assets zum Transaktionsobjekt) befassen.
Am Ende der dritten Woche stand dann noch eine Abschlussfeier in den Räumen der Kanzlei Hogan & Hartson auf dem Programm. Etwa einen Monat nach dem Praktikum wurden uns
dann auch das Teilnahmezertifikat des EweRK und die einzelnen Praktikumszeugnisse der jeweiligen Kanzleien zugeschickt. Insgesamt kann ich nach diesem gut organisierten
Praktikum auf eine erfahrungs- und lehrreiche Zeit zurückblicken, die mir einen einmaligen Einblick in die Organisation und Tätigkeit wirtschaftlich ausgerichteter
internationaler Anwaltskanzleien ermöglicht hat und die ich nur weiterempfehlen kann. Letztendlich muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden, ob er die vielleicht
teilweise etwas anonyme Atmosphäre einer Großkanzlei die einer kleineren Kanzlei vorziehen will.
P.S: Meines Wissens findet dieses Jahr das 3. Berliner Wirtschaftsrechtliche Praktikum statt. Für Interessenten empfehle ich einen Blick ins Netz unter: http://www.ewerk.hu-berlin.de/bwp/.
|