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Welche Berufsmöglichkeiten gibt es, wenn das erste bzw. zweite Staatsexamen auch beim letztmöglichen Versuch nicht bestanden wurde?
Im Falle des Nichtbestehens des ersten Staatsexamens sind leider alle Möglichkeiten für das deutsche Staatsexamen ausgeschöpft. Durchgefallen ist, wer zweimal die Prüfung nicht besteht, wobei man die Anzahl der Möglichkeiten über den sogenannten Freischuss nach dem achten Semester auf drei Versuche erhöhen kann. Wer danach durchgefallen ist, der ist in der ganzen Bundesrepublik für alle weiteren Versuche gesperrt. Die Chance einer erneuten, außerordentlichen Zulassung bietet sich nur in Härtfällen und wird leider sehr selten vom zuständigen Prüfungsamt gewährt. Ferner bestünde die Option, zu remonstrieren (spätestens 1 Monat nach Zustellung des Prüfungsergebnisses). Die Erfahrung zeigt aber, dass aufgrund der zweimaligen Korrektur durch die jeweiligen Prüfer hier wohl sehr geringe Chancen bestehen, aber das ist alles einzelfallabhängig.

Nichtsdestoweniger sind für Durchfaller berufliche Möglichkeiten in der Wirtschaft, in Banken, Bausparkassen und Versicherungen vorhanden. Sie werden von manchen Arbeitgebern eingestellt, da sie genügend juristische Vorkenntnisse haben, um als Sachbearbeiter erfolgreich eingesetzt werden zu können. Jedoch sind die Aufstiegsmöglichkeiten gering. Die höheren Positionen werden mit Volljuristen besetzt.

In Frage könnte auch eine Ausbildung an einer der vielen staatlichen Fachhochschulen kommen. Hier werden unter anderem Regierungsinspektoren, Rechtspfleger, Finanzinspektoren und Polizeikommissare ausgebildet. Jene überdies finanziell abgesicherte Ausbildung stellt eine attraktive Möglichkeit zum Jurastudium dar.

Alternativ könnte man sich auch im Ausland seine deutschen Studienleistungen anrechnen lassen und eventuell dort einen Abschluss ablegen (z.B. Bachelor of Law, danach Master of Law). Gewiss ist dies noch mal sehr zeitaufwendig, da leider nicht alles anerkannt werden wird und man dort erstmal studieren müsste.

Für diejenigen, die zwar das erste, dafür aber nicht das zweite Staatsexamen bestanden haben, bestehen grundsätzlich auch die oben genannten Möglichkeiten. Für jene Bewerber gibt es nach entsprechenden Zusatzausbildungen immerhin Berufsmöglichkeiten im Auswärtigen Dienst, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Kriminal- und Polizeivollzugsdienst, in der Verwaltung, im Bank- und Versicherungswesen und bei der Bundeswehr.
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