Jurawelt

Welche Erwartungen werden an einen angehenden Juristen gestellt?
Von zukünftigen Arbeitgebern wird von Juristen natürlich vor allem die perfekte Beherrschung der juristischen Arbeitstechnik erwartet. Neben umfassenden Rechtskenntnissen sollte der junge Jurist auch in der Lage sein, Probleme schnell zu erfassen und auf die Probleme von Menschen einzugehen. Schließlich gehört zu den Fähigkeiten gleichfalls Redegewandtheit und logisches Denken.

Seit etlichen Jahren herrscht eine Juristenschwemme auf dem Arbeitsmarkt. Viele arbeitslose Juristen mit nur durchschnittlichem Examen warten meist monatelang, wenn nicht sogar jahrelang auf den Einstieg ins Berufsleben. An Juristen mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen dagegen mangelt es. Sie haben meist keine Probleme einen Job zu finden, da häufig schon große Kanzleien und Firmen die Leute von sich aus ansprechen. Es gilt also: Je besser das Examen, desto besser die Chance in einen Job einzusteigen.

Im Wesentlichen wird heute von den Bewerbern folgendes erwartet:
  • Prädikatsexamen (Note: mindestens "befriedigend", sogenannten "kleines" Prädikat, wenn das Examen aus Bayern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen stammt, besser "vollbefriedigend", das große bzw. normale Prädikat)
  • möglichst kurze Studiendauer, d.h. Einhaltung der Regelstudienzeit oder "Freischuss" (d.h. Beendigung des Studiums vor der Regelstudienzeit)
  • Zusatzqualifikationen (z.B. wirtschaftliche Kenntnisse; im Grunde geht es hier darum, zu zeigen, dass man über den "Tellerrand" hinausschaut)
  • Fremdsprachen
  • EDV-Kenntnisse
  • Promotion
  • Auslandsaufenthalt (ganz wichtig)
  • Praxiserfahrungen (z.B. eine Lehre)
  • außeruniversitäre Aktivitäten (gesellschaftliches und/oder politisches Engagement)
  • weitere Qualifikationskriterien wie: Mobilität, Flexibilität, Initiative, Durchsetzungsvermögen, Kontaktfähigkeit, etc.; also Qualifikationen, die nichts mit dem Jurastudium an sich zu tun haben.

Mit bestandenem ersten Examen kann der Absolvent einen Antrag auf Verleihung des Titels "Diplom-Jurist" stellen. Dennoch vergeben noch nicht alle juristischen Fakultäten dieses Diplom. Unter http://www.jurawiki.de/DiplomJurist gibt es eine Liste von Fakultäten, die diesen Titel bereits verleihen. In jedem Fall sollte zudem die Fakultätsverwaltung der betroffenen Uni befragt werden.
Bochum
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Normentheorie, Strafrechtsdogmatik und der Tatbestand des § 142 StGB
Schemata Schuldrecht AT von Pieter Schleiter





Copyright © 2000-2008 Jurawelt