Um schon während des Studiums einen Einblick in die rechtsberatende Praxis zu bekommen, muss man während der vorlesungsfreien Zeit an den so genannten "Praktischen
Studienzeiten" teilnehmen. In allen Bundesländern ist die Teilnahme an mindestens einem Praktikum Voraussetzung für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung. Das
Praktikum hat also obligatorischen Charakter. Während dieser Zeit soll dem Studenten soweit wie möglich eine anschauliche Vorstellung von der Arbeitsweise der jeweiligen
Praktikumsstelle vermittelt werden.
Die minimal vorausgesetzte Praktikumszeit beträgt in der Regel drei Monate, wobei diese Zeit auch in verschiedne kürzere Praktika aufgespaltet werden kann.
Wann mit dem dreimonatigen Praktikum begonnen werden kann, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Einige sprechen lediglich Empfehlungen aus, andere
wiederum haben diesbezüglich feste Regelungen aufgestellt. Das Praktikum muss spätestens aber mit der Meldung zum ersten Staatsexamen abgeleistet worden sein. Einige Länder
haben Gruppen- und Einzelpraktika eingeführt, andere haben die Form offen gelassen. Daher sollte unbedingt ein Blick in die jeweilige Prüfungsordnung geworfen werden, da
Formen und die zeitliche Einteilung variieren.
Unterschiedlich geregelt ist auch, wo die Praktika abzuleisten sind. So werden in einigen Ländern Praktika im In- und Ausland anerkannt, soweit sie den Studierenden eine
Anschauung praktischer Rechtsanwendung vermitteln.
Andere Ländern lassen lediglich stellen im Inland zu, jedoch kann eine Entscheidung des Justizprüfungsamtes eingeholt werden, falls die Stelle einmal doch nicht den Vorgaben
entspricht.
Die Praktikumsstellen haben sich die Studenten selbst zu suchen. Die Anfrage ist unmittelbar an die Praktikumsstelle zu richten. Am Ende der Praktikumszeit hat die
Ausbildungsstelle die ordnungsgemäße Teilnahme des Studierenden an den Praktischen Studienzeiten zu bescheinigen.
Konkret heißt das: Zuerst eine Stelle heraussuchen, die einem Spaß macht, bei der man etwas lernt oder die man sich als späteres Arbeitsfeld vorstellen kann. Sodann dort
anfragen, ob man als Praktikant arbeiten könnte und gleichzeitig mit der Universität abgleichen, ob die Tätigkeit auch als Praktikum anerkannt wird. Danach kann´s eigentlich
schon losgehen.
Mit einer Vorlaufzeit von etwa drei Monaten sollte man kalkulieren. Angst vor der eigenen Unwissenheit ist zumeist fehl am Platz. Die Ausbilder wissen (trotz eventuell
positiver Aussagen im Bewerbungsanschreiben), worauf sie sich einlassen und dass gegebenenfalls überhaupt kein Vorwissen vorausgesetzt werden kann. Das ist auch in Ordnung,
solange man sich dann während des Praktikums etwa bemüht, in die Materie einzutauchen. Von dem eigenen Wissen hängt letztlich allerdings ab, mit welchen Aufgaben man betreut
wird: Eigenverantwortung gibt es sicherlich nur zu haben, wenn man sich einigermaßen bemüht, von der Tätigkeit etwas zu verstehen.
Ein letztes Wort zur Vergütung: Mittlerweile ist es völlig unüblich, dass Praktika nicht vergütet werden. Das mag in den unteren Semestern noch angehen, aber spätestens ab
dem vierten Semester sollte man eine Pauschalvergütung oder auch einen Stundenlohn (beispielsweise EUR 5,-- pro Stunde) verlangen. Der Grund hierfür ist, dass man im
Praktikum auch wenn noch kein Examen vorliegt dennoch akademisch tätig wird - als Abiturient und Student mit juristischen Kenntnissen. Dies rechtfertigt es, jedenfalls in
geringem Maße vergütet zu werden. Von Unternehmen, die hierzu nicht bereit sind, ist eher abzuraten, da sich hierin auch zumeist die dann geringe Wertschätzung gegenüber
Praktikanten äußert.
Eine Ausnahme gilt allerdings für das Ausland und für spezielle, vor allem kleine Unternehmen: Im Ausland ist man als Praktikant zum einen oft wirklich fast nur Arbeit für
den Arbeitgeber (wenngleich man selbst sehr viel lernt!), zum anderen ist es dort auch nicht so üblich wie in Deutschland, dass Bezahlung gefordert wird. Hier muss man
leider Abstriche machen. Gleiches gilt für spezifische Unternehmen, bei welchen man aufgrund des spannenden Tätigkeitsfeldes gerne mitarbeiten möchte. Teilweise fehlen
diesen Unternehmen wie beispielsweise einem kleinen Start-up oder auch einer jungen Kanzlei tatsächlich die finanziellen Mittel für eine Vergütung an den Praktikanten. Dies
muss man leider akzeptieren und sodann abwägen, ob man die interessante Tätigkeit über eine eventuelle Vergütung stellt.
Mehr zum Thema Praktika findet Ihr auch in der
Praktikums-Rubrik bei Jurawelt!