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Häufig beschäftigen sich die Studenten mit der Frage, inwieweit ihnen die bereits "erschlagenen" Scheine oder die absolvierten Praktika bei einem Studienortwechsel an der
neuen Uni angerechnet werden. Eine generelle Antwort lässt hierauf allerdings nicht geben. In einem solchen Fall kann nur geraten werden, sich bei der Uni direkt, also beim
Dekanat der juristischen Fakultät, zu informieren.
Hinsichtlich der Wahlfächer und Wahlpflichtfächer hat die Redaktion von Jurawelt zahlreiche Anfragen bekommen. Leider lässt sich auch hier nicht immer eine pauschale Antwort
geben, da die Handhabung von Uni zu Uni verschieden sein kann. Daher könnte an dieser Stelle oftmals ein Blick in die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen von Nöten
sein oder aber eine Anfrage beim Landesjustizprüfungsamt. Falls ihr dann immer noch Fragen habt, steht das Kummerkastenteam euch nach wie vor gerne zur Verfügung.
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