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Dieser Text ist ein Auszug aus einem Merkblatt zur Erstellung von Hausarbeiten und wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Thomas Riehm (e-mail: Thomas.Riehm@Jura.Uni-Muenchen.de).

Wie gehe ich an das Erstellen einer Hausarbeit heran?

Wie eine Klausur beginnen Sie auch eine Hausarbeit dadurch, daß Sie den Sachverhalt gründlich durchlesen. Dabei gilt für das Erfassen des Sachverhalts im wesentlichen das gleiche wie bei Klausuren: Lesen Sie den Sachverhalt gründlich und heben Sie alle Andeutungen des Klausurenstellers hervor, damit Sie bei der späteren Bearbeitung keine wichtigen Hinweise übersehen. Beachten Sie auch den Bearbeitervermerk, damit Sie alles das und nur das beantworten, was der Aufgabensteller von Ihnen erwartet.

Anders als in Klausuren wird allerdings bei Hausarbeiten von Ihnen erwartet, daß Sie nicht nur präsentes Wissen und Können zeigen, sondern vor allem in der Lage sind, sich einen Überblick über den Meinungsstand zu einem bestimmten Thema in Rechtsprechung und Literatur zu verschaffen. Dazu müssen Sie die jeweils relevanten Quellen auffinden, auswerten und in verständlicher Form in Ihren eigenen Worten darstellen. Ihr Ziel muß es dabei sein, alle wesentlichen vertretenen Meinungen zusammenzustellen, zu diskutieren und sich am Ende mit überzeugenden Argumenten für eine Auffassung zu entscheiden.

Um in der Fülle des juristischen Materials nicht zu ertrinken, sollten Sie sich eine genaue Vorgehensweise zurechtlegen. Es empfiehlt sich, zunächst eine klausurmäßige Lösung anzufertigen, bei der Sie nur einen kleinen Kommentar (z.B. den „Palandt“) hinzuziehen, um einen groben Überblick über die gesamte Arbeit zu erhalten. Erst wenn Sie den Fall auf diese Weise bis zum Ende gelöst haben, wissen Sie, welche Probleme in der Arbeit schwerpunktmäßig angelegt sind, und können die Ihnen verbleibende Arbeitszeit sinnvoll einteilen. Danach sollten Sie gezielt zu einzelnen Problemen die Bibliothek aufsuchen und – ausgehend von einem großen Kommentar (z.B. Staudinger oder Münch-Komm) oder Lehrbuch – vertiefend in die Problematik einsteigen.
Bochum
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Normentheorie, Strafrechtsdogmatik und der Tatbestand des § 142 StGB
Schemata Schuldrecht AT von Pieter Schleiter





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