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Formalien einer juristischen Hausarbeit
Beim Erstellen von juristischen Hausarbeiten sind nicht nur die inhaltlichen Fragen entscheidend, sondern es müssen auch einige Formalien eingehalten werden. Diese wollen wir Euch im folgenden erläutern. Allerdings sind die Angaben nicht für jede Uni zwingend richtig, die Anforderungen variieren teilweise stark. Deshalb: bitte beim jeweiligen Lehrstuhl erkundigen, ob Einzelheiten abweichen! Beispiele zu den jeweiligen Formalien finden sich in der Datei-Vorlage unter „Hausarbeiten mit Word“.


Aufbau der Hausarbeit

Die juristische Hausarbeit besteht aus zwei Teilen, vorangestellt werden Sachverhalt, Gliederung und Literatur, anschließend folgt das eigentliche Gutachten. Im allgemeinen Teil steht an vorderster Stelle das Deckblatt, dahinter der abgetippte Sachverhalt des zu bearbeitenden Falles. In der Anleitungsliteratur für Hausarbeiten wird dann das Literaturverzeichnis, evtl. ein Abkürzungsverzeichnis und zum Schluß die Gliederung aufgeführt. Es ist aber auch zu finden, daß die Gliederung vor dem Literaturverzeichnis steht. Dieser Vorspann der Arbeit wird – mit Ausnahme des Deckblatts – mit römischen Ziffern numeriert.

Für das Gutachten gibt es häufig eine Seitenbegrenzung. Diese ist zwingend einzuhalten. Die Seiten des Gutachtens werden mit arabischen Zahlen durchnumeriert.

Schließlich ist zu beachten, daß auch das äußere Erscheinungsbild einen nicht unerheblichen Eindruck beim Korrektor hinterläßt. Handschriftliche Arbeiten sind hier fehl am Platze. Die Arbeit sollte in einen Schnellhefter geheftet, das Druckbild einwandfrei und die Seiten nicht geknickt oder beschmutzt sein. Außerdem werden die Blätter nur einseitig bedruckt.


Seitenränder und Schrift

Aufgrund der Seitenbegrenzung wird bei Rändern und Schrift häufig „getrickst“, das wissen natürlich auch die Korrekturassistenten! Grundsätzlich sind im Vorspann die üblichen Ränder einzuhalten, im Gutachten muß ein Drittel Korrekturrand eingestellt werden. Aufgrund von universitären Traditionen wird dieser meist links eingestellt.

Was die Schrift anbelangt, so ist eine gut lesbare Schriftart zu wählen, üblich sind Times New Roman, Arial oder Courier. Für den Gutachtentext werden meist ein 1 ½ zeiliger Zeilenabstand sowie die Schriftgröße 12 vorgegeben. In den Fußnoten ist Schriftgröße 10 zulässig.


Deckblatt

Das Deckblatt enthält Angaben zum Bearbeiter sowie zur betreffenden Übung, in der die Hausarbeit geschrieben wird. Links oben sind Name und Vorname, Semesteranschrift, Semesterzahl sowie Matrikelnummer des Studenten anzugeben. In der Mitte des Deckblatts werden der Titel der Übung, das laufende Semester, der Name des Übungsleiters sowie die Nummer der Hausarbeit aufgeführt.


Sachverhalt

Jeder Hausarbeit muß der gestellte Sachverhalt vorangestellt werden. Je nach Belieben des Bearbeiters kann dieser als Kopie oder abgetippt eingefügt werden. Ein Abtippen ist jedoch sinnvoll, da so das gleiche Schriftbild wie bei den sonstigen Teilen der Hausarbeit gewährleistet wird. Außerdem ist es so sicherer, daß man den Sachverhalt auf jeden Fall gründlich gelesen und nichts übersehen hat.


Literaturverzeichnis

In das Literaturverzeichnis gehören alle im Gutachten zitierten Literaturwerke, jedoch keine Rechtsprechung. Es kann komplett alphabetisch oder nach Kommentaren, Lehrbüchern, Monographien, Festschriften und Aufsätzen sortiert sein. Weitere Hinweise zum Zitieren von Literatur in Literaturverzeichnis und Fußnoten finden sich in einem eigenen Abschnitt dieser Hausarbeiten-Rubrik.


Gliederung

Die Gliederung soll dem Korrektor einen ersten Eindruck vom Inhalt der Arbeit bieten. Daher empfiehlt es sich, alle wichtigen Gliederungspunkte, aber auch nur die, aufzuführen. Die Gliederungspunkte müssen mit den Überschriften im Gutachten übereinstimmen, Fragen oder ganze Sätze sind nicht zulässig. Hinter jeden Gliederungspunkt wird die zugehörige Seitenzahl des Gutachtens gesetzt. Vorgeschriebene Prüfungsreihenfolgen müssen eingehalten werden, bei längeren Sachverhalten kann zusätzlich zu Delikten oder Ansprüchen auch nach Handlungsabschnitten getrennt werden. Als Gliederungssystem hat sich das alpha-numerische System (A, I., 1., a) usw.) gegenüber dem rein-numerischen System (1., 1.1., 1.1.1. usw.) durchgesetzt. Hierbei ist zu beachten, daß eine neue Untergliederungsebene erst dann zulässig ist, wenn es mindestens zwei Unterpunkte gibt, also kein 1. ohne 2., kein a) ohne b).


Fußnoten

Innerhalb des Gutachtens sind neben den Überschriften vor allem die Formalien für Fußnoten zu beachten. In den fortlaufend numerierten Fußnoten werden Aussagen und Theorien, die im Text auftauchen, zitiert. Eine Fußnote gehört jeweils auf die gleiche Seite wie die Stelle, auf die sie sich bezieht. Sie enthält die Fundstelle des Zitats, keine näheren Erläuterungen. Innerhalb einer Fußnote sollte nach Rechtsprechung und Literatur sortiert werden, die Fundstellen werden durch Semikolons voneinander getrennt. Ob am Ende jeder Fußnote ein Punkt steht, ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Hinweise zum Zitieren finden sich in einem eigenen Abschnitt dieser Rubrik.


Unterschrift

Im Anschluß an das Gutachten ist die Arbeit eigenhändig zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift versichert der Bearbeiter, die Hausarbeit selbständig angefertigt zu haben.


Weitere Literaturtips und Links

Zu Hausarbeitsformalien gibt es zahlreiche Literatur. Hier seien zunächst nur einzelne Bücher und Aufsätze genannt:

  • Hermann Fahse / Uwe Hansen, Übungen für Anfänger im Zivil- und Strafrecht, Eine Anleitung zur Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten, 7. Auflage, Luchterhand, Neuwied/Kriftel/Berlin 1994
  • Lisa Kosman, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten, Leitfaden zum kleinen, großen und Seminarschein, 2. Auflage, Arno Spitz Verlag, Berlin 1997
  • Christian Scholz / Wolfgang Wohlers, Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, 2. Auflage, Nomos, Baden-Baden 1999
  • Dietrich, Jura 1998, S. 142 f.
Auch im Internet finden sich Anleitungen zu Formalien bei der Bearbeitung juristischer Hausarbeiten. Wir haben einige Seiten im Linkportal zusammengestellt: einmal Sammlungen von Klausuren, Haus- und Seminararbeiten, zum anderen weitere Hinweise zur Fallösung und Anfertigung von Hausarbeiten.

Bochum
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Normentheorie, Strafrechtsdogmatik und der Tatbestand des § 142 StGB
Schemata Schuldrecht AT von Pieter Schleiter





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