Nadine Visser, Oliver Sanner, Marc Hadyk
Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlussgesetzes
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2004 zum Ladenschlussgesetz nehmen die Verfasser zum Anlass, anhand eines leicht abgewandelten Sachverhalts die vorgetragenen gegensätzlichen Argumente im Sinne eines (Klausur-) Gutachtens darzustellen und kritisch Stellung zu nehmen.
Sachverhalt:
Die Warenhaus X-AG betreibt mehrere Warenhäuser in Bremen. In ihren Warenhäusern vertreibt die X-AG unter anderem verschiedenste Fan-Artikel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Anlässlich der Fußball-EM öffnete die X-AG im Rahmen einer angekündigten Fußball-Sonderaktion ihre Warenhäuser am Samstag bis 22h und den darauffolgenden Sonntag zwischen 13h und 18h. Der Fan-Store Y erwirkte eine einstweilige Verfügung, mit der der X-AG unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde, in ihren Warenhäusern ihre Artikel zu
den oben genannten Zeiten zu verkaufen.
Die Warenhaus X-AG möchte wissen, ob die Regelungen des Ladenschlussgesetzes, die Grundlage der einstweiligen Verfügung sind, rechtmäßig sind.
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