Jurawelt

"Richterin in Bayern" von Frau Staatsanwältin Elfriede Schütz
Zur Person:

* geboren am 5. April 1956 bei Nürnberg
* 1975 Abitur
* 1975 - 1981 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg
* 1981 1. Staatsexamen
* 1981 - Frühjahr 1984 Referendarzeit in Regensburg
* Herbst 1983 schriftliches 1. Staatsexamen
* 15. Mai 1984 Abschluss und mündliche Prüfung
* seit 1. Juli 1984 im bayerischen Staatsdienst

Mein Werdegang ist für die Laufbahn im bayerischen Justizdienst ziemlich normal. Bayern kennt keine getrennte Laufbahn zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaft!

Vom 1. Juli 1984 - 31. Oktober 1985 war ich als Richterin (auf Probe - 3 Jahre Probezeit, in der in der Regel die Versetzung zur Staatsanwaltschaft erfolgt; Proberichter sind versetzbar im Gegensatz zum Lebenszeitrichter!) beim Landgericht in Traunstein einer Zivilkammer zugeteilt. Örtlich zuständig war diese Kammer für Zivilrechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Amtsgerichts Rosenheim (erstinstanzlich, aber auch Berufungen gegen Urteile des AG Rosenheim). Ich war Beisitzerin und Berichterstellerin (= zuständig für Vorbereitung der Kammerberatung und für schriftliche Absetzung des Urteils) in Kammersachen, aber auch zugleich von Anfang an Einzelrichterin. Letzteres ist ein Sprung ins kalte Wasser - plötzlich ist man gezwungen doch ganz allein doch erhebliche Entscheidungen zu treffen. Aber - und dies gilt, so meine Erfahrung, überall - die erfahrenen Kollegen stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Ab 1. November 1985 ging ich dann aus familiären Gründen ans Amtsgericht Straubing, noch als Richterin, auf eigenen Wunsch.
Dort war ich dann bis zum 31. Oktober 1987 als Strafrichterin (allgemeine Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten) tätig. Ausnahmsweise war ich nicht vor Ablauf der Probezeit (s. o. 30. Juni 1987!) zur Staatsanwaltschaft versetzt worden, da bei der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Regensburg in Straubing noch keine Stelle frei war. Aus privaten Gründen, auf die auch seitens des Ministeriums Rücksicht genommen worden war, wollte ich in Straubing bleiben. Vom 15. August 1986 bis 15. Januar 1987 mussten nämlich die Kollegen am Amtsgericht mich vertreten: Mutterschutz.
Dann ab 1. November 1987 der obligatorische Wechsel zur Staatsanwaltschaft. Bei der Zweigstelle Straubing der Staatsanwaltschaft Regensburg bearbeitete ich Jugend- und Jugendschutzsachen, also Straftat begangen von oder an Jugendlichen und Heranwachsenden. Zuständig war ich darüber hinaus noch für Umweltdelikte, Waffensachen und Sexualstraftaten.

Schon bald habe ich mich dann für eine Lebenszeitrichterstelle beworben (dies tun alle Staatsanwälte!). Am 16. August 1991 war es dann so weit. Zurück zum Amtsgericht Straubing nun mit dem Titel "Richterin am Amtsgericht" ( = Lebenszeitrichter). Dort wurde ich sozusagen sofort wieder ausgeliehen: Zur Hälfte meiner Arbeitszeit war ich als Zivilrichterin, zur anderen Hälfte war ich an das Landgericht Regensburg mit dem Sitz in Straubing (dies ist die offizielle Bezeichnung), kurz: StVK Straubing, abgeordnet. Diese ist mit einem vorsitzenden Richter am Landgericht (aus Regensburg) und 2 Richtern/innen des Amtsgerichtes Straubing besetzt (§ 78 b II GVG).

Die Tätigkeit in der StVK bestimmte dann fast neun Jahre mein Berufsleben. Aus der Abordnung zur Hälfte wurde dann eine Zuteilung mit voller Arbeitskraft nach dem der Arbeitsanfall immens gestiegen war. Als es im Laufe der Zeit wieder "ruhiger" wurde, kam ich wieder "zurück" zum Amtsgericht Straubing zu einem "Viertel"; zunächst Zivilsachen, dann alle Ordnungswidrigkeiten; ich war sozusagen der Springer!
Zweimal war ich für jeweils vier Monate noch als Jugendrichter (einschließlich Vorsitzende des Jugendschöffengerichts) tätig, nachdem die entsprechende Richterstelle vorübergehend nicht besetzt war.

Eigentlich hätte ich mein berufliches Dasein am Amtsgericht Straubing bis zur Pensionierung verbringen können (Lebenszeitrichter sind unversetzbar). Aber es kamen doch kleine "Karrierewünsche". Nach Bewerbung wurde ich ab 16. Juli 2000 zur "STA'inaGrlin" (= Staatsanwältin als Gruppenleiterin) bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing ernannt. Dort bearbeitete ich wieder Sexualstraftaten (wie schon von 1987 bis 1991), etwas allg. Strafsachen und bin Vollstreckungsstaatsanwältin.

War ich vorher in der StVK dafür zuständig, ob ein verurteilter Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen wird (Entscheidungen nach §§ 57, 57 a StGB), sorge ich jetzt dafür, dass diese erst einmal dort hinkommen (vom Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls im Ermittlungsverfahren über Anklagen bis hin zur Gewährung (oder Ablehnung) von Strafaufschubsgesuchen, wenn die Täter nicht bzw. noch nicht in Haft wollen.

Warum wählte ich diesen Beruf: "Das Mäntelchen von Vater Staat ist zwar eng, aber warm". Die Vorteile des Staatsdienstes gerade auch in der heutigen Zeit sind sicher nicht gering zu bewerten (sicheres Einkommen, wenn auch nicht allzu hoch; sicherer Arbeitsplatz, wenn auch mit hoher Arbeitsbelastung). Beim Richteramt kommt noch die hohe Selbstständigkeit hinzu. Für sein Referat ist man gerade am Amtsgericht ganz allein zuständig, aber auch verantwortlich. Gerade die völlig freie Zeiteinteilung war für mich in der Zeit, als mein Sohn noch klein war gerade zu ideal. Meine Termine (Verhandlungen, Anhörungen) bestimmte ich selbst. Nachmittags konnte ich gerade wegen der Tätigkeit in der StVK (Beschlüsse ohne mündliche Verhandlung nach §§ 454 STPO; 109 ff StVollzG) zu Hause arbeiten.

Auf der anderen Seite dieser Selbständigkeit liegt aber die hohe Entscheidungsbefugnis. Mit Beschlüssen oder Urteilen wird massiv in das Leben des Bürgers eingegriffen; vom Zivilurteil mit hohen oder niedrigem Streitwert, Räumungsurteilen in Mietstreitigkeiten, über Geldstrafen, Fahrverboten, Führerscheinentziehungen bis hin zur Verhängung von Freiheitsstrafen und der Frage, ob überhaupt oder ein Rest (§§ 56, 57, 57 a StGB) zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dabei hatte - und habe ich noch - mit den unterschiedlichsten Menschen und ihren Problemen zu tun. Vom Mörder mit einer bereits festgesetzten Mindestbüßungszeit von 38 Jahren (sog. Schuldschwere in § 57 a StGB) bis zum 65jährigen Verkehrsteilnehmer, der das erste Mal vor Gericht steht, weil ihm seitens der zentralen Bußgeldstelle in Viechtach wegen eines Verkehrsverstosses eine Geldbuße (Bußgeldbescheid) von DM 75,-- auferlegt worden ist und er deswegen Einspruch einlegte, weil er sich nicht allein am Unfall schuldig glaubte.

Die Justiz ist ein Dienstleistungsunternehmen, Richter und Staatsanwälte sind ein Teil davon. Für den Bürger werde ich schützend (Verfolgung und Bestrafung von Straftätern; vorzeitige Entlassung von Verurteilten nur bei Ungefährlichkeit) aber auch ausgleichend (Zivilstreitigkeiten) tätig. Dies ist auch mein Selbstverständnis meines Berufes. Vor eine erneute Wahl gestellt, würde ich wieder diese Laufbahn einschlagen, Richter ist also mein ganz persönlicher "Traumjob".

Die Voraussetzung ist zumindest in Bayern die sogenannte Staatsnote. Doch neben den guten juristischen Kenntnissen braucht man auch ein Quantum Liebe zum Mitmenschen, sicheres Auftreten, - auch mündliche - Ausdrucksfähigkeit, Geduld, Ausdauer und die Toleranz, sich auch andere Meinungen anzuhören und andere Lebenseinstellung gelten zu lassen.

Straubing, im November 2000
"Schuldrecht BT: Lernbuch – Strukturen – Übersichten" von Rainer Wörlen
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